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   OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03   

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https://dejure.org/2003,5163
OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.11.2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. November 2003 - 2 UF 95/03 (https://dejure.org/2003,5163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugewinnausgleich nach einer Ehescheidung; Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines Zugewinnausgleichs ; Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache ; Aufrechnung einer Klageforderung

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 247; ; BGB § 284; ; BGB § 1378 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 247 § 284 § 288 § 291 § 1378 Abs. 3
    Voraussetzungen des Zugewinnausgleichanspruchs; Rechtskraft des Scheidungsurteils; Voraussetzungen und Umfang von Prozesszinsen; Rechtsfolgen des Widerrufs einer Prozessaufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 651
  • FamRZ 2004, 1032
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 62/84

    Ansatz einer Verbindlichkeit wegen Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Diese tritt im Fall der Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in der Scheidungssache ein (vgl. BGH FamRZ 1986, 37, 40; OLG Köln FamRZ 1988, 174, 175; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1378 Rdnr. 9; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1378 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 14.01.1987 - 26 UF 60/85

    Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs; Einwilligungserfordernis des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Diese tritt im Fall der Anfechtung einer durch Verbundurteil entschiedenen Scheidungsfolgesache erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in der Scheidungssache ein (vgl. BGH FamRZ 1986, 37, 40; OLG Köln FamRZ 1988, 174, 175; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1378 Rdnr. 9; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1378 Rdnr. 6).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Ein solcher Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen kann auch - wie hier geschehen - nach dem rechtskräftigen Abschluss des die Hauptforderung betreffenden Verfahrens gesondert mit nachfolgender Klage geltend gemacht werden (vgl. BVerwG 58, 49, 51; BGH FamRZ 1987, 352).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Nach allgemeiner Auffassung kann zwar die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Hamburg MDR 1973, 57; MüKo/Schlüter aaO § 387 Rdnr. 42).
  • OLG Hamburg, 12.10.1972 - 6 U 36/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
    Nach allgemeiner Auffassung kann zwar die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Hamburg MDR 1973, 57; MüKo/Schlüter aaO § 387 Rdnr. 42).
  • OLG Koblenz, 10.08.2007 - 5 U 1256/05

    Tilgungsreihenfolge der Erklärung der Hilfsaufrechnung ohne Tilgungsbestimmung;

    In der in NJW-RR 2004, 651 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ebenfalls nur davon die Rede, nach "allgemeiner Auffassung" könne die Prozessaufrechnung als Prozesshandlung zurückgenommen werden mit der Folge, dass zwangsläufig die Aufrechnung auch materiell-rechtlich unwirksam wird (nicht: unwirksam ist).
  • AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01

    Bestimmung der Höhe der Zugewinnforderung i.R. der Zugewinnausgleichsberechnung

    Diese Forderung kann gegenüber dem Zugewinnausgleichsbetrag von 146 887, 52 EUR zur Aufrechnung gestellt werden, denn es steht dem weder ein im Gesetz verankerter noch aus der Systematik abzuleitender immanenter Aufrechnungsausschluss entgegen ( OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1032 f ).
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 78/08

    Aufrechnung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einer Mehrheit von

    g) Über die im Rechtsstreit hilfsweise erklärte Aufrechnung ist nicht zu entscheiden, nachdem die Beklagte deren Zurücknahme erklärt hat (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156, 157; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651, 652; Zöller/Greger, a.a.O., § 145, Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
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