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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00   

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https://dejure.org/2000,4093
OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsjahr; Ehe; Scheidung; Schwangerschaft; Ehebruch

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsvermutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren.

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Begriff der Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehescheidung - Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sofortige Scheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außereheliches Verhältnis zulässig - Schwangerschaft stellt unzumutbare Härte für Ehemann dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1389
  • FamRZ 2000, 1417
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05

    Härtefallscheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann

    Der Senat teilt die Auffassung, dass allein dieser Umstand für den Ehemann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen kann (vergleiche auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, Seite 1417).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2024 - 2 WF 26/24

    Die außereheliche Beziehung - und die Härtefallscheidung

    Zwar kann im Falle einer Schwangerschaft der ehebrecherischen Gattin die Berufung des Ehemannes auf einen Härtegrund zulässig sein, weil nur bei Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes eine vereinfachte Korrektur der Vaterschaft nach § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB möglich ist (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 13. April 2000, 20 WF 32/00).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02

    Möglichkeit der Ehescheidung bei noch nicht ein Jahr getrennt lebenden Ehegatten

    Aus diesem Grunde kann es dahinstehen, ob eine außereheliche Schwangerschaft stets deshalb als Härtegrund im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB anzuerkennen ist, weil durch die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes die für die Vaterschaft des Ehemannes sprechende Vermutung ausgeräumt werden kann, § 1599 Abs. 2 BGB (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1389), und ob durch die gleichzeitige Einreichung von PKH-Gesuch und Scheidungsantrag neben dem PKH-Verfahren auch bereits das Scheidungsverfahren als solches anhängig wird (vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 117, Rz. 7 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 251/99   

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https://dejure.org/2000,8711
OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 251/99 (https://dejure.org/2000,8711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2000 - 9 UF 251/99 (https://dejure.org/2000,8711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 9 UF 251/99 (https://dejure.org/2000,8711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zerrüttungsvermutung aus § 1566 Abs. 1 BGB; Kostentragung bei verfrühter Scheidungsantragstellung und Vollendung des Trennungsjahres erst im Laufe des Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Unwiderlegbare Vermutung der Ehezerrüttung - Kosten der Berufung bei verfrühtem Scheidungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1417 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 231/95

    Eintritt der Scheidungsvoraussetzungen während des Berufungsverfahrens; Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 251/99
    An dieser der h. M. zur alten Rechtslage entsprechenden Rechtsfolge (vgl. nur BGH, NJW 1997, 1007 = FamRZ 1997, 347 ) hat auch die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene gesetzliche Neufassung des § 623 ZPO , der auch weiterhin den Scheidungsverbund fortführt, nichts geändert (OLG Hamm, NJWE-FER 1999, 19 ).

    Daher sind analog § 97 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger auch dann die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, wenn er den Scheidungsantrag verfrüht gestellt und seine Berufung gegen die Abweisung eines Scheidungsantrages nur deswegen Erfolg hat, weil erst während der 2. Instanz das Trennungsjahr verstrichen ist (BGH, NJW 1997, 1007 = FamRZ 1997, 347, 348 m. w. N.; OLG Hamm, NJWE-FER 1999, 19 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 388, 389; Palandt-Brudermüller, aaO., § 1565 Rdn. 13; Staudinger-Rauscher, § 1565 Rdn. 97; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1565 BGB Rdn. 89).

  • OLG Nürnberg, 16.04.1996 - 11 UF 4188/95

    Kosten des Scheidungsverfahrens bei Scheidungsantrag vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 251/99
    Daher sind analog § 97 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger auch dann die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, wenn er den Scheidungsantrag verfrüht gestellt und seine Berufung gegen die Abweisung eines Scheidungsantrages nur deswegen Erfolg hat, weil erst während der 2. Instanz das Trennungsjahr verstrichen ist (BGH, NJW 1997, 1007 = FamRZ 1997, 347, 348 m. w. N.; OLG Hamm, NJWE-FER 1999, 19 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 388, 389; Palandt-Brudermüller, aaO., § 1565 Rdn. 13; Staudinger-Rauscher, § 1565 Rdn. 97; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1565 BGB Rdn. 89).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 UF 166/00

    Zur Frage der unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

    Es bedarf daher insoweit keiner Feststellung mehr, ob die Voraussetzungen für eine Härtescheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB vorliegen (Senat FamRZ 2000, 1417; OLG Hamm FamRZ 2000, 498; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 13 zu § 1565; MünchKomm-Wolf, BGB, 3. Aufl., Rz. 117 zu § 1565; Johannsen/Henrich, Scheidung, Trennung, Folgen, 3. Aufl., Rz. 87 zu § 1565; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Aufl., Rz. 106 zu § 1566).

    Zwar wären der Partei, die einen verfrühten Scheidungsantrag gestellt hat und die nur deshalb in der zweiten Instanz obsiegt, weil zwischenzeitlich das Trennungsjahr abgelaufen ist analog § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen (BGH NJW 1997, 1007 = FamRZ 1997, 347, 348 m. w. N.; Senat in FamRZ 2000, 1417; OLG Hamm NJWE-FER 1999, 19; OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 388, 389; Palandt-Brudermüller a.a.O., § 1565 Rn. 13; Staudinger/Rauscher, a.a.O., Rz. 97 zu § 1565).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.09.1999 - 4 WF 80/99   

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https://dejure.org/1999,9261
OLG Bremen, 30.09.1999 - 4 WF 80/99 (https://dejure.org/1999,9261)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.09.1999 - 4 WF 80/99 (https://dejure.org/1999,9261)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. September 1999 - 4 WF 80/99 (https://dejure.org/1999,9261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1565 Abs. 2 § 1567 Abs. 1
    Sachvortrag zum Getrenntleben der Ehegatten in gemeinsamer Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 3
  • FamRZ 2000, 1417
 
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Wird zitiert von ...

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