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   BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12   

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https://dejure.org/2013,4685
BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12 (https://dejure.org/2013,4685)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - V ZB 22/12 (https://dejure.org/2013,4685)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12 (https://dejure.org/2013,4685)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG
    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Haft nach Erledigung der Hauptsache

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Fortführung des Rechtsmittels mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG im Zusammenhang mit einer Sicherungshaft zur Sicherung einer Abschiebung; Möglichkeit der Stellung eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG durch eine Behörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62
    Feststellungsantrag, Rechtsmittel, Betroffener, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Grundrechte, Träger von Grundrechten, Entstehungsgeschichte, Antragsbefugnis

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Haft nach Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1; FamFG § 70 Abs. 1; FamFG § 71
    Zulässigkeit der Fortführung des Rechtsmittels mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG im Zusammenhang mit einer Sicherungshaft zur Sicherung einer Abschiebung; Möglichkeit der Stellung eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG durch eine Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzungsfeststellungsantrag in Abschiebungshaftsachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse der beteiligten Behörde nach Erledigung des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 196, 118
  • NVwZ 2013, 1028
  • FGPrax 2013, 131
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Das war für das frühere Verfahrensrecht anerkannt, obwohl nach § 20a FGG ein Rechtsmittel nicht allein wegen der Kosten eingelegt werden konnte (Senat, Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395).
  • BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Einen solchen hat der Gesetzgeber nämlich nicht angestrebt, wie etwa daraus deutlich wird, dass die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde nicht wie die des Betroffenen ohne Zulassung, sondern nur nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft ist (§ 70 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 3 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    a) § 62 FamFG ist allerdings grundsätzlich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren anwendbar (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Dasselbe gilt für das jetzige Verfahrensrecht, welches eine solche Beschränkung des Rechtsmittels nicht mehr vorsieht (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 Rn. 6).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Es ist sogar erforderlich, eine solche Möglichkeit nach dem Tod des Betroffenen seinen Erben einzuräumen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 13 f.).
  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Dasselbe gilt für das jetzige Verfahrensrecht, welches eine solche Beschränkung des Rechtsmittels nicht mehr vorsieht (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 Rn. 6).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Das widersprach nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfGE 104, 220, 232 f.; NJW 1998, 2432 f.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Das widersprach nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfGE 104, 220, 232 f.; NJW 1998, 2432 f.).
  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Die Frage wurde teilweise unter Anerkennung eines Rehabilitierungsinteresses der beteiligten Behörde bejaht (KG, Beschluss vom 31. Dezember 2003 - 25 W 62/03, juris Rn. 30; OLG Rostock, OLGR 2007, 957), teilweise aber auch verneint, weil die beteiligte Behörde kein dem des Betroffenen vergleichbares Rehabilitierungsinteresse habe (BayObLG, NVwZ 2003 Beilage Nr. 1 7, 56; OLG Frankfurt am Main, InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
    Die Frage wurde teilweise unter Anerkennung eines Rehabilitierungsinteresses der beteiligten Behörde bejaht (KG, Beschluss vom 31. Dezember 2003 - 25 W 62/03, juris Rn. 30; OLG Rostock, OLGR 2007, 957), teilweise aber auch verneint, weil die beteiligte Behörde kein dem des Betroffenen vergleichbares Rehabilitierungsinteresse habe (BayObLG, NVwZ 2003 Beilage Nr. 1 7, 56; OLG Frankfurt am Main, InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Hamburg, 06.10.2006 - Ausl 32/06

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung auf Grund eines Urteils des türkischen

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    bb) Ein Rechtsbeschwerdeverfahren kann die beteiligte Behörde nach Erledigung der Hauptsache nicht mit einem Antrag nach § 62 FamFG fortsetzen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 9, 11 f.).

    Damit hat der Gesetzgeber zwar den Gleichlauf der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde mit derjenigen des Betroffenen hergestellt, dessen Fehlen der Senat seinerzeit als zusätzliches Argument für den Ausschluss eines Feststellungsantrags der beteiligten Behörde angeführt hatte (Beschluss vom 31. Januar 2013- V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 13).

    Das Interesse des Beteiligten an der Feststellung der Rechtslage muss vielmehr in besonderer Weise schutzwürdig sein, was regelmäßig eine Verletzung von Grundrechten voraussetzt (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11).

