Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9156
BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99 (https://dejure.org/2000,9156)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 1Z BR 189/99 (https://dejure.org/2000,9156)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 1Z BR 189/99 (https://dejure.org/2000,9156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BayObLG FamRZ 1986, 392/393; 1995, 251/252; vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2270 Rn. 5).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    aa) Nach dem Tod der Erblasserin stand dem Beteiligten zu 1 als dem längerlebenden Ehegatten in entsprechender Anwendung der Bestimmungen Über den Erbvertrag (§ 2281 f. BGB ) das Recht zu, seine ihn bindenden wechselbezüglichen letztwilligen Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament vom 6.12.1984 unter den Voraussetzungen des § 2079 BGB anzufechten (BGHZ 37, 331/333; Palandt/Edenhofer 2271 Rn. 27), da er erneut geheiratet hatte und damit durch die Verfügungen ein nachträglich entstandener Pflichtteilsberechtigter übergangen war (§ 2079 Satz 1 BGB ; BGH FamRZ 1970, 79/80).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Ein solcher Verzicht ist zulässig (BGH NJW 1983, 2247; Palandt/Edenhofer § 2281 Rn. 2; Dittmann/Reimann/Bengel § 2281 Rn. 24, 50).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BayObLG FamRZ 1986, 392/393; 1995, 251/252; vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2270 Rn. 5).
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    aa) Nach dem Tod der Erblasserin stand dem Beteiligten zu 1 als dem längerlebenden Ehegatten in entsprechender Anwendung der Bestimmungen Über den Erbvertrag (§ 2281 f. BGB ) das Recht zu, seine ihn bindenden wechselbezüglichen letztwilligen Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament vom 6.12.1984 unter den Voraussetzungen des § 2079 BGB anzufechten (BGHZ 37, 331/333; Palandt/Edenhofer 2271 Rn. 27), da er erneut geheiratet hatte und damit durch die Verfügungen ein nachträglich entstandener Pflichtteilsberechtigter übergangen war (§ 2079 Satz 1 BGB ; BGH FamRZ 1970, 79/80).
  • OLG Hamm, 04.02.1972 - 15 W 18/72
    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Im Hinblick darauf kann offenbleiben, ob bei der Ermittlung des hypothetischen Willens des ein gemeinschaftliches Testament anfechtenden Erblassers der mutmaßliche Wille der mittestierenden Ehefrau zu berücksichtigen ist (so OLG Hamm NJW 1972, 1088/1089; Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 27; ablehnend Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2079 Rn. 10; MünchKomm/Leipold 3. Aufl. § 2079 Rn. 16; Dittmann/ Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 3. Aufl. § 2271 Rn. 83 a.E.).
  • BayObLG, 22.03.1968 - BReg. 1b Z 11/68
    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Da der Beteiligte zu 1 geltend macht, in Hinblick auf die Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments vom 6.12.1982 nicht mehr Alleinerbe zu sein, ist er beschwerdeberechtigt (§ 20 FGG ; vgl. BayObLGZ 1968, 68/71 f.).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 1Z BR 189/99
    Ob dies der Fall ist, obliegt der Würdigung der Tatsacheninstanzen; die Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung dürfen gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO nur darauf Überprüft werden, ob der Tatsachenstoff ausreichend erforscht ist (§ 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt sind und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde und die Beweisanforderungen zutreffend angesetzt wurden (BayObLGZ 1989, 116/119; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht