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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3368
OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.11.2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. November 2003 - 12 UF 162/03 (https://dejure.org/2003,3368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf Ehezeit entfallender Anspruch auf Betriebsrente als im Leistungsstadium volldynamisch

  • Judicialis

    BGB § 1587a III S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsausgleich: Dynamik der VBL-Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 958
  • NJW 2005, 320 (Ls.)
  • MDR 2004, 215
  • FamRZ 2004, 883
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Die regelmäßigen Erhöhungen der VBL-Versicherungsrenten um 1 % bleiben also nur um deutlich weniger als einen Prozentpunkt hinter den Steigerungsraten der Vergleichsversorgungen zurück (vgl. BGH FamRZ 1992, 1051, 1054), zumal nach der gegenwärtigen Diskussion über Rentenanpassungen jährliche Erhöhungen in dem bisherigen Umfang nicht mehr zu erwarten sind.

    Auch wenn damals die durchschnittliche jährliche Erhöhung der Beamtenversorgung mit 6, 85 % deutlich höher lag als heute, ist eine Abweichung der durchschnittlichen Erhöhung zwischen den Renten der Beteiligten zu 3) und der gesetzlichen Rentenversicherung von weniger als 10 % (1,0 % zu 1, 06 %) jedenfalls so geringfügig, dass eine unterschiedliche Bewertung nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. auch BGH FamRZ 1992, 1051, 1054).

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Der Bundesgerichtshof hat in einer früheren Entscheidung (FamRZ 1983, 40, 42) eine Betriebsrente, die um 1 % unter der durchschnittlichen Erhöhung der Beamtenversorgung zurückgeblieben ist, noch als in nahezu gleicher Weise steigend im Sinne von § 1587a Abs. 3 BGB angesehen.
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 89/89

    Dynamische Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03
    Er erhält seit 01.02.2001 von der Beschwerdeführerin eine Versorgungsrente nach § 40 Abs. 1 d. S. a. F., die als Teil der Gesamtversorgung dynamisch im Sinne von § 1587a Abs. 3 BGB war (BGH, Beschluss vom 09.05.1990 - XII ZB 89/89 -, FamRZ 1990, Seite 984/985).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    b) Volldynamik jedenfalls im Leistungsstadium (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig FamRZ 2004, 883).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

    Hinsichtlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geht ein Teil der Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. vom 21.11.2003, FPR 2004, 257; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1808) zunehmend von einer Volldynamik in der Leistungsphase aus.

    Dies gilt ebenso für verschiedene betrieblichen Zusatzversorgungen (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 7; OLG Schleswig, MDR 2004, 215; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 1931; AG Tempelhof Kreuzberg, FamRZ 2003, 1932; AG Meldorf, FamRZ 2003, 1756).

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des

    Die auf die erwähnte Neuregelung hin ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich; es wird vertreten, dass die Zusatzversorgung sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase volldynamisch sei (OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1041); nach anderer Auffassung ist sie in der Anwartschaftsphase als statisch, im Leistungsstadium jedoch als dynamisch anzusehen (OLG München, FamRZ 2004, 639; OLG Schleswig, FamRZ 2004, 883; OLGR Zweibrücken 2004, 58; vgl. auch Deisenhofer, FamRZ 2004, 1006); demgegenüber wird umgekehrt angenommen, dass nur in Bezug auf die Anwartschaftsphase, nicht aber die Leistungsphase von einer Dynamik ausgegangen werden könne (OLG Jena, FamRZ 2003, 1929; Glockner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 11 UF 93/04

    Bewertung von Beamtenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Die Anwartschaft ist unverfallbar und teildynamisch, da sie zwar nicht im Anwartschaftsstadium, wohl aber im Leistungsstadium in gleicher oder in nahezu gleicher Weise wie eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt (BGH FamRZ 2004, 1474; OLG Schleswig, MDR 2004, 215).
  • OLG Schleswig, 09.03.2004 - 12 UF 207/01

    Versorgungsausgleich bei Ansprüchen gegen ausländischen Versorgungsträger

    Ausgehend von den Auskünften der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 16.10.1998 und 30.09.2002, nach denen die Anwartschaften auch in der Leistungsphase statisch sein sollen (anders insoweit der Senat in SchlHA 2004, 23), hat die Antragstellerin unverfallbare statische Anwartschaften auf eine Versicherungsrente von monatlich 92, 90 DM entsprechend 47, 50 EUR erworben.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03

    Versorgungsausgleich: Dynamik der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in

    Demgegenüber hat das OLG Schleswig mit Beschluss vom 21.11.2003 - 12 UF 162/03, zitiert nach Jurion, unter Zugrundelegung der von Glockner ermittelten Jahresdurchschnittserhöhung der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitraum 1995 bis 2004 eine Volldynamik bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2004 - 5 UF 77/02

