Rechtsprechung
OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtscharakter und Voraussetzungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs; Beschränkungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs in zeitlicher Hinsicht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
Fristen bei Geltendmachung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergheim, 19.12.2001 - 64 F 75/01
- OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 251
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02
Bei den mit Hilfe des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs (auf den das Amtsgericht seine Entscheidung im Ausgangspunkt zutreffend gestützt hat ) geforderten Beträgen handelt es sich nach der grundlegenden Entscheidung des BGH in FamRZ 84, 775 (776) "wirtschaftlich gesehen um rückständige Unterhaltsleistungen .Die Klägerin trägt nichts dazu vor, daß der Beklagte die Rechnungen gekannt und ggfs auf diese Weise seine Unterhaltsverpflichtung nach Grund und Höhe hätte kennen können (vgl. dazu BGH FamRZ 84, 775, 776).
Nach der Rechtsprechung des BGH gelten auch für solche Ansprüche die Einschränkungen des § 1613 BGB (FamRZ 84, 775,777).
- OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 2 UF 235/91
Unterhalt; Sonderbedarf; Kieferorthopäde
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02
Sofern man die hier in Rede stehenden Behandlungskosten als Sonderbedarf anerkennt ( so wohl zutreffend OLG Karlsruhe FamRZ 92, 1317), konnte er nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB (die Nr. 2 dieser Bestimmung ist ersichtlich nicht einschlägig) nur innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden, wenn vorher Verzug bestand bzw. der Anspruch rechtshängig gemacht worden war. - BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 89/87
Ausgleich für Zahlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2002 - 21 UF 15/02
( BGH aaO sowie FamRZ 88, 834 u. 89, 850 ) .