Weitere Entscheidung unten: KG, 24.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12036
OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,12036)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2002 - 10 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,12036)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 10 UF 122/01 (https://dejure.org/2002,12036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1030
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH führt ein Anerkenntnis des Auskunftsanspruchs nicht dazu, dass auch die Verjährungsfrist für den Zahlungsanspruch unterbrochen wird, wenn nicht zugleich im Anerkenntnis zum Ausdruck kommt, dass sich der Gegner auch gegenüber dem Zahlungsanspruch als verpflichtet ansieht (BGH FamRZ 1999, 571 (574)).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
    Die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters ist zwar für den Verjährungsbeginn nach § 1378 Abs. 4 S. 1 BGB regelmäßig unerheblich, weil die Bestimmung des § 166 Abs. 1 BGB nicht für die Kenntniserlangung nach § 1378 Abs. 4 S. 1 BGB anwendbar ist, es sei denn, die Partei hat ihren rechtsgeschäftlichen Vertreter gerade zur Durchsetzung desjenigen Anspruchs, um dessen Verjährung es konkret geht, beauftragt und ihm die insoweit erforderliche Kenntnisnahme rechtserheblicher Tatsachen übertragen (BGH FamRZ 1997, 806 ).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
    Dann könne regelmäßig auf die Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes geschlossen werden (BGHZ 100, 203 ff.).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
    Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift ist das Unvermögen zur Aufbringung von Prozesskosten, wenn die Partei dem auch bei äußerster Sorgfalt mit zumutbaren Mitteln nicht abhelfen kann (BGH FamRZ 1991, 545 ff.).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
    Kennenkönnen oder Kennenmüssen reicht nicht aus (BGH FamRZ 1997, 804 ).
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Rechtsprechung
   KG, 24.07.2001 - 1 W 9102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5296
KG, 24.07.2001 - 1 W 9102/00 (https://dejure.org/2001,5296)
KG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 1 W 9102/00 (https://dejure.org/2001,5296)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 1 W 9102/00 (https://dejure.org/2001,5296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehevertrag; Vollmachtloser Ehegatte; Genehmigung des Ehevertrages; Nachweis der Genehmigung; Formbedürftigkeit der Zustimmung; Güterrechtsregister; Beurkundung Ehevertrag

  • Judicialis

    BGB § 182; ; BGB § 1560; ; BGB § 1561

  • rechtsportal.de

    BGB § 182 § 1560 § 1561
    Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 95 AR 843/00
  • LG Berlin - 84 T 253/00
  • KG, 24.07.2001 - 1 W 9102/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 252
  • FamRZ 2002, 1030 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 1 W 9102/00
    Eine Vollmacht zum Abschluss eines formbedürftigen (vgl. § 1410 BGB) Ehevertrages bedarf zwar nach materiellem Recht nach der auch hier geltenden Vorschrift des § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht der für den Ehevertrag bestimmten Form; Gleiches gilt für die nachträgliche Genehmigung eines vollmachtlos abgeschlossenen Ehevertrages, vgl. § 182 Abs. 2 BGB (BGH NJW 1998, 1857 m. w. N.).
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