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   KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04   

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https://dejure.org/2006,3601
KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
KG, Entscheidung vom 31.10.2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448/04, 1 W 449/04 (https://dejure.org/2006,3601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers neben einer bereits erteilten Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers bei Ablehnung einer Zusammenarbeit des Bevollmächtigten mit dem Betreuer; Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung des Aufgabenkreises; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers neben einer bereits erteilten Vorsorgevollmacht; Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers bei Ablehnung einer Zusammenarbeit des Bevollmächtigten mit dem Betreuer; Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung des Aufgabenkreises; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht und Betreuerbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2 § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Betreuers bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht und Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 514
  • FGPrax 2007, 115
  • FamRZ 2007, 580
  • Rpfleger 2007, 139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, worauf die Betroffene Bezug nimmt (BVerfGE 58, 208, 225).

    Eine solche "Freiheit zur Krankheit" steht zwar als Teil ihrer Menschenwürde auch psychisch Kranken zu (BVerfGE 58, 208, 226), so dass sie grundsätzlich auch von einem Betreuer zu respektieren ist.

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das steht in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Senats im Verfahren 1 W 298/04, in dem es ebenfalls um die Tauglichkeit der hiesigen Beteiligten zu 3 und 4 ging.

    Hinzu kommt, dass der Senat in Bezug auf die Beteiligten zu 3 und 4 in dem bereits erwähnten weiteren Betreuungsverfahren entschieden hat, dass eine Vollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn ein Bevollmächtigter den mit der Anordnung der Betreuung eventuell verbundenen Zwang gegen den - kranken - Betroffenen prinzipiell ablehnt, daher den Willen des Betroffenen unabhängig von seiner konkreten Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über die am Wohl des Betroffenen ausgerichteten Maßnahmen stellt und deswegen dann jegliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Sachverständigen sabotiert (Senat, Beschluss vom14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05; OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182).

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ob dem Wunsch eines nicht einsichtsfähigen Betroffenen, der das Durchleben seiner Krankheit einer aus seiner Sicht unzumutbaren Behandlung vorzieht, zu folgen ist, muss im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung beantwortet werden (BGH, NJW 2006, 1277 zur zivilrechtlichen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Ob in Betreuungsverfahren die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO immer schon dann bejaht werden können, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des Betroffenen im Raume stehen (vgl. LG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1091f.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdn. 9a), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Zwar soll die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen, so dass bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht auf die in der Hauptsache gewonnenen Erkenntnisse zurückgegriffen werden darf (BVerfG, NJW 2005, 3489, 3490).
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Auszug aus KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
    Hat sich sein Krankheitsbild seit längerem nicht entscheidend verbessert, kann das Landgericht auch auf ältere, nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Beschwerdeentscheidung stehende Gutachten zurückgreifen (BayObLG, FamRZ 2001, 1558).
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

  • OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99

    Zum Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

  • LG Kaiserslautern, 25.01.1995 - 1 T 237/94
  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch ihn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 -, FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448 und 449/04 -, FGPrax 2007, 115).
  • AG Münster, 03.01.2022 - 27 XVII 1433/21
    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, jede ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt (KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006, AZ 1 W 448/04); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.07.2007, AZ 2 W 93/07).
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