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   OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09   

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https://dejure.org/2010,7960
OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09 (https://dejure.org/2010,7960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.02.2010 - 3 U 39/09 (https://dejure.org/2010,7960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 3 U 39/09 (https://dejure.org/2010,7960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 516, 2303, 2325
    Keine unbenannte ehebedingte Zuwendung bei Einräumung eines Nießbrauchsrechts für eine angemessene Alterssicherung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 516, 2303, 2325
    Keine unentgeltliche Zuwendung bei Zuwendung eines Nießbrauchs an überlebenden Ehegatten zu dessen angemessener Alterssicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der Pflichtteilsergänzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516; BGB § 2303; BGB § 2325
    Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der Pflichtteilsergänzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 516, 2303, 2325
    Keine unbenannte ehebedingte Zuwendung bei Einräumung eines Nießbrauchsrechts für eine angemessene Alterssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 576
  • FamRZ 2011, 506
  • FamRB 2011, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09
    (BGH NJW 1992, 564 ; BGH NJW-RR 1996, 133 ).

    Eine solche liegt auch nach der Rechtsprechung des BGH dann ausnahmsweise nicht vor, wenn sich die Zuwendung im Rahmen einer nach den konkreten Verhältnissen angemessenen Alterssicherung hält, zumal die Eheleute auch bei intakter Ehe Vorsorgeunterhalt für den Fall des Alters schulden (BGH NJW 1992, 564 bei juris Rn. 20; vgl. auch schon früher BGH NJW 1972, 580).

    In der Literatur hat die Entscheidung des BGH zugunsten der Pflichtteilsberechtigten aus dem Jahre 1991 durchaus Kritik erfahren, weil die notwendige Sicherung der ehelichen Lebensverhältnisse und damit der Schutz der verfassungsrechtlich abgesicherten Institution Ehe unberücksichtigt bleibe, wenn ehebezogene Zuwendungen im Erbrecht im Regelfall als unentgeltliche Geschäfte behandelt würden (etwa Olshausen in Staudinger, Neubearb. 1998, § 2325 Rn. 26 f; Kues, Urteilsanmerkung in FamRZ 1992, 924 ff).

    Anderenfalls bestünde nämlich die Gefahr, dass etwaige Vertragserben oder Pflichtteilsberechtigte bewusst benachteiligt werden könnten (BGH NJW 1992, 564 ; Sandweg NJW 1989, 1966).

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09
    (BGH NJW 1992, 564 ; BGH NJW-RR 1996, 133 ).

    In dem Urteil NJW-RR 1996, 133 hat der BGH das Alterssicherungsargument nicht durchgreifen lassen, weil die beklagte Ehefrau des Erblassers dort auf die Zuwendung des Nießbrauchs (aus dem sie nach dem Erbfall ab 1989 Mieteinnahmen von 1.200 DM mtl. erzielte) für die Alterssicherung nicht angewiesen gewesen sei.

    In der zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1995 (NJW-RR 1996, 133 ) hat der BGH den 2.800 DM, aus denen die Eheleute zur Lebzeiten des dortigen Erblassers neben mietfreiem Wohnen ihren Lebensunterhalt bestritten haben, die nach dem Erbfall der Überlebenden verbleibenden Einkünfte von 2.100 DM zzgl.

  • LG Bochum, 15.02.2007 - 6 O 255/06

    Der Betreiber einer Autowaschanlage genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09
    Knapp 400 EUR erhielten die Eheleute zusätzlich aus der Vermietung der Wohnung (die früher für 800 DM vermietet war, ausweislich der beigezogenen Akte 6 O 255/06 LG Itzehoe Bl. 48).
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09
    Eine solche liegt auch nach der Rechtsprechung des BGH dann ausnahmsweise nicht vor, wenn sich die Zuwendung im Rahmen einer nach den konkreten Verhältnissen angemessenen Alterssicherung hält, zumal die Eheleute auch bei intakter Ehe Vorsorgeunterhalt für den Fall des Alters schulden (BGH NJW 1992, 564 bei juris Rn. 20; vgl. auch schon früher BGH NJW 1972, 580).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Dabei sind die Lebensverhältnisse der Eheleute vor dem Erbfall mit denen des überlebenden Bedachten nach dem Erbfall zu vergleichen und ist zu bedenken, dass sich die Kosten für die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards auch im Hinblick auf die Haushaltsführung nicht schlicht halbieren, wenn einer der Eheleute stirbt (OLG Schleswig ZEV 2010, 369).
  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13

    Pflichtteilsergänzung: Voraussetzung für das Vorliegen einer unbenannten

    Auch unter Berücksichtigung der Senatsentscheidung vom 16. Februar 2010 in ZEV 2010, 369 unterliege die Beklagte erkennbar irrigen Vorstellungen von mitarbeitenden Ehefrauen.

    Was die Zuwendung mit dem Zweck des Aufbaus einer angemessenen Altersvorsorge angeht, hat gerade der Senat (in ZEV 2010, 369 ff; Besprechung dieser Entscheidung etwa von Herrler in MittBayNot 2011, 150 ff) ausgeführt, dass eine solche Zuwendung selbst dann nicht ergänzungspflichtig ist, wenn sie unterhaltsrechtlich nicht geschuldet wird.

  • OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zuwendungen eines Ehegatten für eine angemessene

    Auch unter Hinzurechnung der Witwenrente des Erblassers waren ihre Einkünfte, insbesondere unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes, nicht ausreichend gewesen, die Kosten für einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter abzusichern (vgl. dazu auch OLG Schleswig, ZEV 2010, 369).
  • AG Ludwigsburg, 30.01.2012 - 8 XVII 58/12

    Betreuungsrecht: Anforderungen an die gerichtliche Genehmigung einer

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2011 kann diese Rechtsprechung nach Auffassung des Betreuungsgerichts nicht mehr aufrecht erhalten bleiben, zumal der Gesetzgeber keine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung schaffen wollte (Bt-Drucksache 11/4528, Seite 72, 0LG Celle, Beschluss vom 10.08.2005 - 17 W 37/05 -, Moll-Vogel, FamRB 2011, 250).
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