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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00   

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https://dejure.org/2000,5890
OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00 (https://dejure.org/2000,5890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 WF 646/00 (https://dejure.org/2000,5890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 WF 646/00 (https://dejure.org/2000,5890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Unterhaltsklage hat trotz Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 35 40
    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Unterhaltsklage trotz laufenden Insolvenzverfahrens möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Unterhaltsrückstände können ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens hingegen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und erlöschen im Falle einer späteren Restschuldbefreiung (§ 287 InsO; vgl. auch OLG Naumburg ZInsO 2003, 1002 und OLG Koblenz FamRZ 2002, 31).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03

    Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung

    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).

    Laufendes Einkommen des Beklagten ist daher nur insoweit Insolvenzmasse, als es den Pfändungsfreibetrag des § 850 c Abs. 1 ZPO übersteigt (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2002, 31).

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 2 UF 41/05

    Unterhaltsrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von nach der Scheidung eintretenden

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar teilweise davon aus, dass die Verbraucherinsolvenz des Verpflichteten die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten betrifft (OLG Koblenz FamRZ 2002, 31, 32).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2004 - 11 WF 2713/04

    Kein Erfassen von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden

    Da Unterhaltsforderungen in jedem Zeitpunkt, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen, neu entstehen und monatlich im voraus zu erfüllen sind (§ 1612 Abs. 3 S. 1 BGB), sind die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Unterhaltsansprüche aus dem Insolvenzverfahren ausgeklammert (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31, 32; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821, 822; Hoppenz FF 2003, 158, 159).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

    Dies führt aber nicht zur Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners allein wegen des Insolvenzverfahrens, da der Unterhaltsgläubiger gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO in den Vorrechtsbereich des § 850 d ZPO vollstrecken kann (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 03.04.2003 - 8 WF 42/03

    Zur Wirkung (Unterbrechung) einer Anordnung der Prüfung eines Eröffnungsgrundes

    Handelt es sich hingegen um Ansprüche, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden, hat die Unterbrechung gemäß § 240 ZPO hierauf keinen Einfluß (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 - 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 9 Ta 146/12

    Pflicht zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegenüber volljährigen Kindern

    bb) Hinzu kommt, dass die Tatsache der Privatinsolvenz des Vaters des Beschwerdegegners zwar dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht von vornherein ausschließt (vgl. OLG Koblenz 20.12.2000 -9 WF 646/00-, FamRZ 2002, 31), aber eine Vollstreckung zunächst einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts nach § 850 d ZPO bedingen würde.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2001 - 2 UF 303/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11185
OLG Frankfurt, 28.03.2001 - 2 UF 303/00 (https://dejure.org/2001,11185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 UF 303/00 (https://dejure.org/2001,11185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 UF 303/00 (https://dejure.org/2001,11185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Stufenklage zur Geltendmachung eines Zugewinnausgleichs; Zulässigkeitsanforderungen einer negativen Feststellungsklage; Anforderungen an das Vorliegen eiens Prozesshindernisses zur Erhebung einer Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1378 Abs. 1; ZPO § 254 § 256 § 261
    Stufenklage als Hindernis für eine den Anspruch leugnende Feststellungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1356 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 296
  • FamRZ 2002, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 UF 671/03

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung

    Gleichwohl ist der zunächst unbeziffert gestellte Leistungsantrag bereits von Anfang an rechtshängig (z.B. Greger in Zöller, ZPO , 24. Auflage, Rdnr.1 zu § 254) und macht damit den jetzigen negativen Feststellungsantrag unzulässig, denn er betrifft denselben Streitgegenstand (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2002, 31 ).
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