Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 53; BNotO § 15 Abs. 2; WEG § 15 Abs. 1 (SNR)
Keine Amtspflicht des Notars zum Urkundsvollzug gegenüber Dritten, der weder Ur-kundsbeteiligter, noch Zessionar oder Pfändungsgläubiger eines solchen ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weigerung vom Notar zur Aufnahme von Urkundstätigkeit; Gerichtszuständigkeit für eine Beschwerde gegen den Notar; Beschwerdebefugnis der Beteiligten an einer Urkunde
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung der Amtspflicht des Notars zum Urkundsvollzug auf Beteiligte des notariellen Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.12.2004 - 7 T 579/03
- OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 79
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84
Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Ausserhalb der die Entscheidung tragenden Erwägungen und ohne Bindungswirkung weist der Senat ergänzend auf folgendes hin: Nach der Rechtsprechung des BayObLG (BayObLGZ 1985, 378 = …Wird die Regelung der Teilungserklärung weiter dahin ausgelegt, dass der Bedingungseintritt für die Entstehung des Sondernutzungsrechts durch die Zuweisungserklärung des teilenden Eigentümers in den Kaufverträgen über den Ersterwerb erfolgt, so bedarf es grundbuchverfahrensrechtlich für die Eintragung des Sondernutzungsrechts im Ausgangspunkt lediglich des Nachweises der Zuordnungserklärung in der Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (BayObLGZ 1985, 378, 386), der hier durch die in den Grundakten bereits vorhandene Ausfertigung des notariellen Vertrages vom 23. März 1993 geführt werden könnte.
- BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91
Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Die Amtspflicht zur Einreichung besteht aber nur gegenüber den Beteiligten, deren Erklärungen der Notar beurkundet hat (BGH DNotZ 1992, 813). - OLG Frankfurt, 19.03.1990 - 20 W 465/89
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Zwar ist, worauf der Beteiligte zu Recht hinweist, auch der Zessionar (OLG Frankfurt DNotZ 1992, 61; KG FGPrax 1999, 187) und der Pfändungspfandgläubiger eines Urkundsbeteiligten zur Beschwerde berechtigt (Senat OLGZ 1994, 115;… Arndt/Lerch/Sandkühler, a.a.O., § 15, Rn. 95). - OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96
Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Die Bindung an eine eingetretene, jedoch nicht eingetragene (geänderte) Vereinbarung tritt gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger auch bei dessen Kenntnis nicht ein (vgl. Senat FGPrax 1997, 15 m.w.N.). - OLG Hamm, 09.02.1993 - 15 W 198/92
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Notars über die Auszahlung …
Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05
Zwar ist, worauf der Beteiligte zu Recht hinweist, auch der Zessionar (OLG Frankfurt DNotZ 1992, 61; KG FGPrax 1999, 187) und der Pfändungspfandgläubiger eines Urkundsbeteiligten zur Beschwerde berechtigt (Senat OLGZ 1994, 115;… Arndt/Lerch/Sandkühler, a.a.O., § 15, Rn. 95).
- OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern
Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79). - OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer …
Sie besteht in dem Umfang, in dem der Notar grundbuchverfahrensrechtlich zur Antragstellung ermächtigt ist (Senat in FGPrax 2006, 79, 80), hier also im Rahmen des § 15 GBO. - OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines …
Der Senat hat sich der Auffassung des OLG München im Grundsatz bereits angeschlossen (Beschluss vom 14.03.2006, 15 W 17/05) und ausgeführt: "Nach § 20 PStG hat der Standesbeamte die notwendigen Ermittlungen anzustellen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit der ihm zwecks Aufnahme in den Geburteneintrag mitgeteilten Tatsachen hat.