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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4726
BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14 (https://dejure.org/2016,4726)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - V ZB 178/14 (https://dejure.org/2016,4726)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14 (https://dejure.org/2016,4726)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 4 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 2 AufenthG
    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei nur in deutscher Sprache erfolgtem Hinweis auf die Folgen der Pflichtverletzung

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 50 Abs. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels; Erforderliche Übersetzung des Hinweises bzgl. der Folgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht beim Verlassen seines Aufenthaltsortes

  • rewis.io

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei nur in deutscher Sprache erfolgtem Hinweis auf die Folgen der Pflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels; Erforderliche Übersetzung des Hinweises bzgl. der Folgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht beim Verlassen seines Aufenthaltsortes

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels; Erforderliche Übersetzung des Hinweises bzgl. der Folgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht beim Verlassen seines Aufenthaltsortes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichtverletzung nur möglich, wenn Pflichteninhalt auch verstanden wurde!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die kürzestmögliche Haftdauer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftgrund eines nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftgrund eines nicht angezeigten Aufenthaltswechsels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 712
  • FGPrax 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Für den Fall, dass die Haft auf den Haftgrund nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gestützt werden soll, weist der Senat auf die Verpflichtung der Ausländerbehörde hin, dem Betroffenen einen Hinweis auf die Anzeigepflicht und die Möglichkeit der Anordnung von Abschiebungshaft zu erteilen (dazu: Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18), und zwar bei des Deutschen Unkundigen unter Übersetzung in eine Sprache, die sie beherrschen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8 f.).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Für das Erfordernis einer Belehrung durch den Erstaufnahmestaat spricht auch, dass eine solche Belehrung bei dem in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG genannten Haftgrund (dazu: Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18 und vom 14. Januar 2016 - V ZR 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8) und bei dem Anhaltspunkt für (erhebliche) Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG (dazu: Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6 und vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8) erforderlich ist.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 33/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels in einen

    b) Der Haftgrund gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt in der Regel voraus, dass die Ausländerbehörde dem Ausländer die Anzeigepflicht und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen einschneidenden Folgen durch einen Hinweis deutlich vor Augen geführt hat (Senat, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    a) Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass der erforderliche Hinweis auf die Folge einer Verletzung der Pflichten nach § 50 Abs. 4 AufenthG einem Betroffenen, der Deutsch nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt wird, die er beherrscht (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 9).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17

    Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht

    Der Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt voraus, dass die Ausländerbehörde dem Ausländer die Anzeigepflicht und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen einschneidenden Folgen durch einen Hinweis deutlich vor Augen führt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 33/15, InfAuslR 2017, 60 Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).

    Der erforderliche Hinweis muss dem Betroffenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt werden, die er beherrscht (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, aaO Rn. 9).

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Die genannte Vorschrift setzt aber weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 ff. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 163/17

    Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht des Betroffenen wegen Verdachts

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass der Hinweis bei Ausländern, die kein Deutsch beherrschen, übersetzt werden muss (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14).

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

  • LG Düsseldorf, 07.02.2018 - 25 T 770/17

    Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber einem Ausländer

  • BGH, 26.04.2018 - V ZB 57/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines albanischen Staatsangehörigen

  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der

  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 149/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Haftgrund des nicht

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 37/16

    Hinweis der Ausländerbehörde auf die Folgen der Verletzung der Meldepflicht eines

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

  • VG Ansbach, 17.04.2019 - AN 17 K 18.50614

    Verlängerung der Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren nach Verlassen der

  • VG Köln, 06.07.2020 - 12 K 7502/18
  • LG Bielefeld, 18.04.2016 - 23 T 209/16

    Unerlaubte Einreise, Ausreisepflicht, Haftgrund, Haftgründe, vollziehbar

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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34534
BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15 (https://dejure.org/2015,34534)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - V ZB 40/15 (https://dejure.org/2015,34534)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - V ZB 40/15 (https://dejure.org/2015,34534)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 4 FamFG, § 417 FamFG, §§ 417 ff FamFG, § 427 FamFG, § 106 Abs 2 S 1 AufenthG
    Abschiebehaftsache: Befugnis des Beschwerdegerichts, einen im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Beschluss als Hauptsacheentscheidung anzusehen

