Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2097
OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05 (https://dejure.org/2005,2097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2005 - 15 W 148/05 (https://dejure.org/2005,2097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2005 - 15 W 148/05 (https://dejure.org/2005,2097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarkosten: Geschäftswert bei Patientenverfügungen; Beurkundung einer Patientenverfügung als nichtvermögensrechtliche Angelegenheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert einer Patientenverfügung

  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 2, Abs. 3 § 32 § 36 Abs. 1
    Geschäftswert einer Patientenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 77 (Leitsatz und Auszüge)

    Geschäftswert einer Patientenverfügung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1365
  • MDR 2006, 1197
  • FamRZ 2006, 722
  • FamRZ 2006, 875 (Ls.)
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 20 W 423/00

    Notargebühr: Wert der Beurkundung einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05
    Zutreffend hat das Landgericht in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 26.10.2000 - 20 W 423/00 -, RenoR 2001, 219) ausgeführt, es fehlten genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05
    Der Regelwert erscheint aber im Hinblick darauf, dass es sich bei der Beurkundung einer - im übrigen nicht formbedürftigen und daher auch mündlich verbindlichen (BT-Drucks. 11/4528 S. 208) - Patientenverfügung um ein rechtlich einfaches Notargeschäft handelt, das in einer Vielzahl von Fällen gleichlautende einseitige Regelungen erfordert, die zudem - auch vorliegend - vom Umfang her jedenfalls nicht als überdurchschnittlich angesehen werden können, nicht unangemessen hoch oder niedrig zu sein (so auch OLG Frankfurt, a.a.O.; Bund, BtPrax 2005, 174, 177; ders. JurBüro 2004, 173, 177 = RNotZ 2004, 23, 27; Keilbach, DNotZ 2004, 164 Fn. 7; Tiedke, ZNotP 2001, 38; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Auflage, Rn. 1755).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

    Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht

    Sowohl die Patienten-, als auch die Betreuungsverfügung haben keinen vermögensrechtlichen Gegenstand (OLG Oldenburg, aaO. für die Betreuungsverfügung; OLG Hamm ZNotP 2006, 318 für die Patientenverfügung; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 41, Anm. 11c; Bund, aaO., Seite 626; Tiedtke MittBayNot 2006, 397, 400).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 15 W 464/16

    Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung

    Die objektive Bedeutung der Sache für die Betroffenen ist bei allen Menschen, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen, gleich (Senat NJW-RR 2006, 1365 zu § 30 KostO).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    Die objektive Bedeutung der Sache für die Betroffenen ist bei allen Menschen, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen, gleich (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2017, - I-15 W 464/16; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013, - I-15 W 113/13; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8. November 2005, - 15 W 148/05; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007, - 20 W 397/04).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08

    Notarkosten: Beurkundung einer Betreuungs- und Patientenverfügung zusammen mit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 2006, 722).
  • LG Essen, 31.01.2013 - 7 OH 46/12
    Die Kammer schließt sich insofern der Wertung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 08.11.2005, Az.: 15 W 148/05) an, als dort ausgeführt ist, dass eine Patientenverfügung für jeden Menschen die gleiche Wichtigkeit mit weitreichenden Konsequenzen hat und unabhängig von den persönlichen Verhältnissen und Interessen und der Vermögenssituation des Einzelnen ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/21

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2022 - 10 W 77/21

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • LG Düsseldorf, 07.06.2021 - 25 OH 9/19

    Beurkundung der Vollmachten sowie der Betreuungs- und Patientenverfügungen in

    Die objektive Bedeutung der Sache für die Betroffenen ist bei allen Menschen, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen, gleich (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2017, - I-15 W 464/16; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013, - I-15 W 113/13; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8. November 2005, - 15 W 148/05; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007, - 20 W 397/04).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125 OH 8/19

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO : OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
  • LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 25 OH 7/19
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10677
OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 3 W 31/05 (https://dejure.org/2005,10677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 74

    KostO § 30 Abs. 2, 3, § 41 Abs. 2, § 44 Abs. 1
    Geschäftswert bei Vorsorgevollmacht ohne Abschlag

