Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00   

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https://dejure.org/2000,4922
OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 2 W 8/00 (https://dejure.org/2000,4922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfung; Vergütungsforderung; Abwesenheitspfleger; Tätigkeitsbericht

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1915

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1836 - 1836 e § 1915
    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 446/99
  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Es hat den Beteiligten zu 1. wegen dessen Stellung als Rechtsanwalt ausgewählt, weil das Amt eine solche Ausbildung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad erforderte (BayObLG NJW-RR 1999, 517).

    Daß der Beteiligte zu 1. möglicherweise nur eine Pflegschaft verwaltete, steht dem nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, 462).Vor allem hat das Amtsgericht, was als zulässige (Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 4) nachträgliche Feststellung anzusehen ist, die Vergütung in seinem Beschluß vom 2.08.1999 nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet.

  • OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93

    Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Allerdings ist zweifelhaft, ob die Senatsentscheidung vom 1.08.1994 (FamRZ 1995, 46; vgl. auch Senat vom 12.06.1996 - 2 W 122/95), welche als Ausgangspunkt bei der Errechnung des Stundensatzes annimmt, ein Zivilprozeßanwalt aus einer mittelgroßen reinen Zivilprozeßpraxis müsse je Leistungsstunde 300 DM einnehmen, wenn er wirtschaftlich den Status eines Richters am Landgericht einnehmen wolle, für einen zum Berufsvormund (-betreuer, - pfleger) bestellten Rechtsanwalt nach der den Beteiligten bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (XII ZB 217/99) auf der Grundlage des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 noch generell aufrechterhalten werden kann.
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Allerdings ist zweifelhaft, ob die Senatsentscheidung vom 1.08.1994 (FamRZ 1995, 46; vgl. auch Senat vom 12.06.1996 - 2 W 122/95), welche als Ausgangspunkt bei der Errechnung des Stundensatzes annimmt, ein Zivilprozeßanwalt aus einer mittelgroßen reinen Zivilprozeßpraxis müsse je Leistungsstunde 300 DM einnehmen, wenn er wirtschaftlich den Status eines Richters am Landgericht einnehmen wolle, für einen zum Berufsvormund (-betreuer, - pfleger) bestellten Rechtsanwalt nach der den Beteiligten bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (XII ZB 217/99) auf der Grundlage des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 noch generell aufrechterhalten werden kann.
  • OLG Schleswig, 12.06.1996 - 2 W 122/95

    Stundensatz für anwaltlichen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Allerdings ist zweifelhaft, ob die Senatsentscheidung vom 1.08.1994 (FamRZ 1995, 46; vgl. auch Senat vom 12.06.1996 - 2 W 122/95), welche als Ausgangspunkt bei der Errechnung des Stundensatzes annimmt, ein Zivilprozeßanwalt aus einer mittelgroßen reinen Zivilprozeßpraxis müsse je Leistungsstunde 300 DM einnehmen, wenn er wirtschaftlich den Status eines Richters am Landgericht einnehmen wolle, für einen zum Berufsvormund (-betreuer, - pfleger) bestellten Rechtsanwalt nach der den Beteiligten bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (XII ZB 217/99) auf der Grundlage des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 noch generell aufrechterhalten werden kann.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Der Bundesgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729,730 f.; BVerfGE 101, 331,357 ff.) der Auffassung, daß die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM bereits dem Erfordernis genügen, berufsmäßig tätigen Vormündern seien auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Desgleichen entsprechen die Ausführungen des Landgerichts zur Nichtberücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen - hier mangelhafter Ausführung der Verwaltung - der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. SchlHA 2000, 162; ferner OLG Zweibrücken RPfl 1992, 54; BayObLG NJW 1988, 1919; BtPrax 1999, 196).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
    Desgleichen entsprechen die Ausführungen des Landgerichts zur Nichtberücksichtigung materiellrechtlicher Einwendungen - hier mangelhafter Ausführung der Verwaltung - der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. SchlHA 2000, 162; ferner OLG Zweibrücken RPfl 1992, 54; BayObLG NJW 1988, 1919; BtPrax 1999, 196).
  • BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers

  • OLG Zweibrücken, 03.12.1991 - 3 W 68/91

    Billigkeitsentscheidung; Vergütung; Betreuer; Vormundschaftsgericht;

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Eines förmlichen Beschlusses, der lediglich klarstellende Wirkung hätte, bedurfte es daher insoweit nicht (vgl. BGH NJW 2000, 3709, 3711; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142./01 - OLG Schleswig FamRZ 2001, 1480, 1481).

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.01.2001 - 14 WF 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14734
OLG Naumburg, 22.01.2001 - 14 WF 180/00 (https://dejure.org/2001,14734)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.01.2001 - 14 WF 180/00 (https://dejure.org/2001,14734)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 14 WF 180/00 (https://dejure.org/2001,14734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten einer Stufenklage auf Auskunft über Einkünfte und auf Unterhaltszahlung; Auskunftspflicht zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung; Bedarf von Auszubildenden gemäß der Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Naumburg; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1605 Abs. 1 § 1610
    Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 1605 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1480 (LSe)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Auf den Bedarf der Beklagten ist nach § 1606 Abs. 1 BGB die Halbwaisenrente in Höhe von insgesamt monatlich 195 EUR anzurechnen (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1480; BGH NJW 1981, 168; Wendl/Haußleitner aaO. § 1 Rn 340).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00   

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https://dejure.org/2001,5856
OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00 (https://dejure.org/2001,5856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2001 - 15 W 253/00 (https://dejure.org/2001,5856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 15 W 253/00 (https://dejure.org/2001,5856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 15 W 307/97

    Einstufung des Vornamens "Gerrit" als reiner Jungenname oder als

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00
    Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (vgl. Senat, StAZ 1998, 322, 323; StAZ 1996, 208, 209; NJW-RR 1994, 580).

    Insoweit hat sich die Ausübung des Sorgerechts nach den Belangen der Gemeinschaft zu richten, die fordern, dass die Vornamensgebung entsprechend der Sitte und der rechtlichen Ordnung erfolgt (vgl. Senat, StAZ 1998, 322, 323).

  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 57/93
    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00
    Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (vgl. Senat, StAZ 1998, 322, 323; StAZ 1996, 208, 209; NJW-RR 1994, 580).
  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00
    Diese Grenzen werden unter anderem dann nicht eingehalten, wenn bei der Namensgebung der natürlichen Ordnung der Geschlechter nicht Rechnung getragen wird und wenn Jungen (Mädchen) Vornamen beigelegt werden, die im allgemeinen Bewusstsein als Vornamen des weiblichen (männlichen) Geschlechts lebendig sind (vgl. BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238).
  • OLG Frankfurt, 27.01.1995 - 20 W 411/93

    Anforderungen an die Namensgebung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00
    Keiner Entscheidung bedarf es hier, ob bei Verwendung ausländischer Vornamen, wenn diese im Gegensatz zu ihrem Sprachgebrauch im Ausland nach inländischem Sprachempfinden das Geschlecht des Namensträgers nicht ohne weiteres erkennen lassen, etwa verbleibende Unklarheiten über das Geschlecht des Namensträgers hinzunehmen sind, wenn der sprachliche Klang des ausländischen Vornamens dem Familiennamen angepasst ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 773, 774).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02

    Namensrecht: Zulässige Erteilung eines im Inland geschlechtsneutralen, im Ausland

    Weitere abweichende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte betreffen ebenfalls andere Sachverhalte (zB OLG Karlsruhe StAZ 1989, 283, 285 -- "Eike" -- als nicht geschlechtsspezifischer deutscher Name; OLG Frankfurt StAZ 1989, 146 -- "Raven" als Vorname für ein Kind deutscher Staatsangehöriger; OLG Hamm StAZ 2001, 330 -- "Tjorven" als männlicher Vorname für ein Kind deutscher Eltern und ebenso für den Vornamen "Gerrit", StAZ 1989, 322).
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Rechtsprechung
   AG Betzdorf, 16.02.2001 - 6 XVII 78/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18109
AG Betzdorf, 16.02.2001 - 6 XVII 78/00 (https://dejure.org/2001,18109)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 16.02.2001 - 6 XVII 78/00 (https://dejure.org/2001,18109)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 6 XVII 78/00 (https://dejure.org/2001,18109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 07.09.2000 - 8 T 859/00   

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https://dejure.org/2000,25292
LG Braunschweig, 07.09.2000 - 8 T 859/00 (https://dejure.org/2000,25292)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2000 - 8 T 859/00 (https://dejure.org/2000,25292)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2000 - 8 T 859/00 (https://dejure.org/2000,25292)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile: Welche Vornamen Eltern ihrem Nachwuchs geben dürfen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1480 (Ls.)
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