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   OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14   

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OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14 (https://dejure.org/2014,35402)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2014 - 34 Wx 346/14 (https://dejure.org/2014,35402)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2014 - 34 Wx 346/14 (https://dejure.org/2014,35402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 61
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14
    Eine Grunddienstbarkeit, die wegen Wegfalls des Vorteils für das herrschende Grundstück erloschen ist, kann zwar auch im Weg der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO gelöscht werden (BayObLG NJW-RR 1989, 1495; Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1019 Rn. 17).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Auszug aus OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14
    Der Rechtsbehelf ist insoweit nicht zu verwerfen, sondern die Sache an das Amtsgericht zurückzugeben (vgl. Waldner Rpfleger 2000, 472).
  • KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73
    Auszug aus OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14
    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14
    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • OLG Celle, 15.08.2016 - 4 U 55/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Mit der von den Beklagten erstinstanzlich und in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des OLG München (34 Wx 346/14) hat sich der Senat bereits in dem Hinweisbeschluss vom 18. Juli 2016 unter Gliederungspunkt I. 1. b) auseinandergesetzt.
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    An diesen Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, dies zumal es sich bei § 1025 Satz 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt; außerdem muss der Wegfall des Vorteils in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583; OLG Celle, FGPrax 2010, 224; KG, NJW 1975, 697; FGPrax 1997, 212; Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 7 Rn. 14 und § 22 Rn. 42; vgl. auch zu § 1026 BGB: Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978).

    Die unmittelbare Nachbarschaft von herrschendem und dienendem Grundstück ist zur Begründung eines Vorteils im Sinne des § 1019 BGB nicht unbedingt notwendig; es genügt vielmehr eine derartige räumliche Beziehung zueinander, dass ein objektiver grundstücksbezogener Nutzen des herrschenden Grundstücks besteht, was sich nach dem Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit richtet (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019, Rn. 6; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1966 - V ZR 204/62, MDR 1966, 748).

    Ein Wegerecht kann jedoch auch dann vorteilhaft sein, wenn - wie hier - zwischen dem herrschenden und dem dienenden Grundstück andere Grundstücke liegen, der Eigentümer des herrschenden Grundstücks aber tatsächlich die Möglichkeit hat oder hatte, ein dazwischen liegendes Grundstück zu überqueren (OLG München, FGPrax 2015, 61).

  • LG Stade, 17.03.2016 - 5 O 420/15

    Grundstück völlig verwildert: Eingetragenes Wegerecht erlischt!

    Die Eigentümer aller übrigen herrschenden Grundstücke sind an der Ausübung des Wegerechts dauerhaft gehindert, weil sie das Flurstück ###, welches zwischen dem Flurstück der Klägerin und ihren Flurstücken liegt, faktisch nicht überqueren können (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 10.11.2014, 34 Wx 346/14, Rz. 13; BGH, Urteil vom 06.05.1966, V ZR 204/62, Rz. 22).
  • OLG München, 29.05.2018 - 34 Wx 97/18

    Ablehnung von Berichtigungsantrag - Antrag auf Löschung von Gehrecht

    Es genügt, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks tatsächlich die Möglichkeit hat, ein dazwischen liegendes Grundstück zu überqueren (vgl. Senat vom 10.11.2014, 34 Wx 346/14 = FGPrax 2015, 61).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - 3 Wx 50/20

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfalls des Vorteils für das

    2014 - 34 Wx 346/14 (NJOZ 2015, 401) bezogen.

    Ein solches Teilerlöschen hat die Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge (OLG München, NJOZ 2015, 401).

  • OLG Celle, 18.07.2016 - 4 U 55/16

    Grundbuchberichtigung wegen Erlöschens einer Grunddienstbarkeit

    bb) Für die Berufung kann sich entgegen deren Auffassung auch nichts aus der vom Landgericht in dem angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 10. November 2014 (34 Wx 346/14) herleiten lassen.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im

    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).

    Ist danach jedenfalls in Bezug auf das Leitungsrecht ein dauerhafter Wegfall des Vorteils der Grunddienstbarkeit nicht feststellbar und überdies auch nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen (vgl. hierzu Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1; OLG München NJW-RR 2011, 97 ff. und FGPrax 2015, 61), wird die von der Beteiligten zu 1 beantragte Löschung der Grunddienstbarkeit insgesamt nicht in Betracht kommen.

  • OLG Naumburg, 09.06.2020 - 12 Wx 1/20

    Grundbuchsache: Löschung eines Wegerechts mangels Nutzbarkeit

    Formal muss der Wegfall des Vorteils regelmäßig in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (z. B. OLG München, Beschluss vom 10. November 2014, 34 Wx 346/14, zitiert nach Juris).

    Es genügt, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks tatsächlich die Möglichkeit hat, ein dazwischenliegendes Grundstück zu überqueren oder dass er diese Möglichkeit hatte; ein späteres Verbot führt nicht zum dauernden Wegfall des Vorteils; denn ein solches Verbot ist nicht unwiderruflich, ein Widerruf nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge auch nicht praktisch ausgeschlossen (z. B. OLG München, Beschluss vom 10. November 2014, 34 Wx 346/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994, 9 U 115/94; beide zitiert nach Juris; Weber, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Rdn. 6 zu § 1019 BGB; Münch, in: JurisPK-BGB, Stand 1. April 2017, Rdn. 21 zu § 1019 BGB).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40498
OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 GrEStG, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 81 Abs 1 InsO, § 91 Abs 2 InsO, § 878 BGB
    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift; Auslegung des Antrags auf Eintragung der Auflassungsvormerkung als zeitgleicher Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 15, 29, 71; BGB §§ 873, 878, 925; InsO §§ 21 Abs. 2, 91 Abs. 2
    Beglaubigte Abschrift einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts ausreichend; Verlust der Verfügungsmacht beachtlich, wenn Eintragung sich nur auf Vormerkung bezieht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt; Begriff der Stellung eines Eintragungsantrags i.S. von §§ 878 BGB, 91 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt; Begriff der Stellung eines Eintragungsantrags i.S. von §§ 878 BGB , 91 Abs. 2 InsO

  • rechtsportal.de

    GBO § 39 ; BGB § 878 ; InsO § 91 Abs. 2
    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 14 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 61
  • Rpfleger 2015, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04

    Grundbuch- und Insolvenzrecht: Insolvenzfeste Auflassungsvormerkung; ordentlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

    Zwar ist der vormerkungsgesicherte Anspruch nach § 106 InsO insolvenzfest, wenn die Vormerkung - wie hier - nach § 883 BGB eingetragen ist (vgl. BGH NJW 2002, 213; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Morvilius in Meikel, GBO, Rdn.28, Einl. C).

    Es muss vielmehr eine entsprechende Bewilligungserklärung des Insolvenzverwalters beigebracht werden, der seit Insolvenzeröffnung für Rechnung der Insolvenzmasse alle für die Herbeiführung der geschuldeten Rechtsänderung erforderlichen Rechtshandlungen vornehmen muss (vgl. OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Ott/Vuia in Münchener Kommentar, InsO, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 106 InsO).

  • OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06

    Gründerhaftung bei Mantelverwendung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

    Die Beteiligte zu 2) kann in der Regel nicht gleichzeitig die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsumschreibung zu ihren Gunsten betreiben (vgl. OLG Frankfurt NotBZ 2007, 26).

  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).

    Der Senat bemisst den Geschäftswert der Beschwerde angesichts der Schwierigkeit der Behebung des Hindernisses dementsprechend hier in Höhe des Verkehrswert des Grundstücks (OLG Schleswig, FGPrax 2005, 105; Demharter, GBO, § 77 Rn. 37: "voller Verkehrswert"), den der Senat nach dem Wert der valutierenden Grundschuld für die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die die Beteiligte zu 2) unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat, geschätzt hat.

  • KG, 29.11.2011 - 1 W 71/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Vorlage des Originals einer steuerlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Grundsätzlich können die nach § 29 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis erforderlichen öffentlichen Urkunden in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorgelegt werden (KG Rpfleger 1998, 108; KG Berlin MDR 2012, 142).

    Denn es ist zumindest anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunde dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (vgl. KG Berlin MDR 2012, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 50 zu § 20 GBO).

  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04

    Grundbuchsache: Weiterveräußerung durch den Auflassungsempfänger; Verlust der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).
  • BayObLG, 29.03.1993 - 2Z RR 233/92

    Amtshaftungsansprüche bei mangelnder Standsicherheit?

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Denn die Vormerkung bewirkt keine sog. Grundbuchsperre, das Grundbuchamt darf vielmehr selbst später beantragte Eintragungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass diese dem vorgemerkten Anspruch entgegen stünden (vgl. BGH VIZ 2001, 103; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 252; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 19 zu § 22 GBO; Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdn.1524).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Zwar ist der vormerkungsgesicherte Anspruch nach § 106 InsO insolvenzfest, wenn die Vormerkung - wie hier - nach § 883 BGB eingetragen ist (vgl. BGH NJW 2002, 213; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Morvilius in Meikel, GBO, Rdn.28, Einl. C).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Bei dem gemäß § 106 InsO mit Vormerkung gesicherten Recht handelt es sich um die Verstärkung des schuldrechtlichen Anspruchs, um eine Sache aus der Ist-Masse als nicht zur Soll-Masse gehörend herauszulösen, also um Aussonderung (vgl. BGH ZIP 2008, 1028).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 20 W 163/09

    Grundbuchverfahrensrecht: Einwendungen gegenüber Anträgen der Gerichtskasse auf

  • BayObLG, 20.01.1977 - BReg. 2 Z 34/76
  • KG, 16.09.1997 - 1 W 4156/97

    Beglaubigte Abschrift einer beglaubigten Abschrift der Urkunde als urkundlicher

  • LG Berlin, 09.04.2002 - 86 T 129/02

    Vorlageform bei Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01

    Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A

  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 20 W 86/11

    Grundbuch: Anforderungen an die Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 20 W 130/23

    Zur Einreichung einer Löschungsbewilligung in Form einer elektronisch

    Kommt es auf den Besitz einer Urkunde an, ist anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Abschrift dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urkunde zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.10.2012, 1 W 46 - 67/12, Tz. 13; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.09.2014, 12 Wx 39/14, Tz. 21; beide juris).
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