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   OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01   

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https://dejure.org/2001,6289
OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01 (https://dejure.org/2001,6289)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 UF 266/01 (https://dejure.org/2001,6289)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 UF 266/01 (https://dejure.org/2001,6289)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1281
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.03.1996 - 10 WF 80/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01
    Der bedürftige Ehegatte kann daher nicht mehr auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen werden, wenn sein Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung der Barunterhaltsleistungen des anderen Ehegatten an das Kind errechnet ist (im Ergebnis ebenso, aber ohne dogmatische Einordnung Wendl/Scholz a. a. O., § 2 Rn. 151; OLG Hamm FamRZ 1996, 1234).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01
    Da der Vater dem Kläger gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht zum Barunterhalt verpflichtet war, handelte es sich insoweit um die freiwillige Leistung eines Dritten, bei der zunächst nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht dazu gedacht war, die Beklagte von ihrer Unterhaltsverpflichtung zu entlasten (vgl. BGH FamRZ 1988, 159 ff.; FamRZ 1993, 417; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 2 Rn. 100 und 101 m. w. N.).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01
    Indes hat der Vater des Klägers dadurch, dass er sich im Rechtsstreit über den Ehegattenunterhalt darauf berufen hat, für den Barunterhalt des Klägers aufgekommen zu sein, konkludent eine nachträgliche Tilgungsbestimmung getroffen (vgl. zu dieser Möglichkeit im allgemeinen BGH NJW 1986, 2700 und in Bezug auf Unterhaltsleistungen Gießler, Erlöschen der elterlichen Prozessführungsbefugnis und Übergang zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch, FamRZ 1994, 800 ff., 806), durch welche die Unterhaltsverpflichtung der Beklagten gegenüber dem Kläger erloschen ist (§§ 267, 362 BGB).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 266/01
    Da der Vater dem Kläger gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht zum Barunterhalt verpflichtet war, handelte es sich insoweit um die freiwillige Leistung eines Dritten, bei der zunächst nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht dazu gedacht war, die Beklagte von ihrer Unterhaltsverpflichtung zu entlasten (vgl. BGH FamRZ 1988, 159 ff.; FamRZ 1993, 417; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 2 Rn. 100 und 101 m. w. N.).
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