    Gewährung nachehelichen Unterhalts und Versorgungsausgleich unter geschiedenen

    Vergleicht man die durchschnittliche Anpassung der gesetzlichen Renten von 1, 059 % mit dem der künftigen fiktiven Kapitaldeckung zugrundeliegenden Rechnungszins von 3, 25 % und der Anpassung im Leistungsstadium von 1 % pro Jahr, kann eine Volldynamik angenommen werden ( für Dynamik im Anwartschaftsstadium auch Johannsen/Henrich/Hahne, a.a.O., § 1587 a Rn. 214 g; Bordt, FamRZ 2003, 893; Glockner FamRZ 2002, 287; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 1929, 1930; für Volldynamik der Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auch AG Tempelhof-Kreuzberg, FamRZ 2003, 1932; dagegen OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 314 und OLG Thüringen, FamRZ 2003, 1929, 1930; vgl. auch Wick, a.a.O., Rn. 177; für Dynamik im Leistungsstadium: OLG Schleswig, MDR 2004, 215 ).
  • OLG Schleswig, 17.02.2004 - 12 UF 227/99

    Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

    Damit wird auch nach der neuesten Rechtsprechung des Senates - veröffentlicht in SchlHA 2004 S. 23 - bestätigt, dass die Anwartschaften des Antragsgegners bei der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein volldynamisch sind.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.10.2003 - 7 UF 1850/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5588
OLG Nürnberg, 06.10.2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wertsteigerung einer betrieblichen Altersversorgung im Verhältnis zur Wertsteigerung einer volldynamischen Versorgung wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung; Wertsteigerung der Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung; Umrechnung des ...

  • Judicialis

    VAHRG § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    VAHRG § 36 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Steigerung des Wertes einer Altersversorgung und zur Verfallbarkeit der Dynamik im Anwartschaftsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Siemensversorgung teildynamisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1083
  • FamRZ 2004, 883 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Betriebsrenten, die im Leistungsstadium der Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG unterliegen, sind daher - unabhängig von einem Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475; vom 23. September 1998 ­ XII ZB 123/94 ­ FamRZ 1999, 218, 220 und vom 9. Oktober 1996 ­ XII ZB 188/94 ­ FamRZ 1997, 166, 167f.) - dann leistungsdynamisch, wenn die Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers in einem angemessenen Vergleichszeitraum (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475) zu Wertsteigerungen geführt haben, die mit der Entwicklung einer der Vergleichsrechte Schritt halten konnten, und dies auch unter Berücksichtigung aller hierfür bedeutenden Umstände für die Zukunft erwartet werden kann (in diesem Sinne bereits OLG Nürnberg FamRZ 2004, 883; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539 f.; FAFamR/Gutdeutsch 5. Aufl. 7. Kap. Rdn. 83).

    Vielmehr wird das Oberlandesgericht die Dynamik der Betriebsrente anhand einer aktuellen Auskunft der weiteren Beteiligten zu 3 neu zu beurteilen haben (für eine Volldynamik der betrieblichen Altersversorgung der Siemens AG im Anwartschafts- und Leistungsstadium: OLG Nürnberg OLGR 2004, 87 f.; 2004, 371 f.).

  • OLG Nürnberg, 18.06.2004 - 10 UF 860/04

    Zur Steigung der betrieblichen Altersversorgung im Anwartschafts

    (Vgl. auch 7. Senat: Beschluss vom 6.10.2003, FamRZ 2004, Seite 883).

    Die Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung gegenüber der Firma ... ist sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsstadium als volldynamisch zu werten, da ihr Wert in den letzten 15 Jahren in gleicher oder nahezu gleicher Weise wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung gestiegen ist (vgl. Beschluss des 7. Senats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6.10.2003, Az. 7 UF 1850/03, OLG-Report 04, 87).

  • OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anwartschaften aus einer Betriebsrente;

    Eine Umrechnung der Betriebsrente mittels der Barwertverordnung nach § 1587 a Abs. 4, Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht erforderlich, da der Wert der vom Antragsgegner bezogenen Betriebsrente bei der S. AG im Leistungsstadium dynamisch ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1083; FamRZ 2005, 813).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.09.2004 - 11 UF 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38495
OLG Nürnberg, 20.09.2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.09.2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. September 2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
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Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Siemensversorgung teildynamisch

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 883
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 08.06.2006 - 11 UF 202/06

    Beitragsentrichtung zur Begründung gesetzlicher Rentenansprüche im Rahmen des

    Die hinsichtlich des Versorgungsausgleichs eingelegte Beschwerde ist mit Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. September 2004 (Az. 11 UF 34/04) zurückgewiesen worden; eine Beitragsentrichtung nach § 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG in Höhe von 58.402,59 Euro durch den hiesigen Antragsgegner hat der Senat dabei als unzumutbar angesehen, da er über entsprechende Barmittel erst nach dem nicht absehbaren Verkauf der im Familienheim gebundenen Finanzmittel verfügen werde.

    Das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.11.2003, Az.: 6 F 598/03 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20.09.2004, Az.: 11 UF 34/04 wird in Ziffer II letzter Absatz dahingehend abgeändert, dass im Übrigen nicht den Parteien der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, sondern der Antragsgegner verurteilt wird, für den noch auszugleichenden Restbetrag der Versorgungsanwartschaften i. H. v. 269, 67 Euro Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und dadurch in dieser Höhe Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06

    Betreuungsrecht: Anordnung einer Betreuung gegen den Willen eines psychisch

    Die Tatsachenwürdigung des Landgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob zu hohe oder zu niedrige Beweisanforderungen gestellt wurden (vgl. OLG Zweibrücken in OLGR 2004, 87).
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