    Die entsprechende Anwendung der Norm im Rechtsbeschwerdeverfahren hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum effektiven Rechtsschutz von Betroffenen und unter Zugrundlegung der Absicht des Gesetzgebers, diese Rechtsprechung einfachrechtlich mit § 62 FamFG umzusetzen, gerade daraus abgeleitet, dass der Betroffene ohne eine solche Vorschrift sein Rehabilitationsinteresse nicht effektiv durchsetzen könnte (Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).

    Eine entsprechende Anwendung auf das Rechtsmittel der beteiligten Behörde lässt sich unter diesem Gesichtspunkt nicht rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11).

  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Ein in der Hauptsache erledigtes Unterbringungsverfahren kann die eine gerichtliche Fixierungsgenehmigung (erfolglos) beantragende Klinik nicht mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG fortsetzen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014, XII ZB 205/14, FamRZ 2014, 1916; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 und BGH, Urteil vom 31. Januar 2013, V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131).

    Denn sie ist nicht Trägerin von Grundrechten und hat auch nicht ein dem Betroffenen vergleichbares Rehabilitationsinteresse (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 205/14 - FamRZ 2014, 1916 Rn. 6 f. für die Betreuungsbehörde; BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 - FGPrax 2017, 231 Rn. 5 ff.; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14 - FGPrax 2016, 34 Rn. 9 ff. und BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131 Rn. 9 ff., jeweils für die Ausländerbehörde; vgl. auch Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 62 Rn. 13).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Zu diesen Grundrechtseingriffen gehört auch eine rechtswidrige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung oder Rücküberstellung (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).

    Er soll ihm aber unabhängig hiervon eine Möglichkeit geben, sich auch nach ihrer Beendigung gegen die unberechtigte Freiheitsentziehung und den in ihr enthaltenen unberechtigten Vorwurf zur Wehr zu setzen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 623/15

    Elterliche Sorge: Rechtsbeschwerde der Tante gegen eine durch Zeitablauf

    Denn nach Erledigung der Hauptsache kann ein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG grundsätzlich nur vom Betroffenen gestellt werden, weil nur dieser in seinen Rechten verletzt sein kann (Senatsbeschluss vom 20. August 2014  XII ZB 205/14  FamRZ 2014, 1916 Rn. 6 f. mwN  zum Betreuungsverfahren; BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131 Rn. 9 ff.  zur Abschiebehaft).
  • LG Freiburg, 19.01.2017 - 4 T 10/16

    Richterlichen Entscheidung über einen Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg:

    Für eine Behörde besteht zwar grundsätzlich kein eigenes Rechtschutzinteresse, feststellen zu lassen, dass ihr Handeln rechtmäßig gewesen ist (zu § 62 FamFG vgl. BGH FGPrax 2013, 131; für den Fall der Ablehnung einer Ingewahrsamnahme: OLG München, Beschluss vom 02. Februar 2006 - 34 Wx 158/05 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13

    Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von

    Den Feststellungsantrag nach § 62 FamFG, in seinen Rechten verletzt zu sein, kann der Betroffene, jedoch nicht die Behörde stellen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, juris Rn. 4, 6).

    Zulässig wäre allein noch die Fortführung des Rechtmittels als eine auf den Kostenpunkt beschränkte Rechtsbeschwerde gewesen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, aaO Rn. 6; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, aaO Rn. 4, 6).

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17

    Fortführen einer zulässigen Rechtsbeschwerde der Behörde gegen den die Anordnung

    Sie kann das Rechtsmittel aber - wie hier geschehen - auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17

    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf

    aa) Mit der Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, die auch der Behörde zukommen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11, 13), lässt sich deren Interesse an einer Feststellung nach § 62 FamFG nicht begründen.
  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Sie kann das Rechtsmittel aber - wie hier geschehen - auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuslR 2018, 368 Rn. 4).
  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15

    Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer

    Ein solcher Antrag soll dem Betroffenen eine Möglichkeit geben, sich auch nach ihrer Beendigung gegen die unberechtigte Freiheitsentziehung und den in ihr enthaltenen Vorwurf zur Wehr zu setzen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 18 E 920/20

    Annahme eines Feststellungsinteresses einer Ausländerbehörde in

  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 67/12

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 01.03.2013 - V ZB 126/12

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund Erledigung der Hauptsache während

  • OLG Rostock, 05.10.2016 - 10 UF 137/16

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Berechtigtes Interesse an der

  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 37/12

    Erforderliche Darlegungen im Rahmen eines Haftantrags zur Abschiebungshaft

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

  • LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13

    Berechtigung eines Beteiligten als Vertrauensperson zur Antragstellung bzgl.

  • LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung bei unerlaubter Einreise eines

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