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   BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01   

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BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01 (https://dejure.org/2001,879)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.2001 - 1Z BR 29/01 (https://dejure.org/2001,879)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 2001 - 1Z BR 29/01 (https://dejure.org/2001,879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbrecht, Anordnung von Vorerbschaft ohne Bestimmung eines Nacherben

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - VI 3361/69
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 4737/00
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 296
  • FamRZ 2002, 269
  • Rpfleger 2002, 28
  • BayObLGZ 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 114/99

    Nacherbenvermerk im Erbschein

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Mit Beschluss des Senats vom 18.1.2000 (1Z BR 114/99; FamRZ 2000, 1231 f.) hat der Senat das Rechtsmittel als unzulässig verworfen.

    Es geht nicht mehr um die vom Beteiligten zu 1 im vorausgehenden Verfahren 1Z BR 114/99 zur Entscheidung gestellte Frage, ob in dem der Erblasserwitwe zu erteilenden Erbschein ein Nacherbenvermerk aufzunehmen ist oder nicht, sondern darum, ob der Erbschein vom 26.3.1971 der nach dem Tod der Witwe des Erblassers eingetretenen Rechtslage entspricht.

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Gemäß § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Erbschein als unrichtig einzuziehen, wenn unabhängig von der seit der Erteilung verstrichenen Zeit die Auslegung der letztwilligen Verfügung bei erneuter Überprüfung die im Erbschein ausgewiesene Erbenstellung nicht bzw. nicht mehr ergibt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/63 m.w.N.).

    Im übrigen besagt die Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin noch nichts darüber, ob sie nach dem Willen des Erblassers Vollerbin oder Vorerbin (§ 2100 BGB) sein soll (vgl. BayObLGZ 1997, 59/69).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Er macht geltend, nach dem Tod der Ehefrau des Erblassers am 14.2.1998 Nacherbe geworden zu sein; er war daher befugt, gegen die Ablehnung der Einziehung des Erbscheins vom 26.3.1971 Beschwerde einzulegen (§ 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLGZ 1996, 69/72; Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. § 2363 Rn. 9).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Dabei ist in dem dem Nacherben zu erteilenden Erbschein der Zeitpunkt des Nacherbfalls (§ 2355 BGB i.V.m. § 2354 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 2356 BGB) anzugeben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1332; Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. § 2363 Rn. 10).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z.B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2001, 125; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.) zu Recht bejaht.
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde, oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/279).
  • OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270).
  • OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05

    Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 84).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Dabei ist eine tatrichterliche Auslegung schon dann aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn sie - gemessen an den dargestellten Grundsätzen - möglich erscheint, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hat (st. Rspr. z.B. Senat, FamRZ 1989, 549 [550]; BGHZ 121, 357 [363]; BayObLG, FGPrax 2001, 208; BayObLG, Rpfleger 2002, 28; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999 Rn 42, 48).

    Eine solche nachträgliche Unrichtigkeit, die die Einziehung bedingt, liegt bei der Erteilung eines die Vor- und Nacherbfolge ausweisenden Erbscheins stets bei dem Eintritt des Nacherbfalls vor, sie macht den Erbschein des Vorerben ex nunc mit der Folge unrichtig, daß er eingezogen werden muß (KGJ 48, 112; BayObLG Rpfleger 2002, 28 [29]; OLG Hamm OLGZ 1975, 87 [92] = NJW 1974, 1827 [1828]; LG Bonn, MittRhNotK 1984, 123; Bamberger/Roth, a.a.O., § 2361 Rn. 3; vgl. Erman/Schlüter, BGB, 10. Auflage 2000, § 2361 Rn 2; MüKo/Promberger, a.a.O., § 2361 Rn 5).

  • OLG München, 29.03.2006 - 31 Wx 7/06

    Pflichtteilsklausel in Berliner Testament - hochverzinsliche Stundung des

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze und Verfahrensvorschriften verstößt, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn.147 ff.).
  • OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Auf. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold § 2084 Rn. 156 ff.).
  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" -

  • OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06

    Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

  • OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen

  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem

  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07

    Testamentsauslegung im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge

  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 109/06

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments zur Vor- und Nacherbschaft - kein

  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08

    Notarrecht: Auskehrung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten gepfändeten

  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

  • BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03

    Auslegung eines Testaments

  • OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10

    Testamentsauslegung: Vermächtnisanordnung verbunden mit dem Satz: "Eine

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

  • BayObLG, 09.08.2004 - 1Z BR 34/04

    Testamentsauslegung bei Veräußerung des Nachlassgegenstandes vor Eintritt des

  • BayObLG, 15.04.2003 - 1Z BR 10/03

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05

    Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens

  • BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Mitunterzeichnung durch den

  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung

  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

  • BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04

    Testamentsauslegung im Falle der Bestimmung einer Person zum

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1Z BR 12/04

    Auslegung eines Testaments mit Enterbungs- und Regelungsverfügung

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