Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 08.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01   

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https://dejure.org/2001,11888
OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01 (https://dejure.org/2001,11888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2001 - 9 UF 25/01 (https://dejure.org/2001,11888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 9 UF 25/01 (https://dejure.org/2001,11888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ; Berechnung eines Unterhaltsbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 1
    Anrechnung einer Abfindung aus einer überobligatorischen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten auf den nachehelichen Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 19.05.1993 - 27 UF 136/92

    Anspruch auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt; Berechnung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01
    Indes muss sie sich diesbezüglich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung halten, was für sie wegen der Kinderbetreuung unzumutbar wäre und was deshalb dazu führen könnte, diese Einkünfte nur teilweise anzurechnen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 2 ).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01
    Deshalb ist ihr oben nur vorläufig berechneter Bedarf und die Höhe des Vorsorgeanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 372 ) unter Verwendung der Bremer Tabelle zweistufig zu berechnen, wobei das anzurechnende Einkommen außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Wendl/Staudigl, aaO., § 4 Rdn. 475):.
  • OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91

    Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2001 - 9 UF 25/01
    Indes handelt es sich deshalb bei der Abfindung nicht auch um ein unzumutbares Erwerbseinkommen, welches nach § 1577 Abs. 2 BGB nur begrenzt anrechenbar ist (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308 für Arbeitslosengeld).
  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 UF 74/06

    Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bei Einkünften aus

    Die erhaltene Abfindung ist auch für den Fall voll anzurechnen, dass sie ihre Grundlage in einer überobligatorischen Tätigkeit findet, so dass es auf diese Frage vorliegend nicht ankommt (vgl. Wendl/Staudigl-Dose § 1 Rdn. 16, 72; OLG Koblenz FamRZ 02, 325).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.2001 - 11 UF 672/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15212
OLG Koblenz, 08.06.2001 - 11 UF 672/00 (https://dejure.org/2001,15212)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2001 - 11 UF 672/00 (https://dejure.org/2001,15212)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 11 UF 672/00 (https://dejure.org/2001,15212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1577 Abs. 1
    Pflicht des Unterhaltsberechtigten zur Mitteilung der Erweiterung seiner Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 325 (Ls.)
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