Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.11.2010

Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2010 - III R 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3549
BFH, 25.11.2010 - III R 79/09 (https://dejure.org/2010,3549)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2010 - III R 79/09 (https://dejure.org/2010,3549)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2010 - III R 79/09 (https://dejure.org/2010,3549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • openjur.de

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4f, EStG § 9 Abs 5, BGB § 267 Abs 1
    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • Bundesfinanzhof

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 267 Abs 1 BGB
    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten - Absetzbarkeit durch Eltern

  • rewis.io

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordungswahlrecht für die Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Zurechnung von Kosten einer Kindetagesstätte bei Abschluss des Vertrags mit der Kindertagesstätte durch nur einen Teil von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordungswahlrecht für die Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Zurechnung von Kosten einer Kindetagesstätte bei Abschluss des Vertrags mit der Kindertagesstätte durch nur einen Teil von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten der Kinderbetreuung kann nur der Elternteil von der Steuer absetzen, der sie gezahlt hat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zurechnung von Kinderbetreuungskosten bei zusammen lebenden nicht verheirateten Eltern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    "Oder-Konto” birgt steuerliche Chancen und Risiken

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abzugsberechtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht Kinderbetreuungskosten: Nur wer selbst zahlt, kann Kosten steuerlich geltend machen - nicht aber der Ehepartner

  • rechtsindex.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kinderbetreuungskosten 2012 - Steuerhilfe

Besprechungen u.ä.

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfalle: Kinderbetreuungskosten für unverheiratete Paare

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 331
  • NJW 2011, 1759
  • FamRZ 2011, 719
  • BStBl II 2011, 450
  • FR 2011, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    Wegen des Grundsatzes der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit könnten Aufwendungen aber nur abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige sie selbst getragen habe (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

    a) In Fällen der sog. Abkürzung des Zahlungsweges tilgt der Dritte im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld (§ 267 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), statt dem Steuerpflichtigen den Geldbetrag unmittelbar zu geben und ihn die Zahlung vornehmen zu lassen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. c aa; Crezelius in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 4 Rz 178).

  • BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567).
  • FG Thüringen, 27.05.2009 - 2 K 211/08

    Abzugsfähigkeit der vom Konto des Lebenspartners entrichteten Kosten der

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    Das FG entschied mit Urteil vom 27. Mai 2009  2 K 211/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1376), die Eltern könnten über die Aufteilung der Aufwendungen entscheiden.
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00

    Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob eine Zurechnung von Drittaufwand nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragsweges bei Verträgen über die Betreuung von Kleinkindern in einer Kindertagesstätte ohnehin ausgeschlossen ist, weil diese zu den Dauerschuldverhältnissen gehören, bei denen die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des abgekürzten Vertragsweges bisher abgelehnt hat (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; vom 3. Dezember 2002 IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468).
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob eine Zurechnung von Drittaufwand nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragsweges bei Verträgen über die Betreuung von Kleinkindern in einer Kindertagesstätte ohnehin ausgeschlossen ist, weil diese zu den Dauerschuldverhältnissen gehören, bei denen die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des abgekürzten Vertragsweges bisher abgelehnt hat (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; vom 3. Dezember 2002 IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468).
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
    b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 33/14

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung

    Eine Zurechnung von Aufwendungen nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges setzt aber voraus, dass die aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen eindeutig der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen und nicht der des Dritten zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450, Rz 19).
  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der

    Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat, da das EStG durch die Grundsätze des objektiven und subjektiven Nettoprinzips sowie der Individualbesteuerung geprägt ist (BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450).

    Der Kläger, der die Feststellungslast für die steuermindernden Tatsachen trägt, hat auch nicht nachgewiesen, dass er die entsprechenden Aufwendungen der Kindsmutter (freiwillig oder als geschuldeten Aufwendungsersatz in Folge eines Auftragsverhältnisses oder einer Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. dazu das BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450) nachträglich erstattet hat.

    In den Fällen der sogenannten Abkürzung des Zahlungsweges tilgt der Dritte im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld (§ 267 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) statt dem Steuerpflichtigen den Geldbetrag unmittelbar zu geben und ihn die Zahlung vornehmen zu lassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450; BFH-Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

  • BFH, 19.04.2012 - III R 1/11

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter

    Daher sind z.B. allein der Mutter entstandene Kinderbetreuungskosten (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450) nicht bei ihr, sondern grundsätzlich bei beiden Ehegatten zur Hälfte abzuziehen; auf Antrag können sie stattdessen auch bei ihrem getrennt veranlagten Ehemann abgezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2010 - I R 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1091
BFH, 09.11.2010 - I R 16/10 (https://dejure.org/2010,1091)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2010 - I R 16/10 (https://dejure.org/2010,1091)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2010 - I R 16/10 (https://dejure.org/2010,1091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr

  • openjur.de

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • Bundesfinanzhof

    KStG §§ 14 ff, EG Art 43, EG Art 48, KStG § 14, AEUV Art 49, AEUV Art 54, DBA ITA Art 5 Abs 6, OECDMustAbk Art 5 Abs 6
    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • Bundesfinanzhof

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 14 ff KStG 2002, Art 43 EG, Art 48 EG, § 14 KStG 2002, Art 49 AEUV
    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AEUV Art. 49, 54; KStG 2002 §§ 14 ff.
    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • Betriebs-Berater

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Finalität ausländischer Tochtergesellschaftsverluste

  • rewis.io

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • ra.de
  • rewis.io

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • rechtsportal.de

    KStG 2002 § 8b Abs. 3
    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft im "Finalitätsjahr"

  • rechtsportal.de

    KStG 2002 § 8b Abs. 3
    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft im "Finalitätsjahr"

  • datenbank.nwb.de

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug ?finaler? Verluste einer ausländischen Tochter-KapGes. allenfalls im Finalitätsjahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft im "Finalitätsjahr"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzug finaler Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abzug finaler Verluste ausländischer Tochterkapitalgesellschaften allenfalls im Finalitätsjahr

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Abzug der Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 554
  • BB 2011, 277
  • BB 2011, 613
  • DB 2011, 213
  • FR 2011, 489
  • NZG 2011, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus BFH, 09.11.2010 - I R 16/10
    Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten, käme ein solcher Verlustabzug nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in jenem Veranlagungszeitraum in Betracht, in welchem sie tatsächlich "final" geworden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35).

    Zur Begründung genügt im Grundsatz der --den Beteiligten bereits gegebene-- Hinweis auf das Senatsurteil vom 9. Juni 2010 I R 107/09 (BFHE 230, 35).

  • FG Niedersachsen, 11.02.2010 - 6 K 406/08

    Abzug "finaler Verluste" einer Tochtergesellschaft in anderen Staaten der

    Auszug aus BFH, 09.11.2010 - I R 16/10
    Auch die anschließende Klage blieb erfolglos; das Niedersächsische Finanzgericht (FG) wies sie mit Urteil vom 11. Februar 2010  6 K 406/08, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 815, als unbegründet ab.
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus BFH, 09.11.2010 - I R 16/10
    Durch dieses Urteil hat der Senat entschieden, dass der Abzug der Verluste einer im Ausland unterhaltenen Betriebsstätte nur ausnahmsweise aus Gründen des Gemeinschaftsrechts (wegen Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit, Art. 43 i.V.m. Art. 48 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften --EG-- sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002 Nr. C 325, 1, jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrages von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union 2007 Nr. C 306/01) und frühestens im Veranlagungszeitraum des Eintritts der "Verlustfinalität" in Betracht kommen kann.
  • BFH, 16.04.2015 - IV R 1/12

    Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten von weniger als 10 % an der

    Die mittelbare Gesellschafterstellung über die am Gewinn beteiligte Komplementär-GmbH kann auch nicht im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtung als eine Erweiterung der bestehenden Kommanditbeteiligung verstanden und deshalb dem Sonderbetriebsvermögen II der KG zugeordnet werden (so aber bei der Einstufung der Komplementär-Beteiligung als funktional wesentliche Betriebsgrundlage: OFD Münster in GmbHR 2009, 108, unter I.; SenFin Berlin vom 27. Dezember 2010 III B -S 2241- 3/2003, juris, unter 1.; OFD Rheinland in FR 2011, 489, unter I.; anders hingegen OFD Frankfurt am Main vom 13. Februar 2014 S 2134 A-14-St 213, juris, unter Rz 13 ff.).
  • BFH, 05.02.2014 - I R 48/11

    Ausnahmsweiser Abzug "finaler" ausländischer Betriebstättenverluste bei der

    Da die in Rede stehenden Verluste solche des Streitjahres sind, stellt sich schließlich nicht die Frage, ob das Streitjahr auch das Abzugsjahr im Sinne des sog. Finalitätsjahres ist (s. auch dazu Senatsurteil in BFHE 230, 35, sowie Senatsbeschluss vom 9. November 2010 I R 16/10, BFHE 231, 554).
  • BFH, 09.08.2023 - I R 26/19

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung

    Im Beschluss vom 09.11.2010 - I R 16/10 (BFHE 231, 554) hat er hervorgehoben, dass --unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten-- ein solcher Verlustabzug jedenfalls nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in einem Veranlagungszeitraum nach Beendigung der Geschäftstätigkeit oder gegebenenfalls einer Liquidation der Tochtergesellschaft (Finalitätsjahr) berücksichtigt werden könne.
  • FG Düsseldorf, 25.10.2011 - 13 K 2775/06

    Anspruch auf Verlustausgleich zwischen den aus den Hollandfonds in einzelnen

    In mehreren Folgeentscheidungen hat der BFH schließlich die Grundsätze der finalen Verlustberücksichtigung präzisiert und weiter entwickelt (vgl. BFH-Urteile vom 9.6.2010 I R 107/09, BFHE 230, 35 und I R 100/09, BStBl II 2010, 1065 sowie BFH-Beschlüsse vom 3.2.2010 I R 23/09, BFHE 228, 305, BStBl II 2010, 599 und vom 9.11.2010 I R 16/10, BFHE 231, 554; kritisch zur Frage, ob der EuGH überhaupt an seinem Finalitätskriterium festgehalten hat etwa Mitschke, Finanz-Rundschau --FR-- 2011, 24 und Musil, Der Betrieb 2011, 2451 m.w.N.).

    In Bezug auf den Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung hat der BFH entschieden, dass ein Abzug final gewordener Verluste nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern erst in dem Veranlagungszeitraum erfolgen kann, in dem sie "final" geworden sind (vgl. BFH-Urteil vom 9.6.2010 I R 107/09, BFHE 230, 35, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 9.11.2010 I R 16/00, BFHE 231, 554; a.A. etwa Brocke/Auer, Deutsches Steuerrecht 2011, 57).

  • FG Hamburg, 02.11.2011 - 1 K 208/10

    Gewerbesteuer: Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß - Verhältnis

    In diesen Fällen wäre eine Berücksichtigung ebenso allenfalls im "Finalitätsjahr" möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2010, I R 16/10, BFHE 231, 554, BFH/NV 2011, 524; BFH-Urteil vom 09.06.2010, I R 107/09, BFHE 230, 35, BFH/NV 2010, 1744).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht