Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 06.08.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10   

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https://dejure.org/2010,9684
OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10 (https://dejure.org/2010,9684)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2010 - 31 Wx 127/10 (https://dejure.org/2010,9684)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 (https://dejure.org/2010,9684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH: Voraussetzung für ein Absehen von der Eintragung eines bestellten Nachtragsliquidators für eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte Gesellschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 66 Abs. 5
    Eintragung des gerichtlich bestellten Liquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH bei geringer Abwicklungstätigkeit im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Absehen von der Eintragung eines (Nachtrags-) Liquidators in das Handelsregister bzgl. einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Absehen von der Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 66 Abs. 5
    Eintragung eines gerichtlich bestellten Nachtragsliquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 71 (Auszüge)

    GmbHG §§ 66, 67, 70
    Kein Eintrag eines Nachtragsliquidators bei geringfügiger Abwicklungstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absehen von der Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2204
  • FGPrax 2011, 34
  • BB 2010, 2706
  • NZG 2011, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10
    Das Registergericht kann in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von der Eintragung des von ihm bestellten (Nachtrags-) Liquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft in das Handelsregister absehen, wenn die zu erwartende Abwicklungstätigkeit im Hinblick auf deren Inhalt und Umfang eine solche nicht erfordert (Ergänzung zu OLG München GmbHR 2008, 821).
  • BGH, 26.07.2022 - II ZB 20/21

    Handelsregistersache: Amtswegige Eintragung einer gelöschten GmbH und ihrer

    Anderer Auffassung zufolge kann von einer Eintragung im Einzelfall aus pragmatischen Gründen abgesehen werden, insbesondere wenn nur noch einzelne, schnell zu erledigende Abwicklungsmaßnahmen zu erfolgen hätten und der Liquidationszweck die Eintragung nicht erfordere (OLG München, ZIP 2010, 2204; Grziwotz, DStR 1992, 1813, 1815; Gesell in Rowedder/v. Pentz, GmbHG, 7. Aufl., § 74 Rn. 26; Haas in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 66 Rn. 39; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rn. 20;Kolmann/Riedemann in Saenger/Inhester, GmbHG, 4. Aufl., § 74 Rn. 71; Nerlich in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 66 Rn. 100; Scholz/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 60 Rn. 69; Scholz/K. Schmidt/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 66 Rn. 58; Wilsch, NotBZ 2022, 184 ff.).
  • KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21

    Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators

    Nur dies ist auch die Aufgabe des Liquidators (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 22 W 60/14 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 7, juris).

    aa) Bei Bestellung eines Liquidators gem. § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG kann die Wiedereintragung der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft und die Eintragung des Abwicklers im Handelsregister nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts unterbleiben, wenn der zu erwartende Umfang und die Qualität der nachträglich erforderlichen Handlungen der Liquidatoren eine Eintragung nicht erfordert (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. § 66 Rn. 39; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl, § 66 Rn. 100; Karsten Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 66 GmbHG, Rn. 58; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Gesell in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 74 Rn. 25).

    Sofern das Registergericht im Anwendungsbereich von § 66 Abs. 5 GmbHG von einer (Wieder)Eintragung der Gesellschaft und der Eintragung des Liquidators abgesehen hat, genügt daher die Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses als Nachweis der Bestellung, und zwar auch gegenüber dem Grundbuchamt (Kral in: Hügel, GBO, 4. Aufl., GesR, Rdn. 80; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 426l; ausdrücklich für den Fall der Nachtragsliquidation ohne Eintragung der Gesellschaft und des Liquidators: Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 32 Rn. 45) wie auch im übrigen Rechtsverkehr (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 375 Rn. 63; K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 66 GmbHG, Rn. 58; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Krafka, RegisterR, 11. Aufl., Rn. 1153).

  • KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines

    Nur dies ist auch die Aufgabe des Liquidators (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 22 W 60/14 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 7, juris).

    aa) Bei Bestellung eines Liquidators gem. § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG kann die Wiedereintragung der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft und die Eintragung des Abwicklers im Handelsregister nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts unterbleiben, wenn der zu erwartende Umfang und die Qualität der nachträglich erforderlichen Handlungen der Liquidatoren eine Eintragung nicht erfordert (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 39; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG , 3. Aufl, § 66 Rn. 100; Karsten Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 58; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Gesell in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG , 6. Aufl., § 74 Rn. 25).

    Sofern das Registergericht im Anwendungsbereich von § 66 Abs. 5 GmbHG von einer (Wieder)Eintragung der Gesellschaft und der Eintragung des Liquidators abgesehen hat, genügt daher die Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses als Nachweis der Bestellung, und zwar auch gegenüber dem Grundbuchamt (Kral in: Hügel, GBO , 4. Aufl., GesR, Rdn. 80; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 426l; ausdrücklich für den Fall der Nachtragsliquidation ohne Eintragung der Gesellschaft und des Liquidators: Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 32 Rn. 45) wie auch im übrigen Rechtsverkehr (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 375 Rn. 63; K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 58; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Krafka, RegisterR, 11. Aufl., Rn. 1153).

  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    (3) Im Fall des § 66 Abs. 5 GmbHG ist die gelöschte Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft mit den bestellten Liquidatoren von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen (OLG München, NZG 2011, 38; OLG Celle, GmbHR 1997, 752; Karsten Schmidt/Scheller, a.a.O., Rdn. 58; Haas, a.a.O., Rdn. 39; H.-F. Müller, in: Münchener Kommentar, GmbHG, 3. Aufl., § 66, Rdn. 82; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 20. Aufl., § 74, Rdn. 20 Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 394, Rdn. 37).

    Wäre beabsichtigt gewesen, ihn nur zu "einzelnen genau zu bezeichnenden Rechtshandlungen" (vgl. OLG München, NZG 2011, 38) zu ermächtigten, könnte der Bestellungsbeschluss im Grundbuchverfahren ohnehin keine Verwendung finden.

  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    (3) Im Fall des § 66 Abs. 5 GmbHG ist die gelöschte Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft mit den bestellten Liquidatoren von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen (OLG München, NZG 2011, 38; OLG Celle, GmbHR 1997, 752; Karsten Schmidt/Scheller, a.a.O., Rdn. 58; Haas, a.a.O., Rdn. 39; H.-F. Müller, in: Münchener Kommentar, GmbHG, 3. Aufl., § 66, Rdn. 82; Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 20. Aufl., § 74, Rdn. 20 Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 394, Rdn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6339
OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10 (https://dejure.org/2010,6339)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2010 - 2 W 112/10 (https://dejure.org/2010,6339)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2010 - 2 W 112/10 (https://dejure.org/2010,6339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

  • rechtsportal.de

    BGB § 21; BGB § 22
    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Frage der wirtschaftlichen Betätigung eines Saunavereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Probleme bei der Abgrenzung von wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 57
  • NZM 2011, 335
  • FGPrax 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Als Vorverein kann er jedoch gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einlegen (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; BayObLG, NJW-RR 1991, S. 958 ; Palandt-Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch , 69. Auflage, § 21 Rn. 12).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit steht allerdings dann einer Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

    Selbst eine ausdrückliche Satzungsbestimmung, wonach ein wirtschaftlicher, auf Gewinn ausgerichteter Geschäftsbetrieb ausgeschlossen sei, stellt nur eine Rechtsauffassung des betroffenen Vereins über seine eigene beabsichtigte Tätigkeit dar, die nur dann für das Registergericht maßgeblich ist, wenn sie mit dem tatsächlichen Vereinszweck vereinbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in der Gewährleistung des Gläubigerschutzes (BGHZ 45, 395; BGHZ 85, 84 ), da das Vereinsrecht unter anderem keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften enthält (dazu im einzelnen K. Schmidt, Rpfleger 1988, S. 45 ff.).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit steht allerdings dann einer Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

    Derartige Angebote können durchaus im Rahmen des Nebenzweckprivilegs (BGHZ 85, 84 , siehe oben) liegen, insbesondere, wenn sie auch in der Erwartung geschehen, dass die Teilnehmer langfristig als Vereinsmitglieder gewonnen werden können (OLG Hamm, aaO.).

  • OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00

    Nicht wirtschaftlicher Verein - "Verein Kieler Hafenfest"

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit steht allerdings dann einer Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in der Gewährleistung des Gläubigerschutzes (BGHZ 45, 395; BGHZ 85, 84 ), da das Vereinsrecht unter anderem keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften enthält (dazu im einzelnen K. Schmidt, Rpfleger 1988, S. 45 ff.).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Jedenfalls bei Sportvereinen spricht es aber ebenso wie bei Musikschulvereinen nicht zwingend gegen eine Eintragung in das Vereinsregister, wenn auch entgeltliche Leistungen für Nichtmitglieder angeboten werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2008, S. 350 ff.).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Als Vorverein kann er jedoch gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einlegen (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; BayObLG, NJW-RR 1991, S. 958 ; Palandt-Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch , 69. Auflage, § 21 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 30.07.1996 - 2 W 54/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10
    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Zwar kann der Betroffene als Vorverein grundsätzlich gegen die Zurückweisung der Anmeldung bzw. gegen vorangehende Zwischenverfügungen Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. nur Senat, FGPrax 2011, S. 34 ff., m. w. N.).

    Es ist gerade kein Fall gegeben, in dem der Betroffene die Bedenken durch bloße Änderungen des satzungsgemäßen Vereinszwecks oder der tatsächlich beabsichtigten Vereinstätigkeit ausräumen könnte, wie es etwa in dem Fall geschehen war, der dem Senatsbeschluss vom 6. August 2010 zugrunde lag (FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; Kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).
  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11

    Wirtschaftlicher Verein: Fortführung eines der Öffentlichkeit gegen Entgelt

    Der Beschwerdeführer ist als Vorverein befugt, gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einzulegen (OLG Schleswig FGPrax 2011, 34, 35 m.N.).

    Damit ermöglicht der Verein die entgeltliche Nutzung des von ihm betriebenen Schwimmbads durch beliebige Besucher wie jedes andere öffentliche Schwimmbad auch und bietet in planmäßiger und dauerhafter unternehmerischer Funktion eine Dienstleistung auf einem äußeren Markt an (vgl OLG Frankfurt, B. v. 28.10.2010 - 20 W 254/10, SpuRt 2011, 125, Kletterhalle, zitiert nach juris; OLG Schleswig FGPrax 2011, 34, 35 Saunabetrieb).

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