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 KostO; § 36 Abs. 1 KostO; § 38 Abs. 2 Nr. 4 KostO; § 44 Abs. 1 S. 2 HS. 2 KostO; § 156 Abs. 6 KostO
    Notargebühr für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung; Unterschiedliche Behandlung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Vorliegen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30 Abs. 3; 41 Abs. 2; 44 Abs. 1 S. 2
    Geschäftswert und Beurkundungskosten einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Notargebühr für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung; Unterschiedliche Behandlung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Vorliegen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Bt-Recht

    Beurkundung von Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, Notargebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 274
  • FamRZ 2006, 499
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

    Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht

    Dagegen ist die hier vom Kostengläubiger beurkundete Vollmacht mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005 -3 W 31/05- (FGPrax 2005, 274) zu Grunde lag, da auch dort die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt gelten sollte und nur im Innenverhältnis die Anweisung enthielt, dass die Vollmacht insbesondere dann gelten sollte, wenn die Vollmachtgeberin nicht mehr selbst für sich sorgen konnte.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2008 - 3 W 250/07
    Folglich ist die Beurkundung mit dem vollen Aktivvermögen der Vollmachtgeberin zu bewerten ( OLG Oldenburg JurBüro 2005, 548 [OLG Oldenburg 13.07.2005 - 3 W 31/05] ; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 344; Bund JurBüro 2005, 622; Tiedtke, MittBayNot 2006, 397; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 17. Aufl., § 39 Rdnr. 4; Streifzug durch die Kostenordnung 7. Aufl., Rdnr. 1904).
  • LG Paderborn, 03.11.2009 - 3 T 5/09

    Anforderungen an die Bestimmung des Wertes einer allgemeinen Vollmacht nach

    Dagegen ist die hier vom Beteiligten zu 1.) beurkundete Vollmacht eher mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005, Az. 3 W 31/05, FGPrax 2005, 274 und einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.01.2007, Az. 20 W 397/04, ZNotP 2007, 237 zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7235
OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 2 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz einer Betreuung durch eine Vollmacht; Wirksamer Widerruf einer Vollmacht; Aufhebung der Betreung im Beschwerderechtszug

  • Bt-Recht

    Betreuung trotz Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 1896 II 2; ; FGG § 12; ; FGG § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Keine Entbehrlichkeit der Betreuung durch Bevollmächtigung bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung bei Vollmacht entbehrlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 217
  • FamRZ 2006, 1629 (Ls.)
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das Erstbeschwerderecht des Beteiligen zu 1. bestand - wie klarstellend anzumerken ist - nicht auf Grund seiner in Anspruch genommenen Stellung als Bevollmächtigter (BayObLG FamRZ 2003, 1219), sondern seiner Stellung als Bruder des Betroffenen (§ 69 g Abs. 1 FGG).

    Eine sogenannte Kontrollbetreuung würde dann nicht mehr ausreichen, weil nicht abgewartet werden muss, bis tatsächlich weitere Schäden eintreten (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1221).

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Betroffenen diese Vollmachten wirksam widerrufen hat oder dass wegen des Widerrufs zumindest begründete Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen, denn schon im letztgenannten Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 720; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1896 Rn. 11).

    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).

  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03

    Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    Das gilt auch dann, wenn die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach den getroffenen Feststellungen - wie hier - außer Frage steht, es aber zweifelhaft ist, ob sie wirksam widerrufen worden ist (OLG Schleswig BtPrax 2006, 191; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 BGB Rn. 19).

    Denn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr wird durch ihren Widerruf auch dann eingeschränkt, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs verbleiben (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191 mwN).

