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   OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02   

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https://dejure.org/2002,4342
OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02 (https://dejure.org/2002,4342)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2002 - 14 WF 99/02 (https://dejure.org/2002,4342)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 14 WF 99/02 (https://dejure.org/2002,4342)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1437
  • FamRZ 2003, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).

    "Ob eine dahingehende Beschränkung der Bewilligung bereits in der Grundentscheidung zum Ausdruck kommen muss - wie das Amtsgericht angenommen hat - oder der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f.), ist eine nachrangige Frage.

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 1 WF 168/92

    Isoliertes Betreiben einer Folgesache; Scheidungsverbund; Prozeßkostenhilfe;

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Hamburg, 21.04.1997 - 12 WF 32/97
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Der Hinweis darauf, dass der bedürftigen Partei bei einem Prozesserfolg im isolierten Verfahren unter Umständen wegen einer Kostenerstattungspflicht des Prozessgegners nach § 91 ZPO letztlich weniger Kosten entstehen, was auch der Staatskasse zugute käme ( OLG Hamburg FamRZ 1998, 1178; Zöller/Philippi , a.a.O.), überzeugt deswegen nicht, weil Prozesskostenhilfe vor der bzw. für die Rechtsverfolgung zu bewilligen, das weitere Schicksal und der tatsächliche Ausgang des Verfahrens in der Regel aber noch nicht absehbar ist, weswegen auch noch offen ist, welchen Inhalt die Kostenentscheidung haben wird ( OLG Dresden , a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00

    PKH für Folgesache außerhalb des Ehescheidungsverbunds

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Köln, 16.02.1994 - 25 WF 30/94
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02
    Denn eine bedürftige Partei ist grundsätzlich gehalten, von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen den kostengünstigeren zu wählen ( OLG Dresden , FamRZ 2001, 230f. [231]).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • OLG Köln, 09.12.2004 - 14 WF 220/04

    Erwerbsbemühungen für Vollzeitarbeit bei berufsfremder Teilzeittätigkeit

    Im übrigen verweist der Senat auf seine Rechtsprechung, dass für einen nachehelichen Unterhalt, der ohne triftigen Grund nicht im Verbund geltend gemacht wird, es nur insoweit Prozesskostenhilfe gibt, als die Kosten nicht diejenigen übersteigen, die im Verbund entstanden wären (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 237 und Nachweise bei Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003) Rn. 473 f.).
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 9 WF 459/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung des

    Der Einwand, diese Argumentation sei nicht zulässig, weil über Prozesskostenhilfe vorab zu entscheiden und der Ausgang des Verfahrens noch offen sei (OLG Köln, MDR 2002, 1437 f, 1438) überzeugt nicht.
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