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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10   

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OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - I-3 Wx 209/10 (https://dejure.org/2010,8267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Grundbucheinsicht aufgrund der Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einblick des Erben in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 58
  • Rpfleger 2011, 202
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

    Jedenfalls die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe seines Vaters (§ 1924 Abs. 1 BGB) rechtfertigt die Grundbucheinsicht, denn die Kenntnis vom Grundbuchinhalt kann für die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche erheblich sein (vgl. zum berechtigten Interesse eines Pflichtteilsberechtigten oder E. KG Berlin, NJW-RR 2004, 1316 ff.; LG Stuttgart, BWNotZ 2007, 40 f.; Staudinger/Haas, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2314, Rdnr. 57 a; Birkenheier in: juris PK-BGB, 4. Auflage 2008, § 2314, Rdnr. 89).

    Es ist sachlich begründet, wenn der Antragsteller die Entscheidung, ob er Pflichtteils- oder gar Erbansprüche geltend macht, von dem Wert des Grundstücks abhängig machen will, denn insoweit handelt es sich - anders als bei Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen vor dem Erbfall (vgl. dazu Senat, FG Prax 1997, 258; BayObLG 1998, a.a.O.) - nicht um nur zukünftige Ansprüche (KG NJW-RR 2004, 1316 f.).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, Beschluss vom 11.03.2010, I-3 Wx 45/10; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    In Zweifelsfällen ist auch zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wid (BVerfG NJW 2001, S. 503 ff.) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    In Zweifelsfällen ist auch zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wid (BVerfG NJW 2001, S. 503 ff.) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
    Jedenfalls die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe seines Vaters (§ 1924 Abs. 1 BGB) rechtfertigt die Grundbucheinsicht, denn die Kenntnis vom Grundbuchinhalt kann für die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche erheblich sein (vgl. zum berechtigten Interesse eines Pflichtteilsberechtigten oder E. KG Berlin, NJW-RR 2004, 1316 ff.; LG Stuttgart, BWNotZ 2007, 40 f.; Staudinger/Haas, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2314, Rdnr. 57 a; Birkenheier in: juris PK-BGB, 4. Auflage 2008, § 2314, Rdnr. 89).
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Das Interesse umfasst auch die Einsicht in die Abteilungen II und III (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

    Dass Ansprüche nach § 2325 BGB bestehen und auch geltend gemacht werden sollen, bedarf daher keiner schlüssigen Darlegung (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).

    15 Nach diesen Grundsätzen kann die Akteneinsicht von der Vorlage eines Erbscheins bezüglich der Grundbücher, in welchen noch der verstorbene Vater des Antragstellers als Eigentümer eingetragen ist, bereits deshalb nicht abhängig gemacht werden, weil anerkannt ist, dass nach Eintritt des Erbfalls ein Pflichtteilsberechtigter - wozu der Antragsteller als Sohn des Erblassers A zählt - in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht zur Regelung seiner erbrechtlichen Ansprüche und insbesondere zur Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen hat (allgemeine Ansicht, vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1316; OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44; LG Stuttgart ZEV 2005, 313; Schöner/Stöber, a.a.O. Rn. 525 m.w.N.; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 12 Rn. 60; Böhringer Rpfleger 2007, 188).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Dies gilt auch für die Kenntniserlangung von einem Kaufpreis durch erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gem. § 12 Abs. 3 GBO (Anschluß an OLG Düsseldorf vom 15.10.2010, 20 W 399/10 , FGPrax 2011, 58; OLG Stuttgart vom 28.09.2010, 8 W 412/10 .

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffenen eingetragenen Berechtigten vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden und ihnen von der Rechtsprechung auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58 [OLG Düsseldorf 08.10.2010 - I-3 Wx 209/10] ; OLG Dresden, a.a.O..; OLG Frankfurt a.a.O..).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

    Bei der hierbei gebotenen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363

    Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft

    Die Beigeladene als gesetzliche Erbin und Vermächtnisnehmerin hat ein auf sachlichen Gründen beruhendes berechtigtes Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 08.10.2010, Az.: I-3 Wx 209/10, ZFE 2011, 36).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht möglicherweise beeinträchtigten Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird (OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10   