  • IWW

    § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § ... 427 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG, §§ 417 ff. FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 62 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 427 FamFG, §§ 49 ff. FamFG, § 51 Abs. 3 Satz 1 FamFG, §§ 916 ff. ZPO, § 422 FamFG, § 417 ff. FamFG, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Gegenstandes eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens im Anschluss an eine in einer Abschiebehaftsache getroffenen Entscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, FamFG § 70 Abs. 3 S. 2, FamFG § 51 Abs. 3 S. 1, FamFG § 427
    Sicherungshaft, Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Freiheitsentziehung, vorläufige Freiheitsentziehung, Hauptsacheverfahren

  • rewis.io

    Abschiebehaftsache: Befugnis des Beschwerdegerichts, einen im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Beschluss als Hauptsacheentscheidung anzusehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417; FamFG § 427
    Festlegung des Gegenstandes eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens im Anschluss an eine in einer Abschiebehaftsache getroffenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die Suche nach dem richtigen Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
    a) Nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ist die Rechtsbeschwerde gegen die Freiheitsentziehung anordnende Beschlüsse - nach Erledigung der Hauptsache auch mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG - ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 6 mwN).

    Deshalb kann eine Freiheitsentziehung als vorläufige Anordnung nach § 427 FamFG rechtmäßig, als Beschluss in der Hauptsache nach § 422 FamFG jedoch rechtswidrig sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 13).

    Die hiernach gebotene Unterscheidung zwischen dem Verfahren auf Erlass einer vorläufigen Anordnung und dem Beschluss in der Hauptsache hat zur Folge, dass der Antrag einer Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung keine Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 11, 13).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren können insbesondere das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Höchstdauer von sechs Wochen und die Rechtsmittelbelehrung sein (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 7).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
    Das gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 70 Abs. 4 FamFG klar zum Ausdruck gebracht hat, dass einstweilige Anordnungen keiner rechtlichen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterworfen sein sollen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 7).
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
    Deshalb kann eine Freiheitsentziehung als vorläufige Anordnung nach § 427 FamFG rechtmäßig, als Beschluss in der Hauptsache nach § 422 FamFG jedoch rechtswidrig sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 13).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren

    Bei dem Verfahren nach § 427 FamFG handelt es sich um ein selbständiges, von der Hauptsache unabhängiges Verfahren (§ 51 Abs. 3 Satz 1 FamFG), das auch andere Voraussetzungen als das Hauptsacheverfahren hat (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 7).

    Zwar bestimmt der Inhalt der Entscheidung des Gerichts den Gegenstand des anschließenden Rechtsmittelverfahrens (BGH, InfAuslR 2016, 55 Rn. 8).

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 135/17

    Hauptverfahren statt einstweiliger Anordnung?

    Ob es zu einer solchen Vorgehensweise verfahrensrechtlich befugt war, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Rechtsbeschwerde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 5).

    a) Steht - gegebenenfalls nach einer Auslegung der vom Amtsgericht getroffenen Entscheidung - fest, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden worden ist, wird hierdurch auch der Gegenstand eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt und ist das Beschwerdegericht nicht befugt, den Beschluss des Amtsgerichts nachträglich als Hauptsacheentscheidung anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 9).

    Eine eigene Entscheidung des Senats ist bereits deshalb ausgeschlossen, weil es um die Rechtmäßigkeit einer im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Entscheidung des Amtsgerichts geht und in diesem Verfahren eine Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 4 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 11).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 180/15

    Anordnung von Abschiebungshaft; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Der Ausschluss der Rechtsbeschwerde gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 70 Abs. 4 FamFG klar zum Ausdruck gebracht hat, dass einstweilige Anordnungen keiner rechtlichen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterworfen sein sollen (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 4; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 7).

    Steht somit fest, dass das Amtsgericht im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden hat, wird hierdurch auch der Gegenstand des sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 9).

    Aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ist nicht ersichtlich, dass das Beschwerdegericht bezüglich des Gegenstands des Rechtsmittelverfahrens eine andere Bewertung vornehmen wollte, zumal es dazu auch nicht befugt gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, aaO).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 108/16

    Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den

    Das gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in § 70 Abs. 4 FamFG klar zum Ausdruck gebracht hat, dass einstweilige Anordnungen keiner rechtlichen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterworfen sein sollen (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 4; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 7).

    Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, eine tatsächlich im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nachträglich als eine einstweilige Anordnung oder einen im Wege der einstweiligen Anordnung getroffenen Beschluss nachträglich als Hauptsachentscheidung anzusehen (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 9).

  • LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18

    Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung)

    i.V.m. § 331 FamFG - ist von diesem Verfahrensgegenstand nicht mehr umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - V ZB 40/15 - zitiert nach Juris, dort Rn. 6-8 zu den Verfahrensgegenständen bei Erlass einer einstweiligen Anordnung einerseits und im Hauptsacheverfahren andererseits).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Die - gebotene (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 9) - Auslegung der hier in Rede stehenden Entscheidungen ergibt, dass diese im Hauptsacheverfahren ergangen sind.
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 209/17

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Nachträgliches Ansehen

    Eine eigene Entscheidung des Senats ist bereits deshalb ausgeschlossen, weil es um die Rechtmäßigkeit einer im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Entscheidung des Amtsgerichts geht und in diesem Verfahren eine Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 4 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 11).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 13/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 5

    Hat es eine Entscheidung zur Hauptsache getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 5).

    aa) Ob über den Antrag der beteiligten Behörde auf Anordnung von Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung oder im Hauptsacheverfahren entschieden worden ist, ist durch Auslegung der ergangenen Entscheidungen festzustellen (Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 9; ebenso für Haftanordnung: Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - V ZB 38/18, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 1217/19

    Verfassungsbeschwerde bezüglich Vollzug von Abschiebungshaft trotz unterlassener

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es sich beim Hauptsacheverfahren und beim einstweiligen Anordnungsverfahren um unterschiedliche Verfahrensarten handle, für die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gälten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 66/21

    Verlängerung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Insoweit kommt es allein darauf an, welche Verfahrensweise das Gericht gewählt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 40/15, InfAuslR 2016, 55 Rn. 10).
  • BGH, 12.01.2017 - V ZB 123/16

    Gerichtliche Unzuständigkeit für die Anordnung einer Haft zur Sicherung der

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 127/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Ergehen der Anordnung des

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 83/17

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen bei

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 115/23

    Gewaltschutzverfahren: Verfahrensmangel durch Treffen einer

  • LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17

    Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigt keine

  • LG Wuppertal, 25.10.2021 - 9 T 148/21
  • LG Bayreuth, 08.02.2019 - 52 T 1/19

    Haft zur Sicherung der Abschiebung

  • LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17

    Abschiebungshaft, Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung, Wiedereinreise,

  • LG Traunstein, 06.11.2017 - 4 T 4161/16

    Abschiebungshaft, Dublinverfahren, Beschleunigungsgebot, Haftantrag,

  • LG Frankfurt/Main, 26.06.2017 - 29 T 135/17

    Abschiebungshaft, einstweilige Haftanordnung, Haftantrag

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39224
BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 36 KonsÜbk Wien, Art 12 EUV 604/2013
    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers nach Italien: Rechtswidrigkeit bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, Verordnung (EU) Nr. 603/2015, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 26a Abs. 2 AsylVfG, Richtlinie 2008/115/EG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Beendigung der Haft bzw. Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit aufgrund der Verletzung von Verteidigungsrechten

  • rewis.io

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers nach Italien: Rechtswidrigkeit bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Beendigung der Haft bzw. Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit aufgrund der Verletzung von Verteidigungsrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftanordnung - und die fehlerhafte Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der erforderliche Haftantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestehender subsidiärer Schutz in Italien - und der Asylantrag in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 711
  • FGPrax 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    b) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats führt eine Verletzung von Verteidigungsrechten (insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör) nur dann zur Beendigung der Haft bzw. zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (näher Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 10 [rechtliches Gehör] und vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 5 [Belehrung über den Rechtsmittelverzicht]).

    Die von dem Gerichtshof aufgestellten Grundsätze gelten nicht nur für die Haft zur Sicherung der Abschiebung, sondern auch für die Haft zur Beendigung eines illegalen Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, weil sie eine unterschiedliche Behandlung der Verletzung von Verteidigungsrechten nicht erlauben (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 11).

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15, vom 10. Mai 2012- V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10, vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15).

