Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.08.1999 - 5 UF 106/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
- AG Unna, 09.02.1999 - 12 F 256/96
- OLG Hamm, 13.08.1999 - 5 UF 106/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 501
Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.07.1999 - 10 UF 185/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 501
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der …
Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501). - AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09
Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung …
Im übrigen macht auch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern die gemeinsame Sorge deshalb nicht unpraktikabel, weil durch § 1687 BGB sichergestellt ist, dass der betreuende Elternteil in den Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheidungsbefugt und keine umständliche Abstimmung mit dem anderen Elternteil erforderlich ist (OLG Dresden FamRZ 2000, 501). - AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04 Im übrigen macht auch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern die gemeinsame Sorge deshalb nicht unpraktikabel, weil durch § 1687 BGB sichergestellt ist, daß der betreuende Elternteil in den Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheidungsbefugt und keine umständliche Abstimmung mit dem anderen Elternteil erforderlich ist ( OLG Dresden FamRZ 2000, 501 [OLG Dresden 07.07.1999 - 10 UF 185/99] ).