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AG Löbau, 12.05.2004 - 001 F 374/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenverteilung im familiengerichtlichen Verfahren; Herausgabe eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FPR 2004, 479
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95
Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des …
Auszug aus AG Löbau, 12.05.2004 - 1 F 374/03
Grobes Verschulden ist nur gegeben bei Vorsatz oder Außerachtlassung der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße unter Nichtbeachtung dessen, was jedem einleuchten muss (OLG Brandenburg, FamRz 1996, 496, 497).
- OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12
Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner …
Gerade eine derart auf einem vorwerfbaren Handeln beruhende Kostenauferlegung auf das Jugendamt kommt grundsätzlich durchaus in Betracht (…Horndasch/Viefhues 2 -Götsche, FamFG § 81 Rz. 25;… Kemper/Schreiber 2 -Schneider, Familienverfahrensrecht, FamFG § 81 Rz. 47; AG Löbau - Beschluß vom 12. Mai 2004 - 1 F 374/03 - FPR 2004, 479 f. = juris). - OLG Stuttgart, 15.06.2005 - 18 WF 269/04
Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren und Auslagen bei Antragsrücknahme in …
Am Erlass einer Kostengrundentscheidung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO (OLG Koblenz Rechtspfleger 2003, 693) besteht somit auch dann ein rechtschutzwürdiges Interesse, wenn zwar keine Gerichtsgebühr entstanden ist, für die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung von § 2 KostO jedoch eine Belastung mit gerichtlichen Auslagen in erheblichem Umfang zu erwarten steht (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 391; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216 [Antragsrücknahme in einer Sorgerechtssache]; AG Löbau FPR 2004, 479 [Erledigung des Antrags auf Verbleibensanordnung]). - OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 9 WF 177/08
Anordnung der Kostenerstattung in einem Umgangsverfahren; Notwendigkeit der …
Grobes Verschulden setzt Vorsatz oder eine Außerachtlassung der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße unter Nichtbeachtung dessen, was jedem einleuchten muss, voraus (OLG Naumburg, FamRZ 2005, 2077 ; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; BayObLG, FamRZ 1994, 978 im Langtext; AG Löbau, FPR 2004, 479).