Rechtsprechung
   BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4265
BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,4265)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 1Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,4265)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 1Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,4265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung der Formulierung im Rahmen der Schlusserbeneinsetzung in dem gemeinschaftlichen Testament "bei gemeinsamen Tode"; Überprüfungsmöglichkeit des Gerichts der weiteren Beschwerde hinsichtlich des Ergebnisses der Auslegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2069, § 2269
    Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erbeinsetzung von Geschwistern und deren Abkömmlinge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 70
  • FamRZ 2000, 1186
  • FamRZ 2000, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Die Auslegungsregel des § 2069 BGB kann zwar nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Hat der Erblasser aber eine ihm nahestehende Person wie den Ehegatten oder einen nahen Verwandten, z.B. seine Geschwister eingesetzt, so liegt die Andeutung bereits in der Tatsache der Berufung dieser Person zum Erben (BayObLGZ 1986, 159/163 und BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Es ist daher nicht auszuschließen, daß die Eheleute bei ihren Überlegungen auch im Rahmen der testamentarischen Einsetzung von den Grundsätzen ausgegangen sind, die der Gesetzgeber der gesetzlichen Erbfolge zugrundelegt (Erbfolge nach Stämmen, § 1925 Abs. 3 , § 1924 Abs. 3 BGB ; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/643).

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Die Auslegungsregel des § 2069 BGB kann zwar nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und FamRZ 1997, 641/642).

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat; hilfsweise ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG FamRZ 1999, 1388/1390; OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).

  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Auch Äußerungen der Erblasserin über die von ihr gewünschte Erbfolge sind zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 1992, 73/74), soweit sie Rückschlüsse auf den Willen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung zulassen.
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat; hilfsweise ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG FamRZ 1999, 1388/1390; OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90

    Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, wie sie hier vorliegen, ist zusätzlich zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat (vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1995, 197/201).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat; hilfsweise ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG FamRZ 1999, 1388/1390; OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche Versterben der Ehegatten abzielen wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 / 390 mit ausführlicher Zusammenstellung; siehe auch KG ZEV 1997, 247 ).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Die Auslegungsregel des § 2069 BGB kann zwar nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und FamRZ 1997, 641/642).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat; hilfsweise ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG FamRZ 1999, 1388/1390; OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

  • KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95

    Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).
  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187).

    Dafür spricht auch, dass die Geschwister nicht namentlich genannt, sondern nach dem Wortlaut in ihrer verwandtschaftlichen Funktion berufen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1186/1187).

  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament, die mit den Worten "bei gemeinsamen Tode" beginnt, für in der Weise auslegungsfähig gehalten, dass sie selbst für den Fall des zeitlich um mehrere Jahre versetzten Versterbens getroffen sein kann, ohne dass, jedenfalls soweit ersichtlich, eine über diese Formulierung hinausgehende Andeutung des entsprechenden Willens im Testamentstext selbst enthalten war (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25.01.2001, 1 Z BR 181/99, FamRZ 2000, 1186).
  • KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts

    Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.; Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a; Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 1 W 39/03

    Testamentsauslegung: Auslegung einer Erbeinsetzung in einem als Nachtrag zu

    Außerdem muss - da es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt und daher nicht allein auf den Willen des Ehegatten abzustellen ist, um dessen Verfügung es geht - geprüft werden, ob ein nach dem Willen des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 70 m.w.N.).
  • KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21

    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung von Geschwistern

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
  • BayObLG, 15.11.2000 - 1Z BR 116/00

    Zur Frage, ob Abkömmlinge verstorbener Geschwister zu Erben berufen sind

    Da kein Wegfall der von der Erblasserin eingesetzten Erben nach Errichtung des Testaments vorliegt, hat das Landgericht im Wege der Auslegung rechtsfehlerfrei angenommen, dass hier kein Fall vorliegt, in dem in der Einsetzung von Angehörigen als Erben zugleich die Kundgabe des Willens der Erblasserin gesehen werden könnte, die Abkömmlinge der Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 1186/1187).
  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
    Nach der Auffassung des Bayerisches Oberstes Landesgerichts kann die Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament, die mit den Worten "bei gemeinsamen Tode" beginnt, dahin auszulegen sein, dass sie auch für den Fall des zeitlich um mehrere Jahre versetzten Versterbens der Ehegatten getroffen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 1Z BR 181/99 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht