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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5950
OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 10 UF 3278/01 e.A (https://dejure.org/2001,5950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt; Gesteigerte Unterhaltsobliegenheit; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz l
    Pflicht eines Unterhaltsschuldners zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 4 F 1865/00
  • OLG Nürnberg, 12.12.2001 - 10 UF 3278/01 e.A

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std.
  • OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 10 UF 1612/09

    Kindesunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden aus der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch bei gesteigerter Unterhaltsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ein Unterhaltsschuldner, der einen seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten entsprechenden Beruf vollschichtig ausübt und mindestens tarifmäßig entlohnt wird, nur dann gehalten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn ihm dies nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar ist und er dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12.12.2001, Az. 10 UF 3278/01, abgedruckt in OLGR Nürnberg 2002, 215; siehe auch BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2009, 314).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2002 - 4 WF 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12251
OLG Köln, 04.03.2002 - 4 WF 143/01 (https://dejure.org/2002,12251)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2002 - 4 WF 143/01 (https://dejure.org/2002,12251)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2002 - 4 WF 143/01 (https://dejure.org/2002,12251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 33 F 117/01
  • OLG Köln, 04.03.2002 - 4 WF 143/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1426
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03

    Unterhaltspflicht (gesteigerte) - Ausnutzung der Arbeitskraft

    Soweit es danach um die vorliegend in erster Linie in Betracht kommende Ausnutzung der Arbeitskraft geht, bestimmt sich die Leistungsfähigkeit des Antragsstellers als Unterhaltsschuldner nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften (vgl. Senat FamRZ 2002, 1426).
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Rechtsprechung
   AG Warendorf, 08.02.2002 - 9 F 488/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14401
AG Warendorf, 08.02.2002 - 9 F 488/01 (https://dejure.org/2002,14401)
AG Warendorf, Entscheidung vom 08.02.2002 - 9 F 488/01 (https://dejure.org/2002,14401)
AG Warendorf, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 9 F 488/01 (https://dejure.org/2002,14401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus AG Warendorf, 08.02.2002 - 9 F 488/01
    Der "Abschlag" von der Steuer aus Steuerklasse V ist unter Berücksichtigung der zur Zeit der Entscheidung tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen, im Zweifel aber in Höhe der sich aus Steuerklasse IV ergebenden Vorteile, wobei aber Unbilligkeiten für den neuen Ehegatten zu vermeiden sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Auflage, Rand-Nr. 864; BGH, FamRZ 1980, 984 (985); OLG Hamm, FamRZ 2000, 311).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 2000, Seite 311 ff.) ist jedoch dieser Selbstbehaltsbetrag bei demjenigen Unterhaltsverpflichteten, der mit einem neuen Ehepartner, der ebenfalls Einkommen bezieht, in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf 73 %, also rund 1.200,00 DM, zu kürzen.

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus AG Warendorf, 08.02.2002 - 9 F 488/01
    Der "Abschlag" von der Steuer aus Steuerklasse V ist unter Berücksichtigung der zur Zeit der Entscheidung tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen, im Zweifel aber in Höhe der sich aus Steuerklasse IV ergebenden Vorteile, wobei aber Unbilligkeiten für den neuen Ehegatten zu vermeiden sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Auflage, Rand-Nr. 864; BGH, FamRZ 1980, 984 (985); OLG Hamm, FamRZ 2000, 311).
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