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   OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11   

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https://dejure.org/2011,4607
OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,4607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VKH-Bewilligung: Umstände für die Beiordnung eines Wahlanwalts bei an sich nicht gebotener Vertretung durch einen Rechtsanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein Verfahrenskostenhilfegesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bitte mit Vorwarnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Faires Verfahren auch bei Verfahrenskostenhilfebewilligung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Ein Anwalt muss schon aus Fairness-Gründen beigeordnet werden, wenn das Gericht über den VKH-Antrag nicht rechtzeitig entschieden hat.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1460
  • FamRZ 2011, 1161
  • FPR 2011, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 24.01.1990 - 2 W 3/90
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11
    Die mittellose Partei darf darauf vertrauen, dass ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. OLG Bamberg - Beschluss vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.).
  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R.

    Schließlich bedarf es im Streitfall auch keiner Erwägungen dazu, ob sich möglicherweise im Falle einer vorwerfbaren wesentlichen Verzögerung der Bescheidung des VKH-Gesuches durch das Gericht unter dem Gesichtspunkt eines "fairen Verfahrens" (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - 10 WF 37/12 - juris = BeckRS 2012, 05563 und vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460 f. = FPR 2011, 341 f. = JurBüro 2011, 310 f. = juris) etwas Abweichendes ergeben könnte.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen

    Ebenso wie die mittellose Partei darauf vertrauen darf, daß ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460f. = JurBüro 2011, 310f. = FPR 2011, 341f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.), verdient auch ihr Verfahrensbevollmächtigter Vertrauensschutz dahin, daß er von einer kostenrechtlichen Einschränkungen seiner Beiordnung nicht ausgehen muß.
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 10 WF 220/11

    Heranziehung eines Rechtsanwalts zur Herstellung einer "Waffengleichheit" bei

    Das Amtsgericht beraumte daraufhin einen zeitnahen Termin zur Anhörung der Beteiligten an und wies den Antragsteller zugleich darauf hin, dass im Falle der Bewilligung der begehrten Verfahrenskostenhilfe eine Anwaltsbeiordnung mangels Anwaltszwangs und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht als erforderlich erscheine (vgl. zur Hinweispflicht den Senatsbeschluss vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460).
  • OLG Braunschweig, 04.10.2022 - 1 WF 125/22

    Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung für ein

    Wenn das Gericht bis zum Erörterungstermin nicht auf Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hingewiesen hat, darf ein Beteiligter, der rechtzeitig vorab einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat, darauf vertrauen, dass die beantragte Anwaltsbeiordnung erfolgen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2012 - 18 WF 303/12, juris Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2011 - 10 WF 53/11, juris Rn. 15; Keidel-Weber, a.a.O.).
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