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   LG Flensburg, 18.02.2000 - 5 T 187/99   

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https://dejure.org/2000,19823
LG Flensburg, 18.02.2000 - 5 T 187/99 (https://dejure.org/2000,19823)
LG Flensburg, Entscheidung vom 18.02.2000 - 5 T 187/99 (https://dejure.org/2000,19823)
LG Flensburg, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 5 T 187/99 (https://dejure.org/2000,19823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Vormundschaft für Kinder auf das Jugendamt; Anfechtung der Ehelickeit eines Kindes; Pflegeeltern als Vormund für Kinder; Vorrang der Einzelvormundschaft gegenüber Vormundschaft des Jugendamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    In der landgerichtlichen Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Auswahl des Vormunds vielfach ohne weiteres angenommen worden (ohne Begründung LG Dortmund, FamRZ 2010, 1170; LG Heilbronn FamRZ 2004, 134, 135; LG Flensburg, Beschluss vom 18.02.2000 - 5 T 187/99 - Juris Rn. 27), entweder gestützt auf § 57 Abs. 1 Nr. 1 FGG a.F. (vgl. etwa LG Wiesbaden, Beschluss vom 03.09.2008 - 4 T 663/07 - Juris Rn. 18; LG Hannover FamRZ 2007, 1909, 1910), obwohl diese Vorschrift gem. § 64 Abs. 3 S. 4 FGG a.F. auf Pflegeeltern nicht anwendbar und im Übrigen auch inhaltlich nicht einschlägig war (vgl. dazu Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 57 FGG Rn. 8), oder es wird auf die Antragsbefugnis gem. § 1887 Abs. 2 S. 2 BGB verwiesen (LG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 2-9 T 486/07 - Juris Rn. 10; in diese Richtung auch Schneider/Faber, FuR 2012, 580, 583).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
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