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   OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05   

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https://dejure.org/2005,3989
OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2005 - 9 W 627/05, 9 W 659/05 (https://dejure.org/2005,3989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1906 Abs. 1 BGB
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik; Vornahme einer Zwangsmedikation gegen den Willen des Betroffenen ; Notwendigkeit des Vorliegens des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik; Vornahme einer Zwangsmedikation gegen den Willen des Betroffenen ; Notwendigkeit des Vorliegens des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 43
  • FamRZ 2006, 576
  • Rpfleger 2006, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei beruht die mangelnde Einsicht der Betroffenen in die Notwendigkeit der Heilbehandlung gerade auf ihrer psychischen Erkrankung (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28), da sie unter Verfolgungswahn leidet und die sie behandelnden Ärzte neben allen anderen Behörden einer gegen sie inszenierten Verschwörung zurechnet.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909 mit Nachw.).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Die vom Tatrichter hierzu getroffenen Feststellungen kann der Senat nur dahingehend überprüfen, ob dieser den maßgebenden Sachverhalt ausreichend im Sinne des § 12 FGG ermittelt, sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes gem. § 25 FGG mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt und dabei nicht gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln, zwingende Erfahrungssätze oder sonstige Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BGH NJW 1998, 2736, 2737; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27, Rn. 42 mit Rspr.-Nachw.).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • OLG Jena, 05.02.2002 - 6 W 44/02

    Betreuung; Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Das Landgericht hat zwar auf dem Boden der bisherigen Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Beschl. vom 05.02.2002 - Az. 6 W 44/02 = RuP 2003, 29) konsequenterweise die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung abgelehnt.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909 mit Nachw.).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (So BGH im Beschluss vom 1.2.2006, XII ZB 236/05, RNr. 17; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 30.11.2005; 9 W 627/05, 9 W 657/05, FamRZ 2006, 576;Aufgabe der Rechtsprechung des ThürOLG vom 05.02.2002 = RuP 2003, 29) Diese war der Sache nach schon in der obigen Prüfung der Merkmale enthalten.
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Darüber hinaus muss die Maßnahme aber auch verhältnismäßig sein; entscheidend ist, ob Alternativen zur freiheitsentziehenden Unterbringung bestehen, um die Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen abwenden zu können (vgl. OLG Jena, FamRZ 2006, 576; Bienwald/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl. § 1906 Rn. 129f.).
  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 01.02.2006, NJW 2006, 1277) sollte § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aber, um für diesen überhaupt einen Anwendungsbereich zu eröffnen, sinnvoll nur so ausgelegt werden können, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten grundsätzlich befugt sei, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen, und im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB diese Befugnis ausnahmsweise auch das Recht umfasse, erforderlichenfalls einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betreuten zu überwinden (so auch die bisher h.M.: OLG Celle, NJW-RR 2008, 230; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 1591; OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664; OLG Jena Bes. v. 30.11.2005 - 9 W 659/05 ).
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