    Sie ist von der beteiligten Behörde im weiteren Verfahren nicht nachgeholt und von dem Beschwerdegericht auch nicht, was möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23), selbst festgestellt worden.

  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Die versäumte oder fehlerhafte Belehrung nach Art. 36 WÜK oder vergleichbaren bilateralen Abkommen führt nur dann zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne den Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 18. November 2010, V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats führten solche Verstöße zwar ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung (Beschlüsse vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 4, vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 33/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15, vom 10. Mai 2012- V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10, vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    b) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats führt eine Verletzung von Verteidigungsrechten (insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör) nur dann zur Beendigung der Haft bzw. zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (näher Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 10 [rechtliches Gehör] und vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 5 [Belehrung über den Rechtsmittelverzicht]).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 33/13

    Bekanntgabe und Belehrung eines Asylsuchenden über die Haftanordnung und die

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats führten solche Verstöße zwar ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung (Beschlüsse vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 4, vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 33/13, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Denn ein Asylsuchender, dem - wie hier dem Betroffenen - in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Schutz gewährt worden ist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland; sein Antrag ist unzulässig (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13, BVerwGE 150, 29 Rn. 29).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Diese Änderung der Rechtsprechung beruht auf dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (Rs. C-383/13 - PPU - G. und R., ECLI:EU:C:2013:533).
  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15, vom 10. Mai 2012- V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10, vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    a) Es ist zwar richtig, dass die Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2015 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-III-Verordnung) vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) am 1. August 2015 nur auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG gestützt werden konnte, nicht dagegen auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und der damals geltenden Nr. 5 AufenthG (Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31 und vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 11 f.).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 127/13

    Ausländerrecht: Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15, vom 10. Mai 2012- V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10, vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 15 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 26/15, juris Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber aufgegeben (Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 10 f.), weil das nationale Gericht die Haft zur Sicherung einer Abschiebung nach Art. 15 der Richtlinie 2008/115/EG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wegen der Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen nur dann aufheben darf, wenn es der Ansicht ist, dass das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 10. September 2013 - Rs. C-383/13 - PPU - G. und R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 45).

    Das hat der Betroffene darzulegen (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 13).

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Solche Fehler haben nämlich nur dann die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Folge, wenn das Verfahren bei ordnungsgemäßer Belehrung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und der Betroffene dies darlegt (Senat, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 10 f. und vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Zur Sicherung einer solchen Abschiebung konnte die Haft unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG angeordnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35695
BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 420 Abs 1 S 1 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • IWW

    § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen von der in Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen bei Vorliegen einer nachprübaren Begründung der Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts; Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung unter ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, GG Art. 104 Abs. 1
    Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Anhörung, persönliche Anhörung, Ermessen, Verstoß gegen Verfahrensvorschriften

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 420; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Absehen von der in Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen bei Vorliegen einer nachprübaren Begründung der Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts; Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Zwar gehört die persönliche Anhörung vor Anordnung der Haft zu den mit grundrechtlichem Schutz versehenen grundlegenden Verfahrensgarantien (hierzu BVerfGK 9, 132 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8).

    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).

    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Zwar gehört die persönliche Anhörung vor Anordnung der Haft zu den mit grundrechtlichem Schutz versehenen grundlegenden Verfahrensgarantien (hierzu BVerfGK 9, 132 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Es ist daher nicht ersichtlich, welche zusätzlichen Erkenntnisse ihre erneute persönliche Anhörung hätte ergeben können (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Denn in diesem Fall verletzte die Entscheidung des Beschwerdegerichts dessen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Eine Anhörung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich, weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen und damit die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrens vorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Anderenfalls ist - weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen - die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    Zu einer Verletzung der Rechte des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG führt ein Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren deshalb nur, wenn diese Voraussetzungen nicht vorlagen und die Anhörung auch im Beschwerdeverfahren zwingend geboten war (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 4/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Zulässiger Haftantrag der

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 118/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien;

    Da dies hier unterblieben ist, ist die Haft rechtswidrig, ohne dass es darauf ankommt, ob die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).
  • LG Paderborn, 14.05.2019 - 5 T 136/19
    Die Kammer hat ausnahmsweise gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen, weil das Verfahren des Amtsgerichts nicht zu beanstanden ist und von einer nochmaligen Anhörung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2015 - V ZB 67/15, zitiert nach juris).
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