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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.08.2003 - 3 WF 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9208
OLG Naumburg, 04.08.2003 - 3 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,9208)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.08.2003 - 3 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,9208)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. August 2003 - 3 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,9208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Überleitungsanzeige; Anspruch des Arbeitslosen gegen solche Leistungspflichtigen, die nicht Sozialleistungsträger sind; Aufwendungen an Arbeitslosenhilfe bei rechtzeitiger Leistung des vorrangig Verpflichteten; Gewährung von Prozesskostenhilfe; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; SGB III § 203; ; SGB III § 203 Abs. 1 S. 2; ; SGB III § 203 Abs. 1 S. 3; ; AFG § 140; ; AFG § 140 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Überleitungsanzeige nach § 203 SGB III auf Unterhaltsforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.08.2003 - 3 WF 119/03
    Auch der Bundesgerichtshof geht von einem rückwirkenden Anspruchsübergang aus und führt in seinem Urteil vom 25.02.1987 (FamRZ 1987, 456, 458) mit Blick auf § 140 AFG, der dem nunmehr geltenden § 203 SGB III entspricht, aus:.
  • AG Steinfurt, 12.04.2005 - 10 F 283/04

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Anspruch auf Zahlung von

    Im Falle einer späteren Überleitung der Unterhaltsforderung durch den Leistungsträger war im alten Sozialhilferecht, das damals eine mit den Regelungen des § 33 SGB II vergleichbare Vorschrift enthielt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Überleitung auch für die Vergangenheit noch möglich war und der Hilfeträger im Wege der Klauselumschreibung nach § 727 ZPO aus dem vom Hilfeempfänger erstrittenen Titel vorgehen konnte (vgl.: BGH, FamRZ 1983, 51; so auch für die Arbeitslosenhilfe: OLG Naumburg, FamRZ 2004, 664).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.09.2003 - 10 WF 321/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19148
OLG Celle, 23.09.2003 - 10 WF 321/03 (https://dejure.org/2003,19148)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.09.2003 - 10 WF 321/03 (https://dejure.org/2003,19148)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. September 2003 - 10 WF 321/03 (https://dejure.org/2003,19148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB III § 203 Abs. 1 S. 3
    Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen Leistung von Arbeitslosenhilfe an den Unterhaltsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 664
  • FamRZ 2004, 664(Ls.)\f0
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04

    Arbeitslosenversicherung

    Dieser Grundsatz findet seine Entsprechung auch auf materiell-rechtlicher Ebene, denn die Kammer entnimmt der einschlägigen Rechtsprechung, dass die bedürftigkeitsabhängige und nach den §§ 193, 194 SGB III a.F. subsidiäre Alhi nur dann unterhaltsminderndes Einkommen des Unterhaltsberechtigten darstellt, wenn ausgeschlossen ist, dass sie wegen der Unterhaltsnachzahlungen zurückgefordert wird (vgl. zur Fallkonstellation des § 203 Abs. 1 SGB III a.F.: OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2003, 10 WF 321/03; Wendl/Staudigl, das Unterhaltsrecht in der famlilienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., S. 29; siehe auch Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle, Stand 01.07.2003, Nr. 2.2).
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