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Rechtsprechung
   AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00   

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https://dejure.org/2001,20623
AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00 (https://dejure.org/2001,20623)
AG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2001 - 22 C 132/00 (https://dejure.org/2001,20623)
AG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 22 C 132/00 (https://dejure.org/2001,20623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substantiierung eines Anspruchs auf Auszahlung einer Steuerrückerstattung; Veranlagung geschiedener und bis dahin gemeinsam veranlagter Ehegatten zur Einkommenssteuer nach der Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1014
  • FamRZ 2001, 1071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 82/77

    Keine Minderung des Pflichtteils durch den Voraus bei testamentarischer Erbfolge

    Auszug aus AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
    Da die Eheleute hinsichtlich des jeweiligen Vermögens selbstständig sind, sind sie es auch hinsichtlich ihrer Schulden, so dass jeder Ehegatte im Innenverhältnis nur für seine Verbindlichkeiten aufzukommen hat (BGHZ 73 S. 29, 38).

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Auffassung an, dass die Aufteilung der gesamten tatsächlichen Steuerschuld des Veranlagungszeitraums - entsprechend § 270 AO - nach dem fiktiv zu errechnenden Anteil jedes Ehegatten an der Gesamtsteuerschuld nach der Grundtabelle zu erfolgen hat (vgl. OLG Köln FamRZ 1995 S. 55, 56; OLG Hamm FamRZ 1998 S. 1166, 1167 - offen gelassen, ob allein die Höhe der jeweiligen Einkommen als Maßstab heranzuziehen sind, in BGHZ 73 S. 29, 38).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1992 - 10 U 6/92

    Familienrecht; Verteilung der Steuererstattung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
    Diese Probleme vermeidet die Auffassung, nach der der Ausgleich beschränkt auf den Erstattungsbetrages entsprechend § 37 Abs. 2 AO nach den Steuerbeträgen, die von den Ehegatten im Veranlagungszeitraum jeweils tatsächlich gezahlt worden sind, vorgenommen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, 10. ZivilS, NJW-RR 1992 S. 1476; wohl auch: OLG Karlsruhe NJW-RR 1991 S. 200, 201).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.1990 - 5 UF 58/90
    Auszug aus AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
    Die teilweise vertretene Auffassung, dass der so ermittelte Ausgleichsmaßstab auf den Erstattungsbetrag zu beschränken ist (OLG Düsseldorf, 5. FamS, FamRZ 1991 S. 194, 195; LG Bochum FamRZ 1987 S. 828, 829) berücksichtigt nicht hinreichend die bereits während des Veranlagungszeitraums durch Vorauszahlung oder Abzug erbrachten jeweiligen Leistungen der Ehegatten (vgl. Liebelt NJW 1993 S. 1741, 1742).
  • OLG Köln, 27.04.1994 - 26 UF 183/93

    Steuererstattungsbeträge; Aufteilung; Erstattungsberechtigung; Bezahlte und

    Auszug aus AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Auffassung an, dass die Aufteilung der gesamten tatsächlichen Steuerschuld des Veranlagungszeitraums - entsprechend § 270 AO - nach dem fiktiv zu errechnenden Anteil jedes Ehegatten an der Gesamtsteuerschuld nach der Grundtabelle zu erfolgen hat (vgl. OLG Köln FamRZ 1995 S. 55, 56; OLG Hamm FamRZ 1998 S. 1166, 1167 - offen gelassen, ob allein die Höhe der jeweiligen Einkommen als Maßstab heranzuziehen sind, in BGHZ 73 S. 29, 38).
  • LG Bochum, 22.01.1987 - 8 O 168/86
    Auszug aus AG Bremen, 08.01.2001 - 22 C 132/00
    Die teilweise vertretene Auffassung, dass der so ermittelte Ausgleichsmaßstab auf den Erstattungsbetrag zu beschränken ist (OLG Düsseldorf, 5. FamS, FamRZ 1991 S. 194, 195; LG Bochum FamRZ 1987 S. 828, 829) berücksichtigt nicht hinreichend die bereits während des Veranlagungszeitraums durch Vorauszahlung oder Abzug erbrachten jeweiligen Leistungen der Ehegatten (vgl. Liebelt NJW 1993 S. 1741, 1742).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.05.2000 - 3 W 2/00   

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OLG Celle, 23.05.2000 - 3 W 2/00 (https://dejure.org/2000,22967)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.05.2000 - 3 W 2/00 (https://dejure.org/2000,22967)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 3 W 2/00 (https://dejure.org/2000,22967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 90/05

    Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld;

    Im Hinblick darauf kann in der Berücksichtigung der vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt (ebenso Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 333; Schulz FPR 2006, 472, 474; Scholz/Stein/Uecker aaO Teil C Rdn. 51; anderer Ansicht: OLG Celle FamRZ 2001, 1071; Landgericht Oldenburg FamRZ 2003, 1191; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1240 ff., das die Frage, ob die Berücksichtigung des Wohnvorteils eines im Miteigentum stehenden Hauses bei der Berechnung des Kindesunterhalts dem Verlangen des ausgezogenen Ehegatten auf Nutzungsvergütung entgegensteht, verneint).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten nach der Trennung

    Streitig ist, ob dies auch bei der ­ hier allein in Rede stehenden ­ Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür ­ jeweils ohne Begründung ­ LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323; dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10]; Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (Wever a. a. O.).
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