Rechtsprechung
BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7g Abs. 3, § 7g Abs. 6
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Bildung einer Rücklage - Investition - Finanzierungszusammenhang - Anschaffung des Wirtschaftsguts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Allgemeine Voraussetzungen
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 04.12.2000 - 3 K 1166/00
- BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Papierfundstellen
- BFHE 198, 415
- BB 2002, 1633
- BB 2002, 1745
- BStBl 2004, 181
- BStBl II 2004, 181
- FR 2002, 938
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.09.2000 - XI R 18/00
Bilanzberichtigung: Nachholung bei bestandskräftigen Feststellungebescheiden in …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Die unter 2. vorgenommene Beurteilung beruht auf den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 7g EStG; dass verfahrensrechtlich Wahlrechte bis zur Bestandskraft der jeweiligen Bescheide ausgeübt werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. September 2000 XI R 18/00, BFHE 193, 279, BStBl II 2001, 106), ist daher ohne Bedeutung.
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
(1) § 7g EStG n.F. soll durch die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr, das vor der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts liegt, die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessern, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützen und ihre Investitions- und Innovationskraft stärken (Fraktionsentwurf des UntStRefG vom 27. März 2007, BTDrucks 16/4841, 51; ebenso zum Zweck des § 7g EStG a.F. mit Nachweisen der dortigen Gesetzesmaterialien BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.1.;… vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671, unter II.2., und vom 29. April 2008 VIII R 62/06, BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, unter II.1.b).zwar tatsächlich eine Investition durchgeführt worden war, diese im Zeitpunkt der nachträglichen Geltendmachung aber bereits mehr als zwei Jahre zurücklag (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.2.;… in BFH/NV 2007, 671, und in BFHE 230, 517, unter II.2.f.).
Ergänzend ist auch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen für die Verwirklichung ihrer Investitionsabsicht eine Zeitspanne von drei Jahren eingeräumt hat (dieser Gesichtspunkt wird auch im BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.2. hervorgehoben).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06
Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte …
Diese hat den Zweck, die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch zu verbessern, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und deren Investitions- und Innovationskraft gestärkt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181; vom 27. Oktober 2004 VIII R 35/04, BFHE 207, 318;… vgl. auch BTDrucks 10/336, S. 13, 25/26;… BTDrucks 11/257, S. 8 f.).Während der Steuerstundung können die liquiden Mittel produktiv verwendet oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181).
Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss ein "Finanzierungszusammenhang" bestehen (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181; vom 29. November 2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471).
Voraussetzung dafür ist aber, dass auch diese nach der Anschaffung gebildete Rücklage der Investitionserleichterung dient (BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181).
a) Dieser Zusammenhang fehlt nach der Rechtsprechung des BFH bei typisierender Betrachtung unter anderem, wenn die Bildung der Rücklage --im Streitfall der Betriebsausgabenabzug-- erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht wird (BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181).
Aber auch dann, wenn --wie im Streitfall nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG und der Revisionsbegründung-- die Entscheidung für die Bildung der Rücklage erst nach der Anschaffung getroffen wird und dafür nach dem Anschaffungszeitpunkt entstandene und nicht investitionsbezogene Gründe maßgeblich sind, kann der erforderliche Finanzierungszusammenhang nicht bejaht werden; denn auch in diesem Fall beruht die Investition nicht --wie von § 7g EStG vorausgesetzt-- auf dem Zweck der Ansparabschreibung, diese Investition zu erleichtern (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181; in BFHE 207, 318).
b) Diese Beurteilung beruht auf den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 7g EStG und wird deshalb durch den Grundsatz, dass verfahrensrechtlich Wahlrechte bis zur Bestandskraft der jeweiligen Bescheide ausgeübt werden können (BFH-Urteile vom 6. September 2000 XI R 18/00, BFHE 193, 279, BStBl II 2001, 106; in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181) nicht berührt.
- BFH, 17.06.2010 - III R 43/06
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines …
Die Kläger tragen daher zur Begründung der Revision weiter vor, dass der Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklagenbildung und der Anschaffung des Wirtschaftsguts nach dem BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01 (BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181) erst dann nicht mehr gewahrt sei, wenn dazwischen mehr als zwei Jahre lägen.Da die Einkommensteuer nach Veranlagungszeiträumen festgesetzt werde, könne die Rücklage noch bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr der Investition folge, geltend gemacht werden; diese Frist sei aber im Falle des BFH-Urteils in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181 bereits verstrichen gewesen.
d) Der BFH setzt wegen der der Rücklage vom Gesetzgeber zugewiesenen Funktion der Finanzierungserleichterung in ständiger Rechtsprechung einen Finanzierungszusammenhang zwischen Investition und Rücklagenbildung voraus, obwohl sich dieses Merkmal und eine damit verbundene zeitliche Begrenzung nicht unmittelbar aus dem Regelungstext ergibt (BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181).
Der Finanzierungszusammenhang stellt jedenfalls keine zahlungsflussorientierte Größe im Sinne eines tatsächlichen Ansparens oder einer Finanzierung zur Anschaffung oder Herstellung in Form einer Steuerminderung dar (…BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 671; Kanzler, FR 2002, 938, 939; Hoffmann, EFG 2005, 1924, 1925).
Ein Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklage und der Investition ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn die Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gebildet wird (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181;… in BFH/NV 2007, 671).
- BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04
Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von …
e) Die Ausübung eines Wahlrechts stellt eine grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft der auf einer Bilanz beruhenden Gewinnfeststellung bzw. Steuerfestsetzung zulässige Verfahrenshandlung dar (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BFHE 169, 219, BStBl II 1992, 958; vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49 betreffend die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts nach § 6c EStG; vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181 betreffend § 7g Abs. 3 EStG). - FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 4 K 1244/09
Ansatz pauschaler Nutzungswerte bei mehreren Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen …
Außerdem habe der BFH in seinem Urteil vom 14. August 2001 (XI R 18/01) nicht näher ausgeführt, weshalb ein Zwei-Jahreszeitraum für den Wegfall des Finanzierungszusammenhangs typisch sein solle.Diese hat den Zweck, die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch zu verbessern, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und deren Investitions- und Innovationskraft gestärkt werden (BFH Urteile vom 14.08.2001 - XI R 18/01, BStBl II 2004, 181, und vom 27.10.2004 - VIII R 35/04, BStBl II 2008, 737).
Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss ein "Finanzierungszusammenhang" bestehen (BFH Urteile vom 14.08.2001 - XI R 18/01, a.a.O., und vom 29.11.2007 - IV R 82/05, BStBl II 2008, 471).
Voraussetzung bleibt aber, dass auch diese nach der Anschaffung gebildete Rücklage der Investitionserleichterung dient (BFH Urteil vom 14.08.2001 - XI R 18/01, a.a.O.).
Dieser Zusammenhang fehlt unter anderem, wenn - wie im Streitfall - die Bildung der Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht wird (BFH-Urteile vom 14.08.2001 - XI R 18/01, a.a.O.).
Denn auch in diesem Fall beruht die Investition nicht - wie von § 7g EStG vorausgesetzt - auf dem Zweck der Ansparabschreibung, diese Investition zu erleichtern (BFH-Urteile vom 14.08.2001 - XI R 18/01, a.a.O., …und vom 27.10.2004 - VIII R 35/04, a.a.O.;… insbesondere bestätigt durch BFH Urteil vom 08.11.2006 - I R 89/05, BFH/NV 2007, 671).
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Die Ansparabschreibung kann in diesen Fällen ihr Ziel nicht mehr erreichen, die Liquidität und die Eigenkapitalausstattung und damit die Investitions- und Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe dadurch zu stärken, dass Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts verlagert wird (vgl. BTDrucks 10/336, 13, 25 f.; BTDrucks 11/257, 8 f.; BTDrucks 11/285, 45; BTDrucks 12/4158, 33; BTDrucks 12/4487, 8, 33, sowie BTDrucks 16/4841, 51 f., zur jetzigen Rechtslage; BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, m.w.N.). - BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Damit bewirkt die Ansparabschreibung eine Vorverlagerung des Abschreibungspotenzials und fördert die Innenfinanzierung von Investitionen, indem der Kreditbedarf verringert wird (BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.1.).Dieser ist nicht mehr gewahrt, wenn die Ansparabschreibung erstmals später als zwei Jahre nach der --tatsächlich vorgenommenen-- Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts geltend gemacht wird (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.2.;… vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671, unter II.3., und vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, unter II.2.d).
- BFH, 06.04.2016 - X R 15/14
§ 7g EStG i. d. F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang
aaa) Bereits im Geltungsbereich des § 7g Abs. 1, Abs. 3 EStG a.F. hatte es der BFH trotz der in der Vorschrift enthaltenen Wendungen "künftig" sowie "voraussichtlich" grundsätzlich nicht beanstandet, wenn die die Rücklage enthaltende Bilanz erst nach der Investition aufgestellt wurde und damit die Rücklage erst nach Durchführung der Investition geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.2.; vom 29. April 2008 VIII R 62/06, BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, unter II.1.c).Dies wird typisierend und unwiderleglich vermutet, wenn die Rücklage später als zwei bzw. drei Jahre nach der Investition geltend gemacht wird (vgl. zu der für § 7g EStG a.F. entwickelten Zwei-Jahresfrist BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181;… vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671, unter II.3.; in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, unter II.2.d; das BMF geht von drei Jahren aus), aber auch dann angenommen, wenn die Entscheidung für die Bildung der Rücklage von nach dem Anschaffungszeitpunkt entstandenen und nicht investitionsbezogenen Gründen getragen ist, namentlich dann, wenn sie dem Ausgleich von nachträglichen Einkommenserhöhungen dient (vgl. zur Unterschreitung einer Einkommensgrenze BFH-Urteil in BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, unter II.2.a; zu alledem BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1493, Rz 20, 22, 25 und 26).
Das zeigt sich insbesondere an derjenigen Fallgruppe, in der die Rücklage später als zwei Jahre nach Durchführung der Investition geltend gemacht wurde (BFH-Entscheidungen in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181;… in BFH/NV 2007, 671; und in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8).
- BFH, 06.04.2016 - X R 28/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2016 X R 15/14 - § 7g …
aaa) Bereits im Geltungsbereich des § 7g Abs. 1, Abs. 3 EStG a.F. hatte es der BFH trotz der in der Vorschrift enthaltenen Wendungen "künftig" sowie "voraussichtlich" grundsätzlich nicht beanstandet, wenn die die Rücklage enthaltende Bilanz erst nach der Investition aufgestellt wurde und damit die Rücklage erst nach Durchführung der Investition geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181, unter II.2.; vom 29. April 2008 VIII R 62/06, BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, unter II.1.c).Dies wird typisierend und unwiderleglich vermutet, wenn die Rücklage später als zwei bzw. drei Jahre nach der Investition geltend gemacht wird (vgl. zu der für § 7g EStG a.F. entwickelten Zwei-Jahres-Frist BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181;… vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671, unter II.3.; in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8, unter II.2.d; das BMF geht von drei Jahren aus), aber auch dann angenommen, wenn die Entscheidung für die Bildung der Rücklage von nach dem Anschaffungszeitpunkt entstandenen und nicht investitionsbezogenen Gründen getragen ist, namentlich dann, wenn sie dem Ausgleich von nachträglichen Einkommenserhöhungen dient (vgl. zur Unterschreitung einer Einkommensgrenze BFH-Urteil in BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747, unter II.2.a; zu alledem BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1493, Rz 20, 22, 25 und 26).
Das zeigt sich insbesondere an derjenigen Fallgruppe, in der die Rücklage später als zwei Jahre nach Durchführung der Investition geltend gemacht wurde (BFH-Entscheidungen in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181;… in BFH/NV 2007, 671; und in BFHE 230, 517, BStBl II 2013, 8).
- FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 308/12
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu § 7g Abs. 1 EStG a.F. fehle es am Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklage und der Investition unter anderem dann, wenn die Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gebildet wird (BFH-Urteile vom 14 August 2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181;… vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671; vom17.Juni 2010 II R 43/06, BStBl II 2013, 8).Fallgruppe 2: die Investition wurde tatsächlich durchgeführt, liegt jedoch bereits mehr als zwei Jahre zurück (BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181, BFH-Urteil vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671),.
Damit war die Zeitspanne zwischen Anschaffung und Antragstellung länger als drei Jahre, so dass in Anwendung der Grundsätze der oben genannten BFH-Rechtsprechung schon allein aus diesem Grunde die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nicht in Betracht kommt, weil der Investitionsabzugsbetrag augenscheinlich nicht der Investitionserleichterung dient (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BStBl.II 2013, 8; vom 14. August 2001 XI R 18/01 BStBl II 2004, 181).
Ob - wie der Beklagte meint - die vom BFH in seinen Entscheidungen vom 14. August 2001 XI R 18/01 und vom 8. November 2006 I R 89/05 und 17. Juni 2010 III R 43/06 genannte Zweijahresfrist sich aufgrund der Neufassung des § 7g EStG um ein Jahr verlängert (…vgl. Kulosa in Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz 33. Auflage, § 7g EStG Rdn. 19; Meyer in Hermann/Heuer/Raupach Kommentar zu Einkommensteuer § 7g Rz.34; BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BStBl II 2013, 719, 725) kann im Streitfall dahinstehen.
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
- BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
- BFH, 10.10.2017 - X R 33/16
Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer …
- FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 1147/05
Zulässigkeit einer Bilanzänderung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. …
- FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage: verbindliche Bestellung zum …
- FG Hessen, 13.09.2002 - 4 V 2029/02
Notwendiger Finanzierungszusammenhang bei der Ansparrücklage
- BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04
Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § …
- BFH, 26.02.2008 - VIII R 82/05
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG bei unterjähriger Auflösung der Rücklage
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00
Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb …
- FG Düsseldorf, 18.11.2002 - 7 K 7626/00
Ansparabschreibung; Investitionsabsicht; Finanzierungszusammenhang; …
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
- FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02
(Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG)
- BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
Rücklage für Ersatzbeschaffung
- FG Köln, 24.09.2008 - 7 K 1431/07
Keine Inanspruchnahme von Abschreibungsbeträgen nach § 7g EStG beim Verpächter im …
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 1615/02
Voraussetzungen für die nachträgliche Auflösung bzw. Bildung einer Ansparrücklage …
- FG München, 11.03.2009 - 1 K 3814/07
Steuerliche Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für eine versehentlich erst …
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Kindergeld: Einkünfte, Bezüge, Ansparrücklage
- FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
Ansparrücklage nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) bei nicht mehr möglicher …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2008 - 12 V 12287/07
Aussetzung der Vollziehung: Nachträgliche Bildung einer Ansparabschreibung
- FG Köln, 11.03.2002 - 7 V 126/02
Ist die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunktes notwendig?
- BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05
Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung
- BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG
- FG Köln, 20.02.2014 - 3 K 2164/12
Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch …
- BFH, 08.04.2008 - X B 239/07
Bildung einer Ansparrücklage
- FG Bremen, 16.03.2007 - 1 K 422/02
Feststellungs- und Beweislast bei Werbungskoten; Studienaufwendungen als …
- BFH, 27.03.2014 - X B 67/13
Keine Divergenz bei unterschiedlicher Rechtslage
- BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05
Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition
- FG Düsseldorf, 24.06.2003 - 12 K 3788/02
Ansparabschreibung; Einzelausweis; Überschussrechnung; Bezugnahme auf Anlage - …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12197/09
Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG n.F.
- BFH, 27.06.2006 - X B 48/06
Zulassung der Revision wegen Divergenz
- BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG a.F.
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei …
- FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr
- FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12163/10
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Form und den Zeitpunkt der Angaben …
- FG München, 28.05.2008 - 10 K 1426/07
Ansparrücklage nach Fahndungsmehrergebnis
- FG München, 01.08.2005 - 10 K 396/03
Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang
- FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Zulässigkeit der nachträglichen Erhöhung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 K 2497/08
Keine Bildung einer Ansparrücklage bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wege …
- FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06
Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von …
- FG Köln, 28.08.2002 - 14 K 387/01
Ansparrücklage für ein Einzelunternehmen trotz Einbringung des Einzelunternehmens …
- FG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 K 295/07
Versagung einer Teilwertabschreibung auf einen niedrigeren Wert für einen …
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04
Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten …
- FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für …
- FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als …
- FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommen- und Gewerbesteuerbescheides; Bildung …
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 4800/06
Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung - …
- FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03
Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
- FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03
Ansparrücklage bei Betriebsverpachtung
- FG Sachsen, 04.12.2000 - 3 K 1166/00
Anforderungen an die Bildung einer eigenkapitalschonenden Investitionsrücklage …
- FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Ansparrücklage; Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang; …
- FG München, 28.04.2005 - 15 K 1207/04
Bilanzberichtigung; Ansatzwahlrecht
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des …
- FG München, 25.10.2006 - 13 K 3004/04
Steuerliche Berücksichtigung einer Einzelwertberichtigung aufgrund einer offenen …
- FG Hamburg, 11.02.2004 - V 244/03
Bilanzsteuerrecht: Finanzierungszusammenhang zwischen Ansparrücklage und …