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   OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10   

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https://dejure.org/2011,2181
OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10 (https://dejure.org/2011,2181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2011 - 2 UF 227/10 (https://dejure.org/2011,2181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2011 - 2 UF 227/10 (https://dejure.org/2011,2181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 33 Abs. 1
    Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Leistung von Unterhalt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe spricht Rentner höhere Rente zu, weil er Unterhalt zahlen muss

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei der Kürzung des Versorgungsausgleichs kommt es nicht auf die verbleibende Leistungsfähigkeit an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1296
  • FamRZ 2012, 452
  • FamFR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 2 UF 225/10

    Versorgungsausgleich in knappschaftlicher Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10
    Im dagegen gerichteten Beschwerdeverfahren (2 UF 225/10) haben sich die Beteiligten auf Vorschlag des Senats am 01.08.2011 insoweit verglichen, als sich der Antragsteller verpflichtet hat, an die Antragsgegnerin Unterhaltsrückstände sowie laufenden Unterhalt noch bis 31.12.2011 zu zahlen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Begründung der angegriffenen Entscheidung, das Protokoll im parallelen Unterhaltsverfahren (2 UF 225/10) vom 01.08.2011 sowie auf die gewechselten Schriftsätze nebst den Anlagen in beiden Verfahren verwiesen.

    Die Kostenentscheidung entspricht der Vereinbarung der Beteiligten zu 1. und 2. im parallelen Unterhaltsverfahren vom 01.08.2011 (2 UF 225/10) und im Übrigen der Billigkeit.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.1980 (FamRZ 1980, 326) ist dem Gesetzgeber nach Einführung des Versorgungsausgleichs die Regelung bestimmter Härtefälle in dem Sinne aufgegeben worden, dass die doppelte Belastung der durch die Eigentumsgarantie geschützten Rentenversicherten durch Unterhaltszahlungen zu vermeiden sei.

    Unabhängig davon lasse sich der Versorgungsausgleich bei Entstehen derartiger Versorgungslücken in seinen Auswirkungen nicht mehr mit Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG als zulässige Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Eigentums rechtfertigen (BVerfG, FamRZ 1980, 326, 335).

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 2 UF 76/10

    Anpassung einer laufenden Versorgung im Hinblick auf die Aussetzung der Kürzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10
    Dementsprechend wurden die konkreten Beträge tenoriert (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 814).
  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10

    Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10
    Vielmehr stellt der titulierte Unterhalt grundsätzlich auch den gesetzlich geschuldeten dar, es sei denn, die dem Unterhaltstitel zugrunde liegenden Verhältnisse haben sich wesentlich geändert oder es gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Versorgungsträger durch kollusives Zusammenwirken benachteiligt werden soll (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 815; OLG Frankfurt, NJW 2011, 2741).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10

    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10
    Vielmehr stellt der titulierte Unterhalt grundsätzlich auch den gesetzlich geschuldeten dar, es sei denn, die dem Unterhaltstitel zugrunde liegenden Verhältnisse haben sich wesentlich geändert oder es gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Versorgungsträger durch kollusives Zusammenwirken benachteiligt werden soll (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 815; OLG Frankfurt, NJW 2011, 2741).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    bb) Eine weitere Einschränkung dahin, dass die Aussetzung der Rentenkürzung außer Betracht bleibe, soweit der Ausgleichspflichtige auch ohne diese zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist, lässt sich der Vorschrift hingegen nicht entnehmen (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 452; Bergner NJW 2010, 3545; Gutdeutsch FamRB 2010, 149, 150; aA: Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 951; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 964; Johannsen/Henrich/Hahne 5. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 5; MünchKommBGB/Gräper 5. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 17.04.2012 - 7 UF 154/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Kürzung der Versorgung des

    Er verweist auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 1595, und des OLG Karlsruhe vom 07.11.2011, 2 UF 227/10, recherchiert in juris.

    Nach anderer, überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2011, 2 UF 227/10, rech. in juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 1595 ff; Bergner, Das Unterhaltsprivileg der §§ 33, 34 VersAusglG, NJW 2010, 3545) reicht allein das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs aus, unabhängig davon, ob eine Anpassung - Kürzung - der Rente Auswirkungen auf dessen Höhe hat (weitere Nachweise vgl. OLG Frankfurt, a.a.O).

  • OLG Celle, 29.05.2012 - 10 UF 279/11

    Bestimmung des Verfahrenswertes in Anpassungsverfahren; Aussetzung einer

    Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die erste oder die zweite Alternative des Abs. 1 S. 1 anzuwenden ist, ob also für jedes verfahrensgegenständliche Anrecht 10 % (so OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 10 WF 178/11 - [juris]) oder 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (so OLG Hamm FamRZ 2011, 815, 818; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595;OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1797; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2011 - 2 UF 227/10 - [juris]; Krause FamRB 2009, 321; Keske FuR 2010, 433, 439) maßgebend sind.
  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Zwar wird durch die Nichtzulassung der Anpassung vor Rechtskraft der Regelungszweck, Doppelbelastungen des Ausgleichspflichtigen entgegen zu wirken (KG Berlin, 24.10.2012, 25 UF 50/12, bei juris Rn 15 a.E.; vgl. BGH, 26.06.2013, XII ZB 677/12, FamRZ 2013, 1364 ff., bei juris Rn 17; Borth, a.a.O. Rn 1079; Holzwarth, FamFR 2011, 569 a.E.), gegebenenfalls nicht völlig lückenlos erreicht.
  • OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 2 UF 276/13

    Aussetzung des Anpassungsverfahrens bei über das erweiterte Splitting

    12 Nach Auffassung des Senats ist der zu beteiligende unterhaltsberechtigte Ehegatte als Antragsgegner anzusehen und nicht ein Versorgungsträger (so - ohne nähere Ausführungen - auch: BGH, Beschluss vom 11.12.2013 zu Az.: XII ZB 253/13, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, 452-454; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.2013 zu Az.: 2 UF 116/13, zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2012 - 16 WF 118/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts für

    Während die Ansicht vertreten wird, wegen des Ausgleichs nach der Scheidung habe die Verfahrenswertfestsetzung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. FamGKG mit 20 % für jedes betroffene Anrecht aus dem Dreimonatsnettoeinkommen der Eheleute zu erfolgen (so Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7.11.2011, 2 UF 227/10; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 24.2.2011, 2 UF 317/10; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.5.2012, 13 UF 131/11; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8.10.2010, 5 UF 20/10 OLG Hamm Beschluss vom 21.9.2010, 2 UF 76/2010 - zitiert jeweils nach juris -), muss nach anderer Ansicht auf § 42 Abs. 1 FamGKG unter Berücksichtigung der Wertungen des § 50 FamGKG zurückgegriffen werden, weil § 50 Abs. 1 FamGKG als Wertvorschrift für Versorgungsausgleichssachen schon vom Wortlaut her nicht die Anpassungsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz erfasse (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.2.2012, 4 UF 261/10; Hauß in FamRB 2010, 251 bis 257 - zitiert jeweils nach juris -).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2014 - 6 UF 200/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich

    Vielmehr träte dann ein verfassungswidriger Zustand ein, in dem der Ausgleichspflichtige neben der grundsätzlich hinzunehmenden Versorgungskürzung zusätzlich durch Unterhaltszahlungen belastet wird, durch die er in der Freiheit seiner Lebensführung weiter eingeschränkt würde (BGH FamRZ 2013, 189; vgl. auch BGH FamRZ 2013, 1547; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 452).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2012 - 3 UF 423/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG

    Der Gesetzgeber hat bei Einführung von § 33 VersAusglG dem möglichen Missbrauch von Unterhaltsansprüchen bei gleichzeitigem Rentenbezug begegnen wollen, ohne den Anwendungsbereich der aus § 5 VAHRG übernommenen Anpassungsregelung weiter einzuschränken (OLG Frankfurt, Az. 2 UF 317/10, m.w.N., FamRZ 2011, 2741 ff; OLG Karlsruhe, 2 UF 227/10, zitiert nach juris).
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