Weitere Entscheidung unten: AG Dillingen/Donau, 11.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99   

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OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,5525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,5525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,5525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehegattenunterhalt; Realsplitting; Ersatz der Nachteile; Vorlage eines Steuerbescheides; Wirtschaftlichkeit

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Ehegattenunterhalt; Realsplitting; Ersatz der Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 162/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99
    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO, der es ausreichen läßt, daß die beklagte Partei die Forderung sofort anerkennt, ohne sie auch sofort zu erfüllen, sind die Kosten daher hier der Klägerin aufzuerlegen (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1234).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Unterhaltsberechtigte als Ausfluß des zwischen geschiedenen Ehegatten bestehenden gesetzlichen Unterhaltsverhältnisses unter Billigkeitsgesichtspunkten einen Anspruch auf Ersatz der Nachteile aus dem Realsplitting hat, da ihm nur dann die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting zumutbar ist (BGH FamRZ 1983, 576, 577).
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14

    Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei begrenztem Realsplitting

    Dabei ist das berechtigte Interesse des Ausgleichspflichtigen zu berücksichtigen, die Angaben der Antragstellerin zu überprüfen und danach die Forderung ganz oder teilweise - soweit sie begründet ist - zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.1998 - 5 UF 162/98, NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99, BeckRS 1999, 30083067).

    Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile daher erst dann verlangen, wenn er den entsprechenden Steuerbescheid vorgelegt hat (OLG Düsseldorf, a.a.O., NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, a.a.O., BeckRS 1999, 30083067; Linderer, in: Heiß/Born, a.a.O., 43. Kap., Rn. 19; Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 1361 BGB, Rn. 149).

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00

    nachehelicher Unterhalt, Erbschaft, Pflichtteilsverwertung, Übertragung eines

    Hierzu wäre sie jedoch verpflichtet gewesen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen), zumal sich ihr Einkommen seit Abschluß des letzten Unterhaltsvergleichs im Jahre 1994 und seit der privatschriftlichen Erklärung des Klägers hinsichtlich des Realsplittings vom 22.1.1995 (II, 243) erheblich erhöht hat.
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Rechtsprechung
   AG Dillingen/Donau, 11.05.2000 - 2 C 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33751
AG Dillingen/Donau, 11.05.2000 - 2 C 29/00 (https://dejure.org/2000,33751)
AG Dillingen/Donau, Entscheidung vom 11.05.2000 - 2 C 29/00 (https://dejure.org/2000,33751)
AG Dillingen/Donau, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 2 C 29/00 (https://dejure.org/2000,33751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Güterstand einer Zugewinngemeinschaft; Verpflichtung des Ehegatten zur Zustimmung der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer; Ausgleichsanspruch wegen unterschiedlichen Steuerklassen erst nach der Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 99
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