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   OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10   

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https://dejure.org/2010,5630
OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,5630)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.2010 - 31 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,5630)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 31 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,5630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von der Unterschrift nicht gedeckten Auflistung von Personen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247
    Bloßer Verweis auf gesonderte Erbenliste außerhalb des formgerecht errichteten Testaments führt nicht zu wirksamer Erbeinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Einsetzung von Erben auf einer dem Testament beigefügten Liste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 Abs. 1
    Anforderungen an die Form der Einsetzung von Erben auf einer dem Testament beigefügten Liste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesonderte Erbenliste ist keine wirksame Erbeinsetzung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein wirksames Testament bei Verweis auf Anlage

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Einsetzung von Erben in Testament "gemäß beigefügter Liste" ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 156
  • MDR 2011, 235
  • FGPrax 2011, 31
  • FamRZ 2011, 502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
    Die Einsetzung von Erben allein mit der Formulierung "siehe Liste" - ohne weitere Angaben zur Person der Erben - ist formunwirksam, wenn die räumlich im Anschluss an das unterschriebene Testament abgefasste "Liste" nicht unterschrieben ist (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 2005, 1012).

    Der Beteiligte zu 1 ist unter Berufung auf eine Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2005, 1012 ff.) der Auffassung, dass zwar grundsätzlich eine Unterschrift des Erblassers seine gesamte Erklärung decken müsse, also räumlich unter der Erklärung zu stehen habe.

    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).

    14 c) Entgegen dem Beschwerdevorbringen kann sich der Beteiligte zu 1 nicht auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 2005, 1012 ff.) berufen, da der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.

  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Auszug aus OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text ernstlich zur abschließenden Willensbildung seiner handschriftlich niedergelegten Erklärung bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen mittels Fälschung zu sichern (vgl. BayObLGZ 2003, 352/355 m. w. N.).

    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; …
  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

    Auszug aus OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt, sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (vgl. BayObLGZ 2004, 215/217; OLG München NJW-RR 2011, 156).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehende Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z. B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebene Erklärungen ersichtlich wird (OLG München NJW-RR 2011, 156 m.w.N.; BayObLGZ 2004, 215/218 f.; BayObLGZ 2003, 352/355).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 20 W 79/19

    Zur Formwirksamkeit des testamentum mysticum

    Dann ist die Erbeinsetzung wegen Formmangels nichtig (BayObLG Rpfleger 1979, 383; BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484, 1485; OLG München NJW-RR 2011, 156; OLG Köln FamRZ 2015, 1529, 1531; a.A. OLG Hamburg FamRZ 2016, 665, 666, das zwar formal dieser Rechtsprechung zustimmt, dessen Ergebnis aber damit nicht im Einklang steht).
  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen lediglich dann in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (vgl. Burandt/Rojahn/Lauck Erbrecht 1. Auflage § 2247 Rn. 38; OLG München NJW-RR 2011, 156 m.w.N.).
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