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   OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12   

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https://dejure.org/2012,12545
OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12 (https://dejure.org/2012,12545)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.2012 - 31 Wx 188/12 (https://dejure.org/2012,12545)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 31 Wx 188/12 (https://dejure.org/2012,12545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur fehlenden Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, deren Geschäftsführer Alleingesellschafter und ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 5a, 38, 39
    Verbot der Amtsniederlegung; Ausdehnung der Grundsätze zu Alleingesellschafter-Geschäftsführern auf Fälle mit "Zwischenschaltung" einer UG (haftungsbeschränkt)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH im Handelsregister

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung der Amtsniederlegung des Geschäftsführers einer GmbH, der zugleich geschäftsführender Alleingesellschafter der UG ist, die die Anteile an der GmbH hält

  • Betriebs-Berater

    Fehlende Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5a; GmbHG § 38; GmbHG § 39 Abs. 1
    Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Amtsniederlegung, Auflösung, Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Prüfungspflicht, Registergericht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 5a, 38, 39 Abs. 1
    Keine Eintragung der Amtsniederlegung des Alleingeschäftsführers einer GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlende Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einräumung eines Leistungsbestimmungsrecht in gewerblichem Mietvertrag hält Inhaltskontrolle stand

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Amtsniederlegung des GmbH Geschäftsführers

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Amtsniederlegung des geschäftsführenden Alleingesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1559
  • DNotZ 2012, 795
  • FGPrax 2012, 176
  • BB 2012, 1485
  • BB 2012, 1951
  • NZG 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Bei Zweifeln über die Beendigung organschaftlicher Vertretungsmacht aus wichtigem Grund komme dem Schutz der Gesellschaft, ihrer Organe und des Rechtsverkehrs vor unklaren Vertretungsverhältnissen der Vorrang zu, wie dies auch in § 84 Abs. 3 S. 4 AktG ausdrücklichen Niederschlag gefunden habe (BGH, NJW 1980, 2415 ).

    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (so zuletzt OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 unter Berufung auf BGH, NJW 1980, 2415 und BayObLGZ 1981, 266 ; vgl. aber auch OLG Hamm, DNotZ 1989, 396 (398).

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05

    GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Da der alleinige Gesellschafter zudem diese Rechtsposition leugnet und auch keinen anderen Geschäftsführer bestellt, ergebe sich daraus für den Rechtsverkehr die völlige Handlungsunfähigkeit der GmbH und eine unabsehbare Unklarheit hinsichtlich ihrer Vertretung, wenn man die Abberufung als wirksam erachten werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; so auch OLG Köln, FGPrax 2008, 79).

    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (so zuletzt OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 unter Berufung auf BGH, NJW 1980, 2415 und BayObLGZ 1981, 266 ; vgl. aber auch OLG Hamm, DNotZ 1989, 396 (398).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Denn auch in der Insolvenz bleiben die Organe der betroffenen Gesellschaft bestehen, nehmen aber nur solche Kompetenzen wahr, die nicht die Insolvenzmasse betreffen (BGH, Urteil vom 26.01.2006, IX ZR 282/03, Rdn. 6; vgl. dazu auch Hall, jurisPR-BGHZivilR 28/2006 Anm. 5 sub B.1).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Ob insofern entsprechend der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Ausnahme gilt, wenn die Amtsniederlegung des Alleingesellschafters einer GmbH im Einzelfall wegen Unzeitigkeit oder Rechtsmissbräuchlichkeit unwirksam ist, hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden (vgl. zuletzt Beschluss vom 08.10.2009, IX ZR 235/06, Rdn. 2).
  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Da der alleinige Gesellschafter zudem diese Rechtsposition leugnet und auch keinen anderen Geschäftsführer bestellt, ergebe sich daraus für den Rechtsverkehr die völlige Handlungsunfähigkeit der GmbH und eine unabsehbare Unklarheit hinsichtlich ihrer Vertretung, wenn man die Abberufung als wirksam erachten werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132; so auch OLG Köln, FGPrax 2008, 79).
  • OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11

