Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6937
OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08 (https://dejure.org/2009,6937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2009 - 20 W 504/08 (https://dejure.org/2009,6937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 20 W 504/08 (https://dejure.org/2009,6937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1896 Abs 2 BGB, § 1896 Abs 3 BGB, § 20 Abs 1 FGG, § 69g Abs 1 S 1 FGG
    Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bestellung eines Betreuers nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuer, Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69 g Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bestellung eines Betreuers nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Vorsorgevollmacht und Beschwerde gegen die Betreuerbestellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1378
  • FGPrax 2009, 67
  • FamRZ 2009, 911
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Nach der auch von dem Landgericht vertretenen überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird ein solches eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten mit Hinweis darauf abgelehnt, dass der Bevollmächtigte seine Rechtsstellung nur aus der ihm von dem Betroffenen erteilten Vollmacht und damit aus einem fremden Recht herleitet und sie ihm auch nur im rechtlichen Interesse des Betroffenen erteilt wird, so dass diese Vollmacht auch nicht geeignet sei, ein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 und FGPrax 2003, 171; OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 21; Jansen/Sonnenfeld, a.a.0., § 69 g Rn. 20; HK-BUR/Bauer, § 69 g FGG Rn. 16 a; MünchKomm Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 252; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69 g FGG Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wendet, ist die Kammer in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht um eine einen Rechtszug abschließende Entscheidung im Sinne des § 19 FGG, sondern lediglich um eine den Fortgang des Verfahrens fördernde Zwischenentscheidung handelt, die nicht gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH FGPrax 2003, 224; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 207; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Nach der auch von dem Landgericht vertretenen überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird ein solches eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten mit Hinweis darauf abgelehnt, dass der Bevollmächtigte seine Rechtsstellung nur aus der ihm von dem Betroffenen erteilten Vollmacht und damit aus einem fremden Recht herleitet und sie ihm auch nur im rechtlichen Interesse des Betroffenen erteilt wird, so dass diese Vollmacht auch nicht geeignet sei, ein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 und FGPrax 2003, 171; OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 21; Jansen/Sonnenfeld, a.a.0., § 69 g Rn. 20; HK-BUR/Bauer, § 69 g FGG Rn. 16 a; MünchKomm Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 252; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69 g FGG Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2000 - 8 W 219/00

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wendet, ist die Kammer in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht um eine einen Rechtszug abschließende Entscheidung im Sinne des § 19 FGG, sondern lediglich um eine den Fortgang des Verfahrens fördernde Zwischenentscheidung handelt, die nicht gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH FGPrax 2003, 224; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 207; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wendet, ist die Kammer in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht um eine einen Rechtszug abschließende Entscheidung im Sinne des § 19 FGG, sondern lediglich um eine den Fortgang des Verfahrens fördernde Zwischenentscheidung handelt, die nicht gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH FGPrax 2003, 224; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 207; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39).
  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Als Bruder der (verstorbenen) Ehefrau des Betroffenen ist der Beschwerdeführer als dessen Schwager mit dem Betroffenen jedoch nur in der Seitenlinie verschwägert (vgl. Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rn. 10; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 69 g Rn. 62; BayObLG FamRZ 1995, 26; OLG Köln NJW EFER 1999, 323), so dass die Voraussetzungen des § 69 g Abs. 1 Satz 1 FGG in seiner Person nicht erfüllt sind und hieraus eine eigene Beschwerdeberechtigung nicht abgeleitet werden kann.
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wendet, ist die Kammer in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht um eine einen Rechtszug abschließende Entscheidung im Sinne des § 19 FGG, sondern lediglich um eine den Fortgang des Verfahrens fördernde Zwischenentscheidung handelt, die nicht gesondert mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH FGPrax 2003, 224; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 207; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39).
  • OLG Stuttgart, 01.08.1994 - 8 W 260/94

    Beschwerderecht; Generalbevollmächtigter; Betroffener; Auftragsbetreuer;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Nach der auch von dem Landgericht vertretenen überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird ein solches eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten mit Hinweis darauf abgelehnt, dass der Bevollmächtigte seine Rechtsstellung nur aus der ihm von dem Betroffenen erteilten Vollmacht und damit aus einem fremden Recht herleitet und sie ihm auch nur im rechtlichen Interesse des Betroffenen erteilt wird, so dass diese Vollmacht auch nicht geeignet sei, ein eigenes subjektives Recht des Bevollmächtigten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 453/454 und FGPrax 2003, 171; OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 21; Jansen/Sonnenfeld, a.a.0., § 69 g Rn. 20; HK-BUR/Bauer, § 69 g FGG Rn. 16 a; MünchKomm Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 252; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 69 g FGG Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
    Demgegenüber hat das OLG Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) ein eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten im Sinne des § 20 FGG angenommen und auf das der Vollmacht zugrundeliegende Rechtsverhältnis gestützt, solange die Vollmacht nicht wirksam widerrufen wurde.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    (aa) Nach zutreffender Auffassung führt der Widerruf durch den mit diesem Aufgabenkreis betrauten Betreuer zum Erlöschen der Vollmacht, ohne dass dies rückgängig gemacht werden könnte (vgl. KG FGPrax 2009, 110; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 67, 68).
  • AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11

    Betreuerbestellung: Selbstständigkeit der einstweiligen Anordnung gegenüber dem

    Dies gilt zumindest nach erfolgtem Widerruf der Vollmacht (OLG Frankfurt/Main, 20 W 504/08, Beschluss vom 21.01.2009).
  • LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
    Ein eigenständiges Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Vorsorgevollmacht durch einen hierzu befugten Betreuer widerrufen worden ist ( OLG Frankfurt FamRZ 2009, 911; KG FamRZ 2009, 908 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht