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   OLG Bremen, 15.12.2000 - 4 UF 99/2000   

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https://dejure.org/2000,10147
OLG Bremen, 15.12.2000 - 4 UF 99/2000 (https://dejure.org/2000,10147)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.12.2000 - 4 UF 99/2000 (https://dejure.org/2000,10147)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 4 UF 99/2000 (https://dejure.org/2000,10147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Namensänderung (Einbenennung); Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindswohl; Fortbestand des namensrechtlichen Bandes als schützenswertes Interesse bei Freigabe des Kindes zur Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 4
    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 858
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Diese Auffassung ist mit der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eigens geänderten Wortwahl und damit bewußt vorgenommenen Verschärfung der Eingriffsvoraussetzungen sowie mit der Absicht des Reformgesetzgebers, den Schutz der namensrechtlichen Bindung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil stärker als bisher auszugestalten (vgl. OLG Bremen FamRZ 2001, 858, 859; Willutzki KindPrax 2000, 76, 77), nicht zu vereinbaren.
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    Insoweit kommen als Fallgestaltungen in Betracht, - dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Integration des Kindes in die neue Familie des anderen Elternteils durch ständige Bemerkungen über einen künftigen Wechsel des Kindes zu ihm erschwert und das Kind damit erheblich verunsichert und deshalb einen Kontakt zu ihm ablehnt (OLG Nürnberg StAZ 1999, 240 f; OLG Bremen FamRZ 2001, 858 f) oder.
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08

    Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen - vom erkennenden Senat geteilten - Rechtsprechung (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1999, 734; 2006, 1872 (LS.); OLG Hamm FamRZ 1999, 1380; 2008, 2148; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; OLG Bremen FamRZ 2001, 858; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Rostock MDR 2007, 592; KGR 2001, 258; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1058; erkennender Senat, JAmt 2003, 194, und Beschluss vom 22. Dezember 2008, Az. 9 UF 123/08), die der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt hat (FamRZ 2002, 94 und 1331; 2005, 889), ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit dem die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen (leiblichen) Elternteils darstellt und damit dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (BT-Drucks. 13/8511, S. 73 f.).
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