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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.03.1999 - 8 UF 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8568
OLG Naumburg, 15.03.1999 - 8 UF 51/99 (https://dejure.org/1999,8568)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.1999 - 8 UF 51/99 (https://dejure.org/1999,8568)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 1999 - 8 UF 51/99 (https://dejure.org/1999,8568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels wegen Zustellung der Klageschrift an einen noch nicht als Prozessbevollmächtigten beauftragten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 176
    Bestimmung der Ehezeit - Zustellungsmangel hinsichtlich des Scheidungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.1999 - 8 UF 51/99
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidung des BGH vom 21.12.1983 (in FamRZ 1984, 368 = NJW 84, 926 = MDR 84, 562).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Allerdings sind in der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur teilweise Zweifel geäußert worden, ob die Benennung eines Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei im Rubrum der Klageschrift allein ausreicht, um von einer Bestellung zum Prozessbevollmächtigten für den Rechtszug gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgehen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, aaO; BayVerfGH, aaO; OLG Hamburg, MDR 1991, 259; OLG Naumburg FamRZ 2000, 166; Stein/Jonas/Roth, aaO Rn. 9 und 11; Musielak/Wolst, aaO; vgl. auch OLG Zweibrücken, aaO).
  • OLG Naumburg, 21.03.2002 - 8 UF 180/01

    Zur Verjährung von Ansprüchen, die nach §§ 39 f FGB/DDR nach dem 2. 10. 1990

    Die Zustellung ist daher unwirksam (Senat, Beschl. v. 15.03.99 - 8 UF 51/99 - ferner Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 176 Rdn. 5 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.04.1999 - 12 UF 826/99   

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https://dejure.org/1999,12089
OLG München, 08.04.1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses ohne Sachprüfung wegen Unzulässigkeit des angewandten FGG-Verfahrens; Begriff der Folgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 9 UF 29/02

    Entscheidung über Sorgerecht im Scheidungsverbund; Zuweisung der elterlichen

    Werden aber Anträge zum Sorgerecht während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens gestellt, so werden sie gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von selbst zur Folgesache und zwar auch dann, wenn sie nicht nur für den Fall der Scheidung gestellt sind; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1291, 1292; vgl. ferner: OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 778; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 166; OLG Hamburg FamRZ 2001, 1583 f.; OLG München, FamRZ 2000, 166, 167; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002 § 623 Rn. 23 b; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998, Rn. 8 zu § 323 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2000 - 9 UF 380/99

    Sorgerechtsanträge während anhängiger Scheidungsklage - Folgesachen

    Werden aber Anträge zum Sorgerecht während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens gestellt, so werden sie gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von selbst zur Folgesache und zwar auch dann, wenn sie nicht nur für den Fall der Scheidung gestellt sind (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., Rdn. 23 b zu § 623; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998, Rdn. 8 zu § 323 ZPO , OLG München, FamRZ 2000, 166, 167).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9991
BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99 (https://dejure.org/1999,9991)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 4Z AR 8/99 (https://dejure.org/1999,9991)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 4Z AR 8/99 (https://dejure.org/1999,9991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Familiengericht im Sorgerechtsstreit getrenntlebender Eltern

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Fortzug eines Elternteils in einen anderen Gerichtsbezirk

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Viechtach - 1 F 0116
  • AG Wetzlar - 6 F 290/99
  • BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99
    Damit haben die Kinder bis zu der nunmehr beantragten Entscheidung gemäß § 1671 BGB einen doppelten Wohnsitz (BGHZ 48, 234; NJW 1984, 971; NJW 1995, 1224 ).
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83

    Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99
    Damit haben die Kinder bis zu der nunmehr beantragten Entscheidung gemäß § 1671 BGB einen doppelten Wohnsitz (BGHZ 48, 234; NJW 1984, 971; NJW 1995, 1224 ).
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