Rechtsprechung
BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unterlassene Beteiligung eines Elternteils an einem Adoptionsverfahren als Verstoß gegen das Erfordernis eines fairen rechtsstaatlichenVerfahrens; Verfassungsgerichtlicher Ausspruch der Beseitigung der Rechtskraft einer Entscheidung als Folge einer Volljährigenadoption ...
- Judicialis
BGB §§ 1741 ff.; ; BGB § ... 1755 Abs. 1; ; BGB § 1755 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1757 Abs. 1; ; BGB §§ 1767 ff.; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 56 e Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Anforderungen an das Verfahren bei einer Adoptionen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratingen, 30.10.2002 - 12 XVI 6/02
- BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 309
- FamRZ 2008, 243
- FamRB 2008, 139
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG darf der Einzelne deshalb nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung werden; ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 65, 171 ). - BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
Kindergeld für Besserverdienende
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
a) Werden durch die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Verwaltungsaktes Rechte Dritter oder wesentliche öffentliche Interessen berührt, kann eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 84, 1 ). - BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (vgl. BVerfGE 101, 397 ).
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
bb) Die leiblichen Eltern des Anzunehmenden gehören zu den materiell Betroffenen bei einer Adoption (vgl. BVerfGE 92, 158 ). - BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG darf der Einzelne deshalb nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung werden; ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 65, 171 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Wird eine Volljährigenadoption unter Verletzung des Anspruchs auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren ausgesprochen, so ist nur die Beseitigung der Rechtskraft auszusprechen, damit das Fachgericht die versäumte Handlung nachholen und anschließend darüber entscheiden kann, ob der Adoptionsbeschluss rückwirkend aufzuheben oder aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ). - BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
a) aa) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
In Fällen der Nichtbeteiligung beginnt die Frist mit tatsächlicher Kenntnis von der vollständigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 75, 201 ).
- OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs; …
Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085). - OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14
Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien; …
Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - 6 UF 22/12 -). - OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs …
Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, und vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085).
- EGMR, 20.04.2021 - 58718/15
STÜKER v. GERMANY
In einem Beschluss vom 19. Februar 2007 (Az. 1 BvR 510/03) bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass den leiblichen Eltern die Möglichkeit gegeben werden müsse, zur beantragten Adoption ihres erwachsenen Kindes vor einer Entscheidung darüber Stellung zu nehmen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können. - OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung (Beschluss des 9. Zivilsenats vom 30. Oktober 2008 - 9 UF 50/08 -), sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219). - OLG Frankfurt, 11.10.2018 - 1 UF 361/15
Anerkennung einer in Taiwan erfolgten Adoption
Diese wäre verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten nicht die Rolle eines Verfahrenssubjekts eingeräumt würde, das aktiv die Gestaltung des Verfahrens beeinflussen kann, sondern nur die Rolle eines passiven Verfahrensobjekts, mit dem im gerichtlichen Verfahren etwas geschieht (BVerfG FamRZ 2008, 243, zitiert nach juris Rn.12; BGHZ 48, 327, zitiert nach juris Rn.14; BGH NJW 1978, 1114, zitiert nach juris Rn.20). - OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung
Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; vgl. auch BGHZ 51, 219).