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   OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99   

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https://dejure.org/2000,7409
OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99 (https://dejure.org/2000,7409)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2000 - 3 U 1295/99 (https://dejure.org/2000,7409)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2000 - 3 U 1295/99 (https://dejure.org/2000,7409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzungsentschädigung für Wohnrecht des ausgezogenen Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung des gemeinsamen Hauses gegen den anderen Ehegatten; Dingliches, auf Lebenszeit bestehendes Wohnrecht mit umfassendem Mitbenutzungsrecht am gesamten Anwesen; Beteiligung des ...

  • gaius.legal

    Nutzungsentschädigung für Wohnrecht des ausgezogenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3791
  • NZM 2001, 1095
  • FamRZ 2001, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99
    Bei einem solchen Scheitern der Gemeinschaft kann der ausziehende Teilhaber von dem bleibenden Teilhaber gem. § 745 II BGB eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, die in der Regel auf Entschädigung der entgangenen Nutzungsmöglichkeit gerichtet sein wird; dabei kann unmittelbar auf Zahlung dieses Entgelts geklagt werden (vgl. z.B. BGH, NJW 1982, 1753f.).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99
    Denn dann besteht im Allgemeinen kein Grund mehr für einen Ehegatten, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1983, 1845 [1846 Sp. 2 vorl. Abs.]; NJW-RR 1993, 386 [387]).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2000 - 3 U 1295/99
    Denn dann besteht im Allgemeinen kein Grund mehr für einen Ehegatten, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1983, 1845 [1846 Sp. 2 vorl. Abs.]; NJW-RR 1993, 386 [387]).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 113/22

    Bezeichnung eines auf Lebzeiten eingeräumten Rechts zur Benutzung eines Gebäudes

    Ein Wohnnutzungsrecht gemäß § 1090 BGB ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus der in der Grundbucheintragung in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Eigentümer zur Mitbenutzung berechtigt sein soll (vgl. etwa OLG Stuttgart, BWNotZ 1990, 163; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791, 3792).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09

    Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei

    bb) Diese Grundsätze finden nach Auffassung des Senats auch Anwendung, wenn dem weichenden Ehegatten lediglich ein dingliches Mitbenutzungsrecht an der Ehewohnung eingeräumt ist (so auch OLG Koblenz FamRZ 2001, 225; OLG Naumburg Urteil vom 13. November 2007 - 3 U 10/07 - n.v.; Wever aaO Rdn. 114).

    Zu Recht weist das Oberlandesgericht Koblenz darauf hin, dass die fragliche Konstellation nach Lebenshintergrund und Interessenkollision mit dem Fall der Miteigentümerschaft vergleichbar sei (OLG Koblenz FamRZ 2001, 225).

  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Ein die Benutzung durch den Eigentümer ausschließendes Recht, das zum Wohnen, wenn auch mit gewissen - beruflichen oder gewerblichen - Nebenzwecken (vgl. Staudinger/Jörg Mayer § 1093 Rn. 30), befugt, kann in sachenrechtlich zulässiger Form nur als Wohnungsrecht begründet werden (RG HRR 29 Nr. 906; OLG Koblenz NJW 2000, 3791/3792).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch auf Grund der Eintragung eines

    Eine ohne Ausschluss des Mitbenutzungsrechts des Eigentümers im Grundbuch für dessen Ehegatten eingetragenes Wohnrecht sei lediglich als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Sinn des § 1090 BGB aufzufassen (OLG Koblenz FamRZ 2001, 225).

    Deshalb folgt der Senat der Auffassung des OLG Koblenz (FamRZ 2001, 225), dass bei der hier gegebenen Fallgestaltung der Bestellung eines Wohnrechts durch Eheleute betreffend die gemeinsame Ehewohnung von einem Wohnrecht nach den §§ 1090-1092 BGB auszugehen ist.

  • OLG Zweibrücken, 18.04.2013 - 6 UF 139/12

    Nutzungsentschädigung des bei Scheitern der Ehe aus der Ehewohnung ausgezogenen

    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 1361 b BGB nicht nur bei gemeinsamem Miteigentum, sondern hier auch bei gemeinsamem dinglichen Wohnrecht (so auch für den Fall der Scheidung: OLG Koblenz FamRZ 2001, 225, bestätigt von BGH FamRZ 2010, 1630).
  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden

    Insbesondere wenn Ehegatten sich voneinander trennen, kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung einer ihnen gemeinschaftliche gehörenden und bisher gemeinschaftlich genutzten Ehewohnung verlangt werden (BGH NJW 1983, 1845 [1847]; NJW-RR 1993, 386 [387]; OLG Celle, NJW 2000, 1425; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009; MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 35).

    Die begehrte Neuregelung kann statt auf die Abgabe einer Willenserklärung auch unmittelbar auf einen Zahlungsanspruch gerichtet sein, soweit die zu beanspruchende Regelung in regelmäßigen Zahlungen besteht (BGH NJW 1998, 372 [373]; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009; MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 36).

  • VG Düsseldorf, 28.03.2008 - 21 K 2301/07

    Ansprüche aus einer privatvertraglichen von Familienmitgliedern übernommenen

    vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 8. März 2000 - 3 U 1295/99 -, NJW 2000, 3791.
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