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16

    Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der

    In diesem Zusammenhang wäre auch die Geschäftsfähigkeit der Frau F im Moment der Vollmachtserteilung zu klären (dazu OLG Hamm, NJW-RR 2010, 799; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 217).
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Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10067
LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05 (https://dejure.org/2006,10067)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 20.02.2006 - 1 T 161/05 (https://dejure.org/2006,10067)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 1 T 161/05 (https://dejure.org/2006,10067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs einer künstlichen Ernährung bei einer irreversibel tödlich erkrankten, kommunikationsunfähigen Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für die Entscheidung eines Betreuers; Verweigerung der Einwilligung in die Fortführung einer künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr durch einen Betreuer; Berücksichtigung des Willens des Betreuten

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, Sterbehilfe

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abbruch der künstlichen Ernährung nach Feststellung des mutmaßlichen Willens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abbruch der künstlichen Ernährung bei einer unheilbar Kranken - Auch ohne schriftliche Patientenverfügung kann man den mutmaßlichen Willen des Patienten feststellen

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 1901 Abs. 2 S. 2 BGB
    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr [Abbruch künstlicher Ernährung, Abbruch Flüssigkeitszufuhr, lebensverlängernde Maßnahmen, Sterbehilfe, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Betreuer, Wille des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2270
  • FamRZ 2007, 79
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05
    a) Mit dem Amtsgericht ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des Betreuers, die Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei der Betroffenen zu verweigern und damit den Abbruch dieser Maßnahmen zu veranlassen, der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (vgl. dazu und zum folgenden BGH NJW 03, 1588).

    Es ist Ausdruck der Würde des Menschen, das in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübte Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht mehr in der Lage ist (BGH NJW 03, 1588).

    Ließe man entgegen der dargelegten Ansicht die Äußerungen der Betroffenen nicht als eindeutige Willensäußerungen ausreichen, wäre die Erteilung der Genehmigung nach dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen zu beurteilen, der individuell, also aus den Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen zu ermitteln ist (BGH NJW 03, 1588).

    Ob bei Fehlen auch eines mutmaßlichen Willens auf Kriterien zurückgegriffen werden könnte, die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen (in der Entscheidung des BGH NJW 03, 1588 wird dies offen gelassen), bedarf danach auch hier keiner Entscheidung mehr.

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05
    Nicht erforderlich ist, dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht (OLG Karlsruhe NJW 04, 1882).
  • LG Heilbronn, 03.09.2003 - 1 T 275/03

    Stellung eines Antrages auf Genehmigung des Abbruchs lebensverlängernder

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05
    Dass die Äußerungen gegenüber den jetzt behandelnden Ärzten erfolgen müssten (vgl. LG Heilbronn, NJW 03, 3783), ist nach Auffassung der Kammer nicht vorauszusetzen.
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
  • LG Kleve, 18.07.2007 - 4 T 51/07
    Es reicht aus, wenn der Betroffene mehrfach ausdrücklich (gegenüber Freunden und Verwandten) erklärt hat, im Falle eines irreversibel tödlichen Krankheitsverlaufs nicht lebensverlängernd behandelt zu werden oder ein entsprechender mutmaßlicher Wille festzustellen ist (vgl. LG Waldshut-Tiengen, Beschluß vom 20.02.2006, Az: 1 T 161/05 ).
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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18745
LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03 (https://dejure.org/2003,18745)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 T 33/03 (https://dejure.org/2003,18745)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 T 33/03 (https://dejure.org/2003,18745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 732
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03
    Erbrecht - Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete Nacherbfolge (OLG Hamm, Beschluss vom 18.3. 2004 - 15 W 38/04 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) BGB §§ 119 Abs. 2; 2101; 2306 Abs. 1 S. 2 1. Eine Erbschaft kann auch bereits vor Beginn der besonderen Ausschlagungsfrist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB angenommen werden.
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03
    1.a) Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 17.3.2003 (XII ZB 2/2003) ist die Streitfrage, ob § 1904 BGB analog auf vorliegenden Fall anzuwenden ist, obsolet.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27102
LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines Betreuers in die Beendigung der durchgeführten lebenserhaltenden Maßnahmen seines betreuten Angehörigen; Entscheidungsbefugnis des für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellten Betreuers ...

  • Bt-Recht

    Abbruch der künstlichen Ernährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 19, 20, 21 FGG
    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernäh- rung [Abbruch künstlicher Ernährung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, Wille des Betroffenen, Zustimmung des Arztes, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung]

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3014
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

    Nach den im Wege der Rechtsfortbildung durch den BGH entwickelten Grundsätzen ist hiernach nur in denjenigen Fällen, in denen ein solches ärztliches Angebot vorliegt, also der Betreuer gemäß dem von ihm festgestellten Willen des Betroffenen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen gegen die behandelnden Ärzte durchzusetzen beabsichtigt (BGH NJW 2003, 1588 [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ] [1593]; NJW 2005, 2385 [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ] [2386]) eine vormundschaftsgerichtliche Überprüfung der Übereinstimmung der Entscheidung des Betreuers mit dem Willen des Betroffenen und der Rechtsordnung und gegebenenfalls die Erteilung einer Genehmigung hierzu erforderlich.

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

    Nach den im Wege der Rechtsfortbildung durch den BGH entwickelten Grundsätzen ist hiernach nur in denjenigen Fällen, in denen ein solches ärztliches Angebot vorliegt, also der Betreuer gemäß dem von ihm festgestellten Willen des Betroffenen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen gegen die behandelnden Ärzte durchzusetzen beabsichtigt (BGH NJW 2003, 1588 [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ] [1593]; NJW 2005, 2385 [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ] [2386]) eine vormundschaftsgerichtliche Überprüfung der Übereinstimmung der Entscheidung des Betreuers mit dem Willen des Betroffenen und der Rechtsordnung und gegebenenfalls die Erteilung einer Genehmigung hierzu erforderlich.

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Wie der BGH in Strafsachen (NJW 1995, 201 ff. [BayObLG 24.11.1994 - 3 Z BR 115/94]) in seinem Urteil vom 13. September 1994, dem ein nahezu identischer Sachverhalt zugrunde lag, bei welchem bei der Betroffenen ebenfalls der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hatte, erstmalig und nach Auffassung der Kammer in überzeugender Weise grundsätzlich entschieden hat, ist bei einer derartigen, von dem BGH als Grenzfall bezeichneten Sachlage das Sterbenlassen des Betroffenen durch Nichtfortführung lebenserhaltener Maßnahmen wegen des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen von der Rechtsordnung zu dulden, wenn dies dessen tatsächlichem oder - für den Fall, daß dieser zum Zeitpunkt der Entscheidung zu einer eigenständigen Willensäußerung hierzu nicht mehr in der Lage ist - dessen mutmaßlichem Willen entspricht.
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06
    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Weitere Stichworte: Abbruch der künstlichen Ernährung, Sterbehilfe Siehe zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen auch LG Berlin BtPrax 2007, 138 mit Anm. Rechtsanwältin Sybille M. Meier, Berlin, S. 139.
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 03.09.2003 - 1 T 275/03 Ba   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19218
LG Heilbronn, 03.09.2003 - 1 T 275/03 Ba (https://dejure.org/2003,19218)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.09.2003 - 1 T 275/03 Ba (https://dejure.org/2003,19218)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. September 2003 - 1 T 275/03 Ba (https://dejure.org/2003,19218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellung eines Antrages auf Genehmigung des Abbruchs lebensverlängernder Maßnahmen durch den Betreuer; Anforderungen an die Respektierung des Patientenwillens; Ermittlung des mutmaßlichen Willens des im Wachkoma befindlichen Betroffenen bei Fehlen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stellung eines Antrages auf Genehmigung des Abbruchs lebensverlängernder Maßnahmen durch den Betreuer; Anforderungen an die Respektierung des Patientenwillens; Ermittlung des mutmaßlichen Willens des im Wachkoma befindlichen Betroffenen bei Fehlen einer ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, künstliche Ernährung, lebensverlängernde Maßnahmen, Sterbehilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3783
  • FPR 2007, 100
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs

    Dass die Äußerungen gegenüber den jetzt behandelnden Ärzten erfolgen müssten (vgl. LG Heilbronn, NJW 03, 3783), ist nach Auffassung der Kammer nicht vorauszusetzen.
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