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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03   

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https://dejure.org/2003,7061
OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs; Auskunft über das gesamte Vermögen aus abhängiger Erwerbstätigkeit; Systematische Aufstellung der Bruttoeinkünfte einschließlich ...

  • Judicialis

    BGB § 1361 IV; ; BGB § 1605 I; ; BGB § 260; ; BGB § 261; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 569; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 I; ; ZPO § 891

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 4; BGB § 1605 Abs. 1; BGB § 260
    Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht des zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Anforderungen an ein Auskunftsbegehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Köln, 18.03.1998 - 1 W 11/98

    Einwand Erfüllung Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilte Frage, ob sich der Schuldner im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO überhaupt mit Erfolg auf eine Erfüllung des titulierten Anspruchs berufen kann (vgl. hierzu Zöller-Stöber, 23. Aufl. ZPO, § 888 Rz. 11 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, 60. Aufl. ZPO, § 888 Rz. 8 m.w.N.; OLG Köln, OLGR 1998, 332 m.w.N.), bedarf daher im Streitfall keiner abschließenden Klärung.
  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    An einer solchen Aufstellung fehlt es, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese "zu einem geschlossenen Werk zusammenzufügen" (BGH FamRZ 1983, 1232; Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 595 a).
  • AG Ludwigslust, 19.05.2010 - 5 F 24/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsverlangens wegen zuvor

    Das erfordert aber in der Regel die Vorlage einer in sich geschlossenen Aufstellung, nicht also zeitlich nacheinander erteilte Teilauskünfte, und mehr als die Mitteilung, wenn auch vollständiger, ungeordneter Fakten (vgl. OLG Köln a. a. O.); an einer solchen Aufstellung fehlt es nicht zuletzt, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese ,zu einem geschlossenen Werk zusammenzufügen" (vgl. OLG Hamm FuR 2004, 264 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 09.12.2004 - 21 UF 486/04

    Anforderungen an Inhalt und Form der Auskunft; Pflicht des

    Die bloße Vorlage von Belegen reicht ebenso wenig, wie die zeitlich nacheinander erfolgende Herausgabe jeweils für sich betrachtet unvollständiger Teilauskünfte (vgl. OLG Hamm FuR 2004, 264 ; OLG Köln, FamRZ 2003, 235 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17969
OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03 (https://dejure.org/2003,17969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2003 - 2 WF 319/03 (https://dejure.org/2003,17969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 2 WF 319/03 (https://dejure.org/2003,17969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines getrenntlebenden Ehegatten auf Verlangen von Hausratsteilung; Zuweisungsverlangen bezogen auf einen Gegenstand; Pkw als Hausratsgegenstand; Herleitung eines Beschaffungsanspruchs aus § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Ausscheiden eines Hausratsgegenstands ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1105
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden

    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22

    Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach

    Der Anspruch nach § 1568b Abs. 1 BGB erstreckt sich nur auf noch vorhandene Gegenstände (vgl. zu § 1361a BGB OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 2 WF 319/03, juris).
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