Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.03.2010

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10   

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https://dejure.org/2010,2485
BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10 (https://dejure.org/2010,2485)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - V ZB 2/10 (https://dejure.org/2010,2485)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10 (https://dejure.org/2010,2485)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG
    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die Abschiebehaftanordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Amtsgerichte und Landgerichte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, EMRK Art. 6 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Verfahrenskostenhilfe, Anhörung, Beschwerdegericht, Akteneinsicht

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die Abschiebehaftanordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die Abschiebehaftanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Verpflichtung der Amtsgerichte und Landgerichte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufenthaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10
    Weder das Amtsgericht noch das Landgericht mussten die Rechtmäßigkeit der durch die Verwaltungsbehörde angeordneten Abschiebung prüfen, weil sich die Ausreisepflicht des Betroffenen aus einer bestandskräftigen Abschiebungsverfügung ergab (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09 Rz. 7 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10
    Davon kann aber - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - abgesehen werden, wenn der Betroffene in erster Instanz persönlich angehört worden ist, der Sachverhalt einfach gelagert ist und das Rechtsmittelgericht nach Aktenlage entscheiden kann (EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 31 ff. - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226 - insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe ZAR 2009, 209, 213).
  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10
    Davon kann aber - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - abgesehen werden, wenn der Betroffene in erster Instanz persönlich angehört worden ist, der Sachverhalt einfach gelagert ist und das Rechtsmittelgericht nach Aktenlage entscheiden kann (EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 31 ff. - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226 - insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe ZAR 2009, 209, 213).
  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10
    Davon kann aber - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - abgesehen werden, wenn der Betroffene in erster Instanz persönlich angehört worden ist, der Sachverhalt einfach gelagert ist und das Rechtsmittelgericht nach Aktenlage entscheiden kann (EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 31 ff. - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226 - insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe ZAR 2009, 209, 213).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Davon kann aber, auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 36 f. - Helmers gegen Schweden), nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröff.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155) nicht absehen.

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet (EGMR 1992, 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163), woran es fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (vgl. EGMR, aaO).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, juris Rdn. 7; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 13).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (BT-Drucks. II/169 S. 10) erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Rn. 36 f. - Helmers gegen Schweden) - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (BGH, Beschlüsse, vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt, vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Anhörungspflicht nach § 278 Abs. 1 FamFG (vgl. auch - für den Fall der persönlichen Anhörung nach § 420 FamFG - BGH Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 - juris Tz. 9, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 - FGPrax 2010, 154 und vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10 - FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20

    Erteilung der Einreiseverweigerung gegenüber dem Betroffenen als

    Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet, woran es unter anderem fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (EGMR, NJW 1992 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).
  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung;

    Hiervon kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 16/11

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.03.2010 - 19 UF 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10177
OLG Celle, 12.03.2010 - 19 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,10177)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.2010 - 19 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,10177)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 2010 - 19 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,10177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine durch einstweilige Anordnung genehmigte vorläufige Unterbringung einer Minderjährigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 FamFG; § 58 FamFG; § 1631b BGB
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die richterliche Genehmigung der einstweiligen Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer geschlossenen Anstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die richterliche Genehmigung der einstweiligen Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer geschlossenen Anstalt

  • rechtsportal.de

    FamFG § 57; FamFG § 58; BGB § 1631b
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die richterliche Genehmigung der einstweiligen Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer geschlossenen Anstalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1678
  • FGPrax 2010, 163
  • FamRZ 2010, 1167
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 14.12.2009 - 11 UF 766/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2010 - 19 UF 49/10
    Einerseits wird § 57 FamFG für unmittelbar anwendbar gehalten mit der Folge, dass die einstweilige Anordnung über die Unterbringung eines Minderjährigen unanfechtbar wäre (OLG Koblenz vom 14. Dezember 2009 - 11 UF 766/09 - Zöller/Philippi/ Herget, ZPO, 28. Auflage 2010, § 167 FamFG Rn. 11; missverständlich: Bumiller/Harders, FamFG, 9. Auflage 2009, § 331 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 10 WF 177/10

    Unterbringung: Antrag der Kindeseltern wegen Selbstverletzung (Ritzen),

    Ob mit Rücksicht darauf entsprechende Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar sind, weil die Unterbringung Minderjähriger in den Katalog der anfechtbaren Familiensachen in § 57 S. 2 FamFG nicht aufgenommen worden ist (so OLG Koblenz, NJW 2010, 880 mit Anmerkung Bruns, FamFR 2010, 100), oder ob mit Rücksicht auf den möglichen erheblichen Grundrechtseingriff gemäß Artikel 2 Abs. 2 S. 2 GG die Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG ebenso wie im Verfahren der Unterbringung Volljähriger gegeben sein muss, zumal die entsprechenden Verfahren nach § 167 Abs. 1 FamFG ohnehin grundsätzlich gleich zu behandeln seien (so OLG Celle, NJW 2010, 1678 und OLG Celle, BeckRS 2010, 07953, jeweils m.w.N.) und insoweit ein Versehen des Gesetzgebers vorliege (vgl. Ernst, FamFR 2010, 173), bedarf keiner Entscheidung, da das Rechtsmittel unbegründet ist.
  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10

    Unterbringung Minderjähriger: Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Nach dem in § 167 Absatz 1 FamFG niedergelegten Willen des Gesetzgebers soll das Verfahren der Unterbringung Minderjähriger und der Unterbringung Volljähriger in jeder Hinsicht identisch ausgestaltet sein; eine Unterscheidung hinsichtlich der Anfechtungsmöglichkeit zwischen Minderjährigen und Volljährigen wäre angesichts der Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit gem. Art. 2 II 2 GG sachlich nicht gerechtfertigt und widersinnig (OLG Celle, Beschl. V. 12.3.2010 - 19 UF 49/10, NJW 2010, 1678, 1679).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 7 UF 201/22

    Bei Unterbringung eines Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung keine

    Bei der einstweiligen Anordnung nach § 331 FamFG sind die Eltern (anders im Hauptsacheverfahren: § 167 Abs. 4 FamFG) nicht persönlich anzuhören, denn § 331 FamFG regelt nur die Anhörung des Betroffenen und nicht der Eltern (OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2010 - 19 UF 49/10, ZKJ 2010, 253-255, Schmid in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 82. Lieferung 09.2021, Unterbringung Minderjähriger, Rn. 11, Schmid, FamRB 2011, 348, 352, Keidel-Engelhardt, 20. Auflage, § 167 Rn. 8,c, Axel Bauer in: Salgo u.a. (Hrsg.), Verfahrensbeistandschaft, 3. Aufl. 2014, V. Unterbringungsverfahren, Rn. 439, a.A. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 8 UF 207/09 -, juris).
  • OLG Naumburg, 19.07.2012 - 3 UF 149/12

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Genehmigung der Unterbringung eines

    §§ 167 Abs. 4 und 160 Abs. 4 FamFG gelten in Kindschaftssachen - also auch in solchen, wie dem vorliegenden-generell und werden entgegen der Auffassung des OLG Celle (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1167) durch § 331 Satz 1 FamFG nicht überlagert und damit entbehrlich.
  • OLG Hamm, 15.06.2010 - 2 WF 113/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der

    Dabei kann es nach vorläufiger Auffassung des Senats im Ergebnis dahinstehen, ob § 57 FamFG im Wege einer Rechtsgrundverweisung nach § 167 I S. 1 FamFG vollständig verdrängt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.03.2010, Az: 19 UF 49/10, FamRB 2010, 141, Juris, Rdnr. 11), oder ob der Begriff der "elterlichen Sorge" in § 57 S. 2 Ziff. 1 FamFG durch verfassungskonforme und teleologische Auslegung dahingehend zu erweitern ist, dass er in einem ganzheitlich materiell-rechtlichen Sinne auch die Verfahren nach § 1631 b BGB umfasst (vgl. Bruns, "Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung zur Genehmigung ..., FamFR 2010, 100, 102; siehe auch die Erläuterungen des BMJ unter Ziff. 4 im Protokoll der Bund-Länder-Besprechung über erste Praxiserfahrungen mit dem FamFG am 20.10.2009 im BMJ/Berlin zu einer beabsichtigten Klarstellung in § 57 FamFG).
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