    GmbH: Wirksamkeit des Beschlusses eines Alleingesellschafters über seine eigene

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Allerdings fehlt es an einer Regelung der Aktivvertretung der Gesellschaft (vgl. bereits Senat, NJW-RR 2011, 773 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 25 Wx 56/10

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Deshalb kann sich der Senat der Meinung von Zöllner/Noack, aaO, und Berninger, GWR 2011, 233 nicht anschließen, dass sich das Argument des Verkehrsschutzes durch die Neuregelung erledigt hat.
  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig

    Auszug aus OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
    Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (so zuletzt OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 132 unter Berufung auf BGH, NJW 1980, 2415 und BayObLGZ 1981, 266 ; vgl. aber auch OLG Hamm, DNotZ 1989, 396 (398).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1981, 266, 269; BayObLGZ 1999, 171; OLG München FGPrax 2012, 176, 177; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) GmbHR 2001, 144; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 17.12.2010 - I-25 Wx 56/10, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf - Senat - Beschluss vom 18.12.2014 - I-25 Wx 31/14, KG GmbHR 2001, 147; OLG Hamm GmbHR 1989, 35; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 132; OLG Köln Rpfleger 2008, 366; Lohr, RNotZ 202, 164, 167; Scholz/Schneider/Schneider a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 90; Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rdn. 1093 m. w. Nachw.; Baumbach/Huck/Zöllner/Noack a. a. O., § 38 GmbHG, Rdn. 87).

    Deshalb kann sich der Senat ebenso wie das Oberlandesgericht München (FGPrax 2012 176) der Meinung von Zöllner/Noack (a. a. O.) und Borninger (vgl. GWR 2011, 233) nicht anschließen, dass sich das Argument des Verkehrsschutzes durch die Neuregelung erledigt hat.

  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12).

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.

    Aus diesen Gründen folgt der Senat der bereits vom OLG München - Beschlüsse vom 16.03.2011 und 29.05.2012 (a.a.O.) - vertretenen Ansicht, wonach die obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Missbräuchlichkeit der Amtsniederlegung im vorliegenden Fall auch nach Einführung der genannten Bestimmungen durch das MoMiG fort gilt (so auch Zöllner/Noack, a.a.O.; Koppensteiner/Gruber, a.a.O.; Krafka/Kühn, a.a.O.; Kleindieck, a.a.O., Rn. 42; dieser Ergebnis ohne weitere Erörterung offenbar voraussetzend auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010. a.a.O.; a.A. u.a. Altmeppen, a.a.O.; Jacoby a.a.O.; Terlau, a.a.O.; Heilmeier a.a.O.; wohl auch Stephan/Tieves, a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 12.05.2021 - 12 W 502/21

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegungen von

    Teilweise wird nach wie vor von der Unwirksamkeit einer Amtsniederlegung ausgegangen (OLG Bamberg, GmbHR 2017, 1144; OLG Düsseldorf, GmbHR 2015, 1271; OLG Frankfurt, GmbHR 2015, 363; OLG München, GmbHR 2012, 796); teilweise wird - zumindest ohne die Feststellung eines Missbrauchs im konkreten Einzelfall - die Wirksamkeit der Amtsniederlegung bejaht und auf eine mögliche Schadensersatzhaftung des niederlegenden Geschäftsführers verwiesen (Beurskens in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 38 Rn. 77; Stephan/Tieves in: MüKoGmbHG, 3. Aufl., § 38 Rn. 61 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 27 W 4/13
    Ein solcher liegt regelmäßig vor, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den Einzigen handelt, dieser zugleich Allein- oder Mehrheitsgesellschafter ist oder der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft ist, die sämtliche Geschäftsanteile der GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen (vgl. OLG Köln, NZG 2008, 340, 341; OLG München, FGPrax 2012, 176; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Aufl., Rn. 1093 m.w.N.; Palandt/Grüneberg, § 242 BGB, Rn. 72 m.w.N.; vom BGH bisher offen gelassen, vgl. BGH, Beschluss v. 08.10.2009, BeckRS 2009, 28207).
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