Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.04.2009

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   OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08   

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OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 (https://dejure.org/2009,9289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anmeldung der Betreuervergütung zur Wahrung der Ausschlussfrist

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 2; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5; ; FGG § 56g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 2; VBVG § 4; VBVG § 5; FGG § 56g
    Anforderungen an die Anmeldung der Betreuervergütung zur Wahrung der Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 161
  • FamRZ 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 82/88

    Anforderungen an Antrag im Betragsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).

    Dort, wo dem Schuldner eine zeitnahe Prüfung des Anspruchs zwecks beschleunigter Abwicklung ermöglicht werden soll, wird hingegen eine Bezeichnung des Anspruchs unter Darlegung des maßgebenden Sachverhalts für erforderlich gehalten (BGH NStZ 1990, 131).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG München BecksRS 2008 24322; Bamberger/Roth/Bettin, BGB, Stand 11/2008, § 1836 Rdn.21).
  • BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60

    Fristen des Finanzvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08
    Auch in diesen Fällen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch nicht von allgemein gültigen Grundsätzen aus, sondern differenziert hinsichtlich der an die jeweilige Geltendmachung zu stellenden Anforderungen sowie hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen nach der konkreten Regelung, insbesondere nach dem Zweck der jeweiligen Ausschlussfrist (vgl. BGH NJW 1961, 1014 zu Art. 8 FinVertr; NJW 1968, 1419 zu § 89b HGB; NStZ 1990, 131 zu § 12 StrEG; NJW 2005, 1420 zu § 651g BGB; BeckRS 2003, 07295 zu § 7 VermG; NZM 2008, 477 zu § 556 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161, 162).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Ein Nachschieben weiterer Beträge oder Zeiten außerhalb dieser Frist ist nicht möglich (vgl. dazu Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 2 VBVG Rz. 2 unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2009, 1182).
  • LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23

    Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform

    Die materielle Rechtskraft der Vergütungsbeschlüsse, die ansonsten einer Nachfestsetzung gegen denselben Betroffenen entgegenstehen würde (OLG Hamm BtPrax 2009, 130ff.), hindert somit nicht die nachträgliche Festsetzung des Differenzbetrags gegen die Landeskasse.
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10

    Zur Aufwandsentschädigung

    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Anmeldung dem Kostenbeamten die Prüfung und Feststellung der Ansprüche ermöglicht (so OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009, BtPrax 2009, 130 ff. zu § 2 VBVG ).
  • LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20

    Zur Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für die Zeit der Unterbringung des

    Denn der Antrag versetzt den Kostenbeamten dann nicht in die Lage, die Anspruchshöhe richtig zu ermitteln und so das Auflaufen von (höheren) Anspruchsbeträgen im Sinne des Gesetzeszweckes zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 269/08 -, Rn. 16, juris).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auch hier muss die Frage daher vorrangig nach dem Gesetzeszweck beantwortet werden (so zu Recht OLG Hamm, FGPrax 2009, 161, 162).
  • LG Rostock, 13.08.2014 - 3 T 196/13

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

  • LG Gera, 24.01.2024 - 7 T 337/23
  • KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines

  • LG Gera, 24.01.2023 - 7 T 337/23
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9817
OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09 (https://dejure.org/2009,9817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2009 - 20 W 104/09 (https://dejure.org/2009,9817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2009 - 20 W 104/09 (https://dejure.org/2009,9817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 FGG, § 65 Abs 5 FGG, § 69f FGG
    Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung des Betroffenen nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Eilmaßnahme ohne vorherige Anhörung

  • Wolters Kluwer

    (Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung des Betroffenen nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Eilmaßnahme ohne vorherige Anhörung)

  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 65; ; FGG § 69 f

  • rechtsportal.de

    FGG § 5; FGG § 65 Abs. 5; FGG § 69f
    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung vorläufiger Betreuung durch den für Eilmaßnahmen zuständigen Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Betreuerbestellung als Eilmaßnahme - Anhörung ist vom Eilrichter nachzuholen!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung vorläufiger Betreuung durch den für Eilmaßnahmen zuständigen Richter

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Anhörung durch Eilrichter, Nachholung einer fehlenden Anhörung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00

    Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
    Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9).
  • BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96

    Übersendung eines Vorgangs vom Eilgericht an das allgemein zuständige Gericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
    Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 20 W 464/11

    Zuständigkeitsbestimmung durch das OLG bei Bestellung eines vorläufigen Betreuers

    Zwar wurde unter der Geltung des FGG nach Erledigung der durch die Dringlichkeit gebotenen vorläufigen Maßnahmen durch das Eilgericht nach einhelliger Rechtsprechung und Literatur im Streitfalle eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß §§ 5 Abs. 1, 65 Abs. 1 FGG dahingehend vorgenommen, dass das Betreuungsverfahren sodann von dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen allgemein zuständigen Gericht fortzuführen war (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1339 und FGPrax 1996, 145; OLG Hamm NJW-RR 2007, 157; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 287 und FGPrax 2009, 161; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9 jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.10.2015 - 15 Sa 4/15

    Gerichtliche Zuständigkeit nach Anordnung einer vorläufigen Betreuung durch das

    Das Eilgericht muss nur solche weiteren Verfahrenshandlungen vornehmen, die als Bestandteil zu der getroffenen Eilmaßnahme gehören, insbesondere eine etwa nach § 333 S. 2 FamFG zunächst unterbliebene Anhörung des Betroffenen nachholen (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 161).
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