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https://dejure.org/2010,8998
OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10 (https://dejure.org/2010,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2010 - 20 W 399/10 (https://dejure.org/2010,8998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 20 W 399/10 (https://dejure.org/2010,8998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Umschreibung eines Grundstücks durch einen im Innenverhältnis beschränkten Vorsorgebevollmächtigten

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragungsvoraussetzung für Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158; BGB § 163; BGB § 1896; GBO § 29
    Bewilligung der Umschreibung eines Grundstücks durch einen im Innenverhältnis beschränkten Vorsorgebevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 745
  • FGPrax 2011, 58
  • FamRZ 2012, 1670
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10
    Bei einer bedingten Vollmacht hat sich die Prüfung auch auf den Eintritt der Bedingung zu erstrecken (Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 74; OLG Köln FGPrax 2007, 102).

    Handelt es sich um eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis, so muss dem Grundbuchamt der Eintritt der aufschiebenden Bedingung durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden, nicht hingegen bei einer bloßen Beschränkung im Innenverhältnis (Oberlandesgericht Köln NotBZ 2007, 333; Meikel/Hertel, aaO., § 29 Rdnr. 110).

  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10
    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10
    Die angefochtene Zwischenverfügung ist lediglich insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und war dementsprechend zu ergänzen (BayObLG DNotZ 2001, 385; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 77, Rdnr. 32).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 90/01

    (Grundbuchverfahren: Beseitigung des Eintragungshindernisses im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10
    Für den Geschäftswert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist von Bedeutung, welche Schwierigkeiten die Behebung des Eintragungshindernisses macht und mit welchem Aufwand sie verbunden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 432, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 61/20

    Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?

    2 Z 9/86">Rpfleger 1986, 216; OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FamRZ 2019, 868; vgl. Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 19 Rn. 77; KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 8. Auflage 2019, § 19 GBO Rn. 162).

    Ist eine Vollmacht unter einer Bedingung erteilt worden, muss zudem der Eintritt der Bedingung, von der nach dieser Erklärung die Vertretungsmacht abhängt, dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (Senat, FGPrax 2007, 102; OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58).

    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG Frankfurt, FGPrax 2011, 58; FGPrax 2011, 273; OLG München, FGPrax 2006, 101).

  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Hat für den Eigentümer des Grundstücks oder seinen Gesamtrechtsnachfolger - wie hier - ein Vertreter die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt unabhängig von dem Notar die Erteilung der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1, 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen (vgl. BayObLGZ 1954, 225; BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 58; OLG München NJW-RR 2010, 747; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 74 zu § 19 GBO; Pfeifer in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 925, Rdn. 73).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11

    Grundbuch: Klarstellung der Vorsorgevollmacht

    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat Beschluss vom 15.10.2010 -20 W 399/2010 FamRZ 2011, 114= FGPrax 2011, 58, 59 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, aaO.,§ 29, Rdnr. 59).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Die angefochtene Zwischenverfügung ist insoweit zu beanstanden, als nicht alle zur Beseitigung des Eintragungshindernisses möglichen Mittel aufgezeigt werden und ist dementsprechend - wie aus dem Tenor ersichtlich - zu ergänzen (vgl. zu Vorsorgevollmachten Senat FGPrax 2011, 58 und FGPrax 2011, 273, unter Hinweis auf BayObLG DNotZ 2001, 385, und m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Dies gilt auch für die Kenntniserlangung von einem Kaufpreis durch erweiterte Grundbucheinsicht in die Grundakten gem. § 12 Abs. 3 GBO (Anschluß an OLG Düsseldorf vom 15.10.2010, 20 W 399/10 , FGPrax 2011, 58; OLG Stuttgart vom 28.09.2010, 8 W 412/10 .
  • OLG Oldenburg, 02.03.2023 - 2 Ss OWi 175/22

    Rechtsmitteleinlegung; hier: Rechtsbeschwerde durch einen, für den Fall des

    Werden aber die Weisungen an den Bevollmächtigten in die Vollmachtsurkunde aufgenommen, muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass sie nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten sollen (OLG Frankfurt DNotZ 2011, 745 [BFH 15.12.2010 - II R 45/08] ).
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