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   BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09   

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https://dejure.org/2012,31877
BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09 (https://dejure.org/2012,31877)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2012 - IV R 28/09 (https://dejure.org/2012,31877)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2012 - IV R 28/09 (https://dejure.org/2012,31877)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • openjur.de

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6b Abs 4 S 2, EStG § 6b Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 13, EStG § 16 Abs 1, GewStG § 7
    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6b Abs 4 S 2 EStG 1990, § 6b Abs 1 S 1 EStG 1990, § 4 Abs 1 EStG 1990, § 13 EStG 1990, § 16 Abs 1 EStG 1990
    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • rewis.io

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b Abs. 4 Satz 2
    Übertragung nicht der Gewerbesteuer unterliegender Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

  • datenbank.nwb.de

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buchwertübertragung von gewerblichen in landwirtschaftliche Wirtschaftsgüter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung nicht der Gewerbesteuer unterliegender Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung einer § 6b-Rücklage auf landwirtschaftliches Vermögen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Reinvestition aus gewerblichem Veräußerungsgewinn auf Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 53
  • BB 2012, 2814
  • DB 2012, 2495
  • BStBl II 2012, 877
  • FR 2013, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1993 - 2 K 2169/92

    Einkommensteuer; Übertragung des Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    Will dies die Vorschrift des § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG verhindern, so ist es das gesetzgeberische Ziel, dass die übertragenen stillen Reserven bei ihrer späteren Versteuerung auch von der Gewerbesteuer erfasst bleiben, wenn ihre Neutralisierung die Gewerbesteuer gemindert hat (so zutreffend bereits Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Oktober 1993  2 K 2169/92, EFG 1994, 615).

    Der Gesetzesbegründung lässt sich insoweit kein Hinweis darauf entnehmen, dass neben der Sicherstellung des Gewerbesteueraufkommens auch eine Kompensation von Einkommensteuerausfällen durch "Nacherhebung" von Gewerbesteuer beabsichtigt gewesen sein könnte (so bereits Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1994, 615; anderer Ansicht Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 1980, III 328/79, EFG 1980, 607, zum Erlass nach § 227 AO).

  • BFH, 01.02.1979 - IV R 219/75

    Abfindung - Stillegung einer Mühle - Mühlenstrukturgesetz - Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    d) Es bestehen auch keine Zweifel daran, dass der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen erzielte Gewinn nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 1979 IV R 219/75, BFHE 127, 410 , BStBl II 1979, 444; vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709; vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977) und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. HHR/Marchal, § 6b EStG Rz 142).
  • BFH, 03.02.1994 - III R 23/89

    Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    d) Es bestehen auch keine Zweifel daran, dass der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen erzielte Gewinn nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 1979 IV R 219/75, BFHE 127, 410 , BStBl II 1979, 444; vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709; vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977) und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. HHR/Marchal, § 6b EStG Rz 142).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    Einer solchen Annahme steht jedoch entgegen, dass einerseits durchgreifende Abgrenzungsprobleme nicht zu erkennen sind, während andererseits dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, er habe im Rahmen der Ausübung seines gesetzgeberischen Ermessens eine gleichheitswidrige Behandlung zugunsten nachrangiger Praktikabilitätserwägungen in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 9/05, BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    d) Es bestehen auch keine Zweifel daran, dass der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen erzielte Gewinn nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 1979 IV R 219/75, BFHE 127, 410 , BStBl II 1979, 444; vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709; vom 17. März 2010 IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977) und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegt (vgl. HHR/Marchal, § 6b EStG Rz 142).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.1980 - III 328/79
    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - IV R 28/09
    Der Gesetzesbegründung lässt sich insoweit kein Hinweis darauf entnehmen, dass neben der Sicherstellung des Gewerbesteueraufkommens auch eine Kompensation von Einkommensteuerausfällen durch "Nacherhebung" von Gewerbesteuer beabsichtigt gewesen sein könnte (so bereits Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1994, 615; anderer Ansicht Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 1980, III 328/79, EFG 1980, 607, zum Erlass nach § 227 AO).
  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Im Schrifttum wird die Bildung einer Ansparabschreibung im Einzelunternehmen trotz bereits in Gang gesetzter Einbringung in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten unter Bezugnahme auf den in § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002 angeordneten Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden überwiegend für zulässig gehalten (Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 5; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 7g Rz 45; Schmidt/Kulosa, EStG, 34. Aufl., § 7g Rz 17; Meyer/Ball, FR 2004, 984, 994; Weßling/Romswinkel, Deutsches Steuerrecht 2006, 782; Wüllenkemper, EFG 2011, 1533 und EFG 2011, 1696; Hoffmann, GmbH-Steuerberater 2003, 363, 364; Vogelgesang, Betriebs-Berater 2004, 640, 642; kk, Kölner Steuer-Dialog 2003, 13934; Wendt, FR 2013, 226; Steinhauff, Der Ertrag-Steuer-Berater 2012, 397).
  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    Für diese Auffassung spricht auch das BFH-Urteil vom 30.08.2012 - IV R 28/09 (BFHE 239, 53, BStBl II 2012, 877), wonach die in § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG enthaltene Einschränkung, die der Sicherung des Gewerbesteueraufkommens dienen soll, nicht anzuwenden ist, wenn der in die Rücklage eingestellte Gewinn aus einem nicht gewerbesteuerbaren Veräußerungs- oder Aufgabevorgang stammt.
  • FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 716/13

    Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts

    Die Vorschrift des § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG soll verhindern, dass gewerbliche Gewinne durch Verlagerung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe endgültig der Gewerbesteuer entzogen werden (BFH, Urt. vom 30.08.2012 - IV R 28/09, BStBl II 2012, 877; Jachmann , in: Kirchhof, EStG, § 6b Rdn. 25).
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