Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 09.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1512
OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe: Anrechnung der Sterbegeldversicherung als sozialhilferechtliches Schonvermögen; Einsatz der Sterbegeldversicherung als unzumutbare Härte; Selbstbestimmungsrecht über die eigene Bestattung als Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sterbegeldversicherung als Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1836 c; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsrecht: Rückkaufswerte und Überschussbeteiligungen aus Sterbegeldversicherungen gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen gem. § 1836c BGB .

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuer-Kosten aufkommen - Eigene Bestattung ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 398
  • FGPrax 2006, 21
  • FamRZ 2006, 65 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 666
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 188/02
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Ihr Einsatz würde in vorliegendem Fall für die Betroffene eine unzumutbare Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten, wobei es im Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob man das Sterbegeld als Bestandteil der Alterssicherung im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII betrachtet (OLG Köln Beschluss vom 27.9.2002 Az: 16 Wx 188/02; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.12.2003) oder seine Verschonung unmittelbar aus Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift herleitet (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915 für Leistungen auf einen Grabpflegevertrag).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Zu Recht hat das Landgericht deshalb gefolgert, dass eine solch weitgehende Einschränkung der Lebensgestaltung, die auch die Vorsorge für ein angemessenes Begräbnis umfasst, in den Vorschriften des § 1836 c BGB i.V. mit den in Bezug genommenen Vorschriften des SGB XII keine Stütze findet (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02

    Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Grundsätzlich setzt eine solche Härte eine Fallgestaltung voraus, die nach den Leitvorstellungen des § 90 Abs. 2 SGB XII vom Vermögenseinsatz frei bleiben soll, aber wegen ihrer Atypik nicht von der Aufzählung dieser Vorschrift erfasst werden konnte (BVerwGE 92, 254).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03

    Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).

    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, ist zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen; zum anderen sind die in anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (Senat FGPrax 2006, 21; OLG München, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Wx 228/06 -).
  • LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
    Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
  • VG Bremen, 03.04.2007 - S4 K 1858/06

    Vermögen, Bestattungsvertrag, Keine Härte

    Das Bedürfnis der Menschen nach einer würdigen Bestattung ist dahin zu respektieren, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung oder Grabpflege zurückgelegt haben (Nds. OVG, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 523/02; BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 5 C 84.02; ... 7 Wahrendorf, SGB CII, § 90 Rdnr. 44; OVG NRW, B. v. 19.12.2003, 16 B 2078/03; OVG Berlin, Urt. v. 28.05.1998, FEVS 49, 218, 222; OLG Zweibrücken, B. v. 10.08.2005, 3 W 79/05).
  • LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3760
OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05 (https://dejure.org/2005,3760)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.09.2005 - 3 W 121/05 (https://dejure.org/2005,3760)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. September 2005 - 3 W 121/05 (https://dejure.org/2005,3760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Adoption eines Erwachsenen bei Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnis; Absicht der Adoption eines Erwachsenen aus wirtschaftlichen Interessen; Erfordernis familienbezogener Motive für die Adoption eines Erwachsenen

  • Judicialis

    BGB § 1741; ; BGB § 1767 Abs. 1; ; BGB § 1767 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 129
  • FGPrax 2006, 21
  • FamRZ 2006, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Deswegen kann die Adoption, auch wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (vgl. BayObLG FG Prax aaO und NJW 1985, 2094; KG aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 800).
  • OLG Köln, 05.02.1990 - 16 Wx 169/89

    Sittlichkeit einer Erwachsenenadoption bei Zweck der Ermäßigung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Deswegen kann die Adoption, auch wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (vgl. BayObLG FG Prax aaO und NJW 1985, 2094; KG aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 800).
  • OLG Celle, 06.10.1994 - 18 W 22/94

    Erwachsenenadoption; Adoptivbegehren; Verhinderung der Ausweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Die Adoption ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Absicht der Beteiligten allein, ausschließlich oder in Wahrheit von nicht familienbezogenen Motiven, wie z. B. von wirtschaftlichen Interessen getragen ist (Senat aaO sowie FamRZ 1983, 533 und 1989, 537; vgl. OLG Celle FamRZ 1995, 829).
  • BGH, 05.04.1961 - IV ZR 212/60

    Scheinadoption

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Denn auch bei leiblichen Verwandten pflegen sich die Familienbeziehungen im Laufe der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen (vgl.; BGHZ 35, 75, 84; RGZ 147, 220, 224; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Eine sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadoption kommt jedoch nach § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann in Betracht, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine - dem Alter der Beteiligten entsprechende - Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird (Senat OLGR 2000, 122 ff; BayObLG FamRZ 2001, 118; KG FamRZ 1082, 641).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1988 - 3 W 130/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Die Adoption ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Absicht der Beteiligten allein, ausschließlich oder in Wahrheit von nicht familienbezogenen Motiven, wie z. B. von wirtschaftlichen Interessen getragen ist (Senat aaO sowie FamRZ 1983, 533 und 1989, 537; vgl. OLG Celle FamRZ 1995, 829).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 3 W 58/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Eine sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadoption kommt jedoch nach § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann in Betracht, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine - dem Alter der Beteiligten entsprechende - Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird (Senat OLGR 2000, 122 ff; BayObLG FamRZ 2001, 118; KG FamRZ 1082, 641).
  • RG, 25.03.1935 - IV B 64/34

    Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Denn auch bei leiblichen Verwandten pflegen sich die Familienbeziehungen im Laufe der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen (vgl.; BGHZ 35, 75, 84; RGZ 147, 220, 224; BayObLG aaO).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
    Die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 1981, 94) dargelegten Erwägungen sind auf den hiesigen Fall nicht ohne weiteres übertragbar.
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Nicht ausreichend sind das Interesse, sich der bezahlten Pflegeleistungen auch in Zukunft sicher zu sein oder eine Steuerersparnis (OLG München FamRZ 2009, 1336; Palandt-Götz a. a. O., Rn. 7), die finanzielle Absicherung des Anzunehmenden (OLG München FamRZ 2010, 46), andere wirtschaftliche Interessen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 572) oder lediglich freundschaftliche Beziehungen (BayObLG StAZ 1996, 171).
  • OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09

    Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen

    Wenn noch kein bereits bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis festzustellen ist, kommt eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 BGB auch dann in Betracht, wenn lediglich zu erwarten ist, dass ein solches Verhältnis künftig entstehen wird und ein familienbezogenes Motiv (etwa Fortführung des Lebenswerkes oder Betreuung und Unterstützung bei Krankheit im Alter) der entscheidende Anlass für die Annahme ist (vgl. nur OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. September 2005, 3 W 121/05, FGPrax 2006, S. 21 ff.; Frank in: Staudinger, 2007, § 1767 Rn. 21 m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 5 T 187/08
    Aber auch dann, wenn zwar noch kein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist, aber bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu erwarten ist, dass sich eine dem Alter der Beteiligten entsprechende Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird, ist die angestrebte Erwachsenenadoption sittlich gerechtfertigt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.09.2005 ­ Az.: 3 W 121/05,).

    Zwar ist ein tatsächliches Zusammenleben der Adoptiveltern und der Adoptivkinder kein Wesensmerkmal des Eltern-Kind-Verhältnisses (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2006, 64,), allerdings sind die tatsächlichen Gegebenheiten des vorliegenden Falles ebenfalls ein Beleg dafür, dass es in der Beziehung der Beteiligten an der für die Annahme eines Eltern- Kind-Verhältnisses erforderlichen persönlichen Nähe fehlt.

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