Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11809
OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05 (https://dejure.org/2009,11809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2009 - 20 W 143/05 (https://dejure.org/2009,11809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2009 - 20 W 143/05 (https://dejure.org/2009,11809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05
    Soweit sich die Antragsteller wegen der Abhängigkeit des Benutzungsvorteils von der Eigentumslage bezüglich des dritten Grundstücks auf Rechtsprechung des BGH berufen haben (BGHZ 44, 171=NJW 1965, 2340; BGH WM 1974, 325), verkennen sie, dass diese Entscheidungen die Ausübung von Wegerechten und den Umfang der Berechtigung betrafen, nicht aber die inhaltliche Zulässigkeit der Grunddienstbarkeiten, die diese Entscheidungen im Gegenteil voraussetzen.

    So heißt es in BGHZ 44, 171, 176: " Zur Annahme des Untergangs oder auch nur des vorübergehenden Ruhens der Grunddienstbarkeit deshalb, weil ihre Ausübung auch anderen Grundstücken zugute kommt, fehlt es sowohl rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch an einem hinreichenden Anknüpfungspunkt."Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist die Bestellung einer Grunddienstbarkeit auch für künftige Zwecke möglich (Soergel/Stürner, aaO., Rdnr. 5; Staudinger, aaO., Rdnr. 10; Palandt, aaO., § 1019, Rdnr. 4 ).

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 358/97

    Rückabwicklung des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05
    Da das damalige Zivilprozessverfahren Ansprüche der jetzigen Antragsgegnerin gemäß §§ 1027, 1004 BGB zum Gegenstand hatte, handelte es sich bei der Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit der als Grunddienstbarkeit eingetragenen Belastung um eine präjudizielle Rechtsfrage, die nicht in Rechtkraft erwächst (BGH WM 2000, 320, 321 für die Klage auf Rückübereignung; BGH NJW-RR 2002, 516, 517 für die Klage auf Grundbuchberichtigung; Zöller/Vollkommer: ZPO, 27. Aufl., vor § 322, Rdnr. 34; Thomas/Putzo: ZPO, 29. Aufl., § 322, Rdnr. 28).
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZR 127/00

    Rechtskraftwirkung eines die Berichtigung des Grundbuchs bewilligenden Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05
    Da das damalige Zivilprozessverfahren Ansprüche der jetzigen Antragsgegnerin gemäß §§ 1027, 1004 BGB zum Gegenstand hatte, handelte es sich bei der Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit der als Grunddienstbarkeit eingetragenen Belastung um eine präjudizielle Rechtsfrage, die nicht in Rechtkraft erwächst (BGH WM 2000, 320, 321 für die Klage auf Rückübereignung; BGH NJW-RR 2002, 516, 517 für die Klage auf Grundbuchberichtigung; Zöller/Vollkommer: ZPO, 27. Aufl., vor § 322, Rdnr. 34; Thomas/Putzo: ZPO, 29. Aufl., § 322, Rdnr. 28).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05
    Derartige Verfahren betreffen auch die Entscheidungen (z. B. RGZ 169, 181; BGH DNotZ 1959, 240; Oberlandesgericht Hamburg MDR 1963, 679), auf die sich die Antragsteller in diesem Zusammenhang berufen haben.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19

    1. Es stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts

    Für die Annahme eines rechtlich erheblichen Vorteiles ist nämlich schon ausreichend, dass dieser sich - wirtschaftlich oder auch nur tatsächlich - in einer bloßen Annehmlichkeit, einer Wirtschaftlichkeitserleichterung oder einem ästhetischen Anliegen erschöpft (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 253; OLG München, NJOZ 2015, 84).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    Nicht ausreichend ist es, wenn das Bestehen des Rechts in dem Zivilprozess lediglich eine präjudizielle Rechtsfrage darstellt, die nicht in Rechtskraft erwächst (siehe OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 253).
  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    Denn ausreichend ist bereits, dass sich der Vorteil - sei es wirtschaftlich oder auch nur tatsächlich - in einer bloßen Annehmlichkeit, einer Wirtschaftlichkeitserleichterung oder einem ästhetischen Anliegen erschöpft (siehe ausführlich OLG Frankfurt FGPrax 2009, 253; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1139).
  • OLG München, 16.08.2016 - 34 Wx 172/16

    Eintragung einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit "die Fahrt zu nehmen"

    Ein Vorteil fällt nicht schon dann weg, wenn der Berechtigte auf die gegenständliche Fahrt nicht mehr angewiesen ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2009, 253/254).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 160/14

    Bindungswirkung von Urteilen im Rahmen von § 22 GBO

    Ansonsten binden aber Urteile im Rahmen des § 22 GBO nur in den Grenzen ihrer Rechtskraft, die maßgeblich vom Streitgegenstand bestimmt wird, und nicht hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse oder Tatsachen (vgl. Bauer/von Oefele/Kohler, a.a.O., § 22 Rz. 173; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 22 Rz. 116; Senat FGPrax 2009, 253; BGH NJW-RR 2002, 516, je zitiert nach juris und m. w. N.).Da das damalige Zivilprozessverfahren Ansprüche der hiesigen Beteiligten zu 1. und 2. auf Unterlassung gemäß § 1004 BGB zum Gegenstand hatte, handelte es sich bei der Frage des Fortbestehens einer Grunddienstbarkeit trotz Löschung im Grundbuch - in welchem Umfang und mit welchem Inhalt auch immer - lediglich um eine präjudizielle Rechtsfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. auch dazu Senat FGPrax 2009, 253).
  • OLG Hamm, 26.01.2012 - 16 U 4/11

    Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Vollzugs eines Umlegungsbeschlusses

    Denn das anfängliche Fehlen eines Vorteils im Sinne von § 1019 BGB macht bereits die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nichtig (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 18.08.2009, 20 W 143/05, juris, Rn. 11, FGPrax 2009, 253; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1019 Rn. 1; Joost, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 1019 Rn. 7; Mayer, in: Staudinger, a.a.O., § 1019 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht