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   OLG Hamm, 09.03.2011 - II-8 UF 207/10   

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https://dejure.org/2011,12011
OLG Hamm, 09.03.2011 - II-8 UF 207/10 (https://dejure.org/2011,12011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2011 - II-8 UF 207/10 (https://dejure.org/2011,12011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2011 - II-8 UF 207/10 (https://dejure.org/2011,12011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zugewinnausgleich; Bewertung einer Versicherungsagentur

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1373 ff. BGB, 89b HGB
    Zugewinnausgleich; Bewertung einer Versicherungsagentur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleich gegenüber einer Versicherung gem. § 89b HGB kann nicht i.R.d. Zugewinnausgleichsanspruchs geltend gemacht werden; Unternehmenswert einer Versicherungsagentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b; BGB § 1384
    Unternehmenswert einer Versicherungsagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Goodwill einer Versicherungsagentur, Unternehmenswert, Substanzwert, Ertragswert, Verkehrswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1443
  • FamRZ 2011, 1732
  • FamFR 2011, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf eine aktuelle Entscheidung des BGH verweist (BGH, Urteil vom 17.11.2010 in NJW 2011, 601), stand in jenem Falle fest, dass es sich bei dem zu beurteilenden Versorgungsanrecht dem Grunde nach um eine unverfallbare Anwartschaft im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung handelte und diese -da sie auf Auszahlung eines Kapitalbetrages gerichtet war - beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist.
  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Eine Position bleibt jedoch im Zugewinnausgleich unberücksichtigt, soweit sie bereits auf andere Weise ausgeglichen wird oder ausgeglichen ist (Schulz, Zur Doppelberücksichtigung von Positionen beim Unterhalt und Zugewinn, FamRZ 2006, 1242; OLG Saarbrücken FamRZ 2006, 1038; OLG München FamRZ 2005, 459).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Eine Position bleibt jedoch im Zugewinnausgleich unberücksichtigt, soweit sie bereits auf andere Weise ausgeglichen wird oder ausgeglichen ist (Schulz, Zur Doppelberücksichtigung von Positionen beim Unterhalt und Zugewinn, FamRZ 2006, 1242; OLG Saarbrücken FamRZ 2006, 1038; OLG München FamRZ 2005, 459).
  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75

    Ermittlung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Dieser Auffassung steht jedoch ein Urteil des BGH aus dem Jahre 1977 (FamRZ 1977, 386= NJW 1977, 949) sowie wohl die gesamte Literatur entgegen.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 9 UF 98/07

    Zugewinnausgleich: Einstellung der Hauslasten in die Vermögensbilanz trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Zwar dürfte ein Doppelverwertungsverbot im Hinblick auf den Zugewinnausgleich insoweit nicht bestehen, als einerseits künftige Tilgungen allein die Zeit nach dem Stichtag des Endvermögens betreffen und daher nicht Gegenstand der Bewertung beim Zugewinnausgleich sein können und andererseits auch eine bis zum Stichtag des Endvermögens eingetretene Unterhaltskürzung aufgrund der vollen Berücksichtigung von Hauslasten die Einstellung der zum Stichtag noch bestehenden vollen (restlichen) Hausschulden in die Vermögensbilanz nicht hindert (hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2008, 239).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 109/94

    Bewertung der Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
    Die Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung ist jedoch nur dann mit dem Rückkaufswert anzusetzen, wenn am Endstichtag die Fortführung des Versicherungsvertrages nicht zu erwarten ist und auch durch eine Stundung der Ausgleichsforderung (§ 1382 BGB) nicht ermöglicht werden kann (BGH FamRZ 1995, 1270).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen

    Aus diesem Grunde wird es in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend abgelehnt, der Agentur eines selbständigen Versicherungsvertreters im Zugewinnausgleich einen über den Substanzwert hinausgehenden Wert zuzuerkennen (OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1586; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1443 f.; AG Biedenkopf FamRZ 2005, 1909; Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 5. Aufl. Rn. 231; MünchKommBGB/Koch 6. Aufl. § 1376 Rn. 23; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. 1. Kap. Rn. 404; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg 9. Aufl. 9. Kap. Rn. 160 "Versicherungsagentur"; Emde BB 2012, 3029, 3031).

    aa) Sie macht insbesondere geltend, dass es für den Verkauf von Versicherungsagenturen einen Markt gebe (vgl. Kuckenburg FamFR 2011, 297) und es für die Bewertung im Zugewinnausgleich ausreichen müsse, dass solche Verkäufe üblich seien und zu einem über den Sachwert der Agentur liegenden Preis führten.

    b) Nach diesen Maßstäben hat das Beschwerdegericht zu Recht erkannt, dass der mögliche Ausgleichsanspruch eines selbständigen Versicherungsvertreters, dessen Vertragsverhältnis zum Versicherer am Stichtag noch nicht beendet war, ein in seiner Entstehung noch ungewisses Recht darstellt, welches ihm keine mit einer Anwartschaft vergleichbare, gesicherte Rechtsposition einräumt (vgl. BGHZ 68, 163, 168 f. = FamRZ 1977, 386, 387; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1443, 1444; BeckOK-BGB/J. Mayer [Bearbeitungsstand: November 2013] § 1376 Rn. 32; Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 5. Aufl. Rn. 177; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg 9. Aufl. 9. Kap. Rn. 160 "Versicherungsagentur"; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB 2. Aufl. § 89 b Rn. 16; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 3. Aufl. § 89 b Rn. 10; Sonnenschein/Weitemeyer HGB 2. Aufl. § 89 b Rn. 4; Emde BB 2012, 3029, 3031; Evers VW 2011, 1262).

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