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   OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03   

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https://dejure.org/2004,6939
OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03 (https://dejure.org/2004,6939)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2004 - 4 UF 168/03 (https://dejure.org/2004,6939)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 4 UF 168/03 (https://dejure.org/2004,6939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs; Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs ; Berücksichtigung der Erhöhung des Anspruchs auf Altersruhegeld durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten beim Versorgungsausgleich; Benachteiligung der Ehefrau ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRB 2004, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00

    Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
    Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, den Versorgungsausgleich zu kürzen oder entfallen zu lassen, wenn seine uneingeschränkte Durchführung zu einem Ergebnis führen würde, das dem Gerechtigkeitsdenken in unerträglicher Weise widersprechen würde (so OLG Bremen FamRZ 2002, 466 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
    Beim Versorgungsausgleich ist die Erhöhung des Anspruchs auf Altersruhegeld durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten beim Versorgungsausgleich grundsätzlich zu berücksichtigen, denn auch sie sind dazu bestimmt, der Versorgung im Alter zu dienen und unterfallen daher grundsätzlich dem Ausgleich nach §§ 1587 Abs. 1. S. 1, 1587 a BGB (so u. a. BGH FamRZ 1986, 449, 450; OLG Bremen a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1258/00

    Begriff der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch bewusste Schmälerung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
    Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass der Antragsteller, obwohl er sich durch gerichtlichen Vergleich vor dem Senat vom 03.09.2002 - 4 UF 28/02 OLG Köln - (Blatt 22 - 24 R GA) dazu verpflichtet hatte, bisher jedenfalls freiwillig keinerlei Unterhalt gezahlt hat und Pfändungen seines Einkommens nur begrenzt möglich waren, weil der Antragsteller über lange Zeit hinweg sich in Betrieben seiner neuen Lebensgefährtin mit einem Einkommen beschäftigen ließ, welches Pfändungen des Unterhalts in der titulierten Höhe kaum ermöglichte (siehe zu dieser Problematik auch OLG Koblenz FamRZ 2004, 104 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines

    Dies macht die Durchführung des Versorgungsausgleichs für sich gesehen aber noch nicht grob unbillig (BGH, FamRZ 2007, 1966 f; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1839; OLG Köln, FamRB 2004, 250).
  • OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Da die Anwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten entsprechend denjenigen aus Erwerbstätigkeit der Versorgung im Alter dienen, unterliegen sie grundsätzlich dem Ausgleich nach §§ 1587 Abs. 1 S. 1, 1587 a BGB (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223 mit Rechtsprechungshinweisen).

    zum einen hat der Antragsteller keine für die gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs als typisch angenommenen "ehebedingten" Nachteile erlitten, da er auch ohne die Eheschließung keine höheren Anwartschaften erworben hätte (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223, 224).

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