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OLG Frankfurt, 12.04.2013 - 5 UF 55/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1671 Abs 2 Nr 2 BGB
Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf beide Eltern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf beide Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Rückübertragung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf beide Eltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 17.01.2012 - 241 F 930/10
- OLG Frankfurt, 12.04.2013 - 5 UF 55/12
Papierfundstellen
- FamFR 2013, 500
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 1 UF 283/16
Alleinige Ausübung der Sorge im Falle gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender …
Eine Aufrechterhaltung der gemeinsamen Sorge mag bei einer Ausgangslage wie der vorliegenden dann dem Kindeswohl am besten entsprechen, wenn die Auseinandersetzung um das Grundsätzliche mit einer unkomplizierten Kompromissfähigkeit in Alltagsentscheidungen einhergeht, Betreuungszeiten nach Absprache flexibel getauscht werden können und das Kind ohnehin in der Praxis flexibel von einem Haushalt in den anderen wechselt (vgl. OLG Frankfurt FamFR 2013, 500). - AG Forchheim, 06.03.2020 - 3 F 650/19
Umgangsrecht - Voraussetzungen der Anordnung des Wechselmodells
Daneben wird vertreten, dass die erstmalige Begründung eines bisher noch nicht praktizierten (echten) Wechselmodells durch gerichtliche Anordnung auch unter Zugrundelegung der vom BGH entwickelten Grundsätze nur in Ausnahmefällen in Betracht komme, insbesondere in Fällen, in denen der umgangsberechtigte Elternteil bereits über ein erweitertes Umgangsrecht verfüge (…vgl. Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684, Rn. 258 unter Hinweis auf OLG Stuttgart 23.8.2017 - 18 UF 104/17, juris Rn 36 ff, ZKJ 2018, 17; OLG Frankfurt 12.4.2013 - 5 UF 55/12, juris Rn 8, FamFR